Untervermietung an Prostituierte

Hallo,

mein Kollege und ich überlegen uns eine Wohnung zu mieten um Diese an Prostituierte unterzuvermieten. Nun ist die Frage, ob wir diese Untervermietung als Gewerbe anmelden müssen oder ob wir nur als Vermieter einer Privatwohnung zählen?
Eine Genehmigung für das „Rotlichtgewerbe“ besteht bereits auf der Immobilie.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

generell muß geklärt werden, ob man diese Wohnung überhaupt untervermieten darf.
Im Allgemeinen ist das nicht erlaubt (Mietvertrag).

Gruß Heinz

Ergänzung:
Bitte auch darauf achten, dass diese Tätigkeit in einem reinen Wohngebiet nicht erlaubt ist.

Bitte auch darauf achten, dass diese Tätigkeit in einem reinen Wohngebiet nicht erlaubt ist.

Nicht zu Ende gelesen ?

„Eine Genehmigung für das „Rotlichtgewerbe“ besteht bereits auf der Immobilie.“

Bitte auch darauf achten, dass diese Tätigkeit in einem reinen Wohngebiet nicht erlaubt ist.

Nicht zu Ende gelesen ?

doch - schon.

„Eine Genehmigung für das „Rotlichtgewerbe“ besteht bereits
auf der Immobilie.“

und wo ist diese eingetragen ? Im Grundbuch ?

Hi, na vermutlich liegt eine Betriebsstättengenehmigung vor.

… aber warum mieten die Damen nicht direkt? wäre einfacher, dann hat der UP kein Problem damit, …oder will er gar zuhälterisch mitschneiden und glaubt über den Mietvertrag das regeln zu müssen?

OL

1 Like