Hallo,
mein Kollege und ich überlegen uns eine Wohnung zu mieten um Diese an Prostituierte unterzuvermieten. Nun ist die Frage, ob wir diese Untervermietung als Gewerbe anmelden müssen oder ob wir nur als Vermieter einer Privatwohnung zählen?
Eine Genehmigung für das „Rotlichtgewerbe“ besteht bereits auf der Immobilie.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen