Untervermietung an eine Firma erlaubt?

Guten Tag an alle Wissenden,

Ich besitze ein Stadthaus in Hamburg und habe dies Vermietet. Vor ein paar Jahren baten mich die Mieter Ihnen zu gestatten an den Sohn unter zu vermieten. Die habe ich auch gestattet. Nun stellt sich heraus, das der Sohn von dieser Adresse aus eine GmbH betreibt.

Bisher habe ich seit 2002 die Miete nicht erhöht, da in dem Mietvertrag, den ich übernommen hatte dies nicht geregelt war.

Wie sieht es mit einer Erhöhung der Kaltmiete aus, und aus welchen Grund könnte man die Miete erhähen und ist es überhaupt statthaftan einen Firma unter zu Vermieten ?

Ich freue mich auf eure Antworten

mfg
Jörg

Hallo!

Ob der Untermieter nun eine GmbH betreibt, ist das hier sehr wichtig ?
Ich meine nein, denn offenbar ist es doch nach wie vor eine Wohnung der Hauptmieter. Man wird wohl kaum von einem „richtigen“ Geschäftsbetrieb sprechen können.
Das wäre womöglich rein formal gar nicht zulässig.

Und warum konnte man die Miete seit 2002 nicht erhöhen ?

Ist das vertraglich ausgeschlossen ? Wäre ja sehr selten der Fall.

Denn nach dem Gesetz darf man die Miete doch erhöhen, bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete oder nach dem Mietenspiegel.
Oder nach Modernisierungen.

MfG
duck313