bei 60Euro ist keine angabe in der steuererklärung vonnöten.
sollten die mieteinnahmen angegeben werden, unterliegen sie dem jeweiligen persönlichen steuersatz.
werbungskosten etc. können nur geltend gemacht werden, wenn auch die einnahmen versteuert werden.
bei der geringen mieteinnahme wird das fa sicher eine wirtschaftlichkeitsberechnung einfordern (mieteinnahme vs. ausgaben = beweis der gewinnerzielungsabsicht).
ganz ehrlich: bei so einem betrag würde ich nicht mal 1 minute über sowas nachdenken.