Jemand geht für 3 Semester zurück an die Uni. Während dieser Zeit vermietet er seine Wohnung möbliert an einen Untermieter. Am Studienort fallen Mietkosten in einem Studentenheim an. Der Lebensunterhalt wird vom Ersparten und einem 400 € Job bestritten.
Für die voll möblierte und mit sämtlichen Hausstand (WaschTrockner, Geschirr, Elektrogeräte) usw. untervermietete Wohnung, werden 100 € mehr verlangt, als selbst an Miete zu zahlen ist.
Was sind nun Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung? Die 100 € oder der gesamte Betrag? Wenn der gesamte Betrag, können dann die eigenen Mietzahlungen als Werbungskosten eingebracht werden?
Herzlichen Dank im Voraus für eine Antwort.