Untervermietung bei selbstständigkeit

Liebe/-r Experte/-in,
hallo ,ich hab mal ne wichtige frage:…und zwar,ob man als selbständiger,im öffentlichem dienst,in seiner eigenen wohnung untervermieten darf?hoffe sie können mir da ,weiterhelfen da dies für mich sehr wichtig wäre!..danke im voraus…mfg m.langer

Hallo,
wie kann mann denn im öffentlichen Dienst selbständig sein?

Egal, ob sie Untervermieten dürfen hängt vom Mietvertrag ab. Einfach mal nachlesen oder den Vermieter fragen.

Markus

yo…also irgendwie wenn ich das richtig verstanden hatte(,ich bin nicht der selbständige!)arbeitet die „vermeindliche“ person,für/im auftrag,wie gesagt als selbstständiger,für einen hier in berlin ansässigen pharma-konzern,und ,so wurde es zumindestens mir erklärt(…ob das stimmt ist wieder ne andere frage!)würde man als pharmazeut/apotheker ,dann einen „beamten-ähnlichen“ status besitzen,der besagt ,das man für die allgemeinheit/öffentlichkeit arbeitet!darunter soll wohl ,der aussage nach,dann auch für die eigene wohnung zählen,sprich:das man dann halt wie gesagt deswegen nicht untervermieten darf,da dies dann wohl ,weil kein extra gewerbe-raum genutzt wird,gleichzeitig der arbeitsplatz wäre,oder zumindestens angenommen wird,ob gleich man nun vorort beim kunden oder z.b.:deutschlandweit im hotel oder was weiss ich wo,dann seiner arbeit nachgeht!wiederrum ,wurde mir erklärt,dürfe man aber wohraum/immobilien anmieten/kaufen und die dann,sogar gewinnbringend, vermieten!hab davon null plan,und muss das halt erstmal alles glauben,…grund: …weil ich der „untermieter“ bin/war/wäre! ich hab auch schon den miet-vertag zur untermiete mit der person geschlossen u. unterschrieben,der seit dem 1.1.2011 ansich läuft,ich dort aber aus arbeitsamt-technischen gründen noch nicht einziehen konnte,(…ansich nicht wichtig,aber zum besseren verstehen des gesamten: am 19.12. vertragabschluss,am 20.12.damit zum amt,"ignorante"bearbeiter gab mir termin zum vorsprechen für 23.12.- der tag an dem das amt ,deutschlandweit ,sämtl. gelder ,wie auch die miete für meine noch jetzige wohnung,verschickt/e!)…und das ganze dann somit nur einen monat,auf den 1.2. verschoben werden sollte!..ja,und gestern erzählte mir die „planlose“ person von ihrer tollen idee sich jetzt doch selbstständig machen zu wollen und damit auch von der hinfälligkeit des vertrages…ich will mich halt selbst irgendwie vergewissern ob das nun stimmt oder ob die person (hoffentlich)was falsches glaubt!!!..jap,so ist die sachlage,hoff du kennst dich da aus…mfg m.langer