mein Kollege und ich überlegen uns eine Wohnung zu mieten um Diese an Prostituierte unterzuvermieten. Nun ist die Frage, ob wir diese Untervermietung als Gewerbe anmelden müssen oder ob wir nur als Vermieter einer Privatwohnung zählen?
Eine Genehmigung für das „Rotlichtgewerbe“ besteht bereits auf der Immobilie.
Hi, na vermutlich liegt eine Betriebsstättengenehmigung vor.
… aber warum mieten die Damen nicht direkt? wäre einfacher, dann hat der UP kein Problem damit, …oder will er gar zuhälterisch mitschneiden und glaubt über den Mietvertrag das regeln zu müssen?