Untervermietung Eigengenutztes Haus?

Hallo.
Sitze gerade über der Steuererklärung 2002 (hab Verlängerung bekommen).
Problem Anlage V:
Ich wohne in meinem eigenen Reiheneckhaus, und hatte 2002 mehrmals Zimmer für eine Pauschalmiete mit einem Untermietvertrag vermietet, um die anfänglichen Kreditkosten für die Hütte zu drücken. Wie gestaltet sich denn jetzt das Ausfüllen für die Anlage V?
Alle Verbräuche wurden ja pauschal abgerechnet. Gibt es da bestimmte Richtsätze, wonach man in der Anlage die Umlagen einsetzen kann? Denn die Einnahmen muss ich ja Angeben, oder etwa nicht?

Danke für kommende Hilfe.

Gruss,

Martin

hi martin,

du hast doch sicherlich aufzeichnungen zu:

a) wieviele tage im jahr die zimmer vermietet waren
b) wieviel qm von der gesamtwohnfläche auf den mietanteil fallen

dann berechnest du die gesamten betriebskosten (nebenkosten, zinsen und abschreibungen) und nimmst einen % anteil der sich aus a&b berechnet ansetzen. und fertig.

wenn gemeinsam genutzte räume vorliegen, würde ich hier zudem noch einen anteil der nutzenden personen ansetzen.

bsp. du hattest 37 tage im jahr einen untermieter für 20 von 200qm…
nun hat der gute aber noch 20qm kueche mit genutzt. insgesamt 4 eigentümer und ein untermieter.

nun errechnest du dir bsp. 10.000 EUR gesamte aufwendungen fürs haus (also incl. abschreibungen excl. tilgungen).

37 von 365 tagen = 10%
20qm von 200qm = 10%
also 1% der 10.000 EUR entfallen auf den untermieter = 100 EUR!

wenn nun noch 10% vom jahr von 10% der fläche von 20% der bewohner genutzt werden, machen das weitere 20 EUR!

also macht das im bsp. 120 EUR werbungskosten.

wenn der jenige nun pro tag 10 EUR bezahlt hast, hast du 37 x 10 = 370 EUR einnahmen abzueglich 120 EUR ausgaben = 250 EUR überschuss.

viel erfolg, ggf. solltest du eine exceltabelle nutzen…

mfg vom

showbee

Hallo Showbee,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Aber wie kann ich ein eigengenutztes Haus abschreiben ? Abschreibungen sind doch gar nicht mehr möglich, oder etwa doch?

Gruss,

Martin

hi martin,

ja doch, aber nur zum %satz wie du es vermietest. wenn du 10% der fläche vermietest, werden auch 10% abgeschrieben. hierzu musst du natuerlich die anschaffungskosten zusammensammeln…

mfg vom

showbee

Hi Showbee,

aha. D.h. den Vermietanteil in Prozent kann ich also Abschreiben. Mal angenommen, mein Haus mit Anschaffungskosten betrug noch in DM 600.000

Wenn ich jetzt also 10% davon vermiete, kann ich als Abschreibung 60.000 ansetzen?

Bei Linearer Abschreibung und 50 Jahren Nutzung also 1200.- pro Jahr als Berechnungsgrundlage für die Afa? Oder tick ich da jetzt ganz aus ?!?

Und noch was: Wo trage ich diese Mehreinnahmen denn jezt ein?

Grüsse vom Martin

hi martin,

genau so berechnest du das nun. zu den eintragungen: die einnahmen und ausgaben trägst du am besten mit guten erläuterungen auf einer extra tabelle zusammen, wo du auch für den finanzamts-sachbearbeiter verständlich, die berechnungen zur aufteilung von den ganzen kosten aufstellst.

also, ergebnis (einnahmen - ausgaben = überschuss) extra berechnen und dann in der anlage V (seite 1, zeile 14) eintragen.

so einfach.

mfg vom

showbee

Hallo Showbee,

vielen vielen Dank für die kompetente Erläuterung.

Dann werde ich mal den Wust zu Ende bringen…

Gruss vom Martin