Untervermietung einer Garage und Steuererklärung

Guten Tag,

ich habe zusammen mit meiner Wohnung eine Garage angemietet, die ich nun nicht mehr benötige.

Ich habe bereits mit meinem Vermieter geklärt dass ich diese untervermieten darf und einen Mieter (privat) gefunden.

Für die Garage bezahle ich monatlich 80€. Vermieten möchte ich sie für 85€.

Damit habe ich monatliche Mieteinnahmen von 5€ macht 60€ pro Jahr.

Muss ich dafür eine Umsatzsteuererklärung machen?

Welche Einkommensteuer muss ich dafür bezahlen und wo muss ich Werbungskosten und Einnahmen in der Steuererklärung angeben?

Dankeschön für die Hilfe

hallo,

bei 60Euro ist keine angabe in der steuererklärung vonnöten.
sollten die mieteinnahmen angegeben werden, unterliegen sie dem jeweiligen persönlichen steuersatz.
werbungskosten etc. können nur geltend gemacht werden, wenn auch die einnahmen versteuert werden.
bei der geringen mieteinnahme wird das fa sicher eine wirtschaftlichkeitsberechnung einfordern (mieteinnahme vs. ausgaben = beweis der gewinnerzielungsabsicht).

ganz ehrlich: bei so einem betrag würde ich nicht mal 1 minute über sowas nachdenken.

saludos, borito

Hallo,

also es gibt da eine Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung).
Da gibt man die Einnahmen und Ausgaben für das vermietete Objekt an.

Welche Steuer in welcher Höhe da anfällt, weiß ich leider nicht, bei 60€/Jahr dürfte das aber nicht viel sein.

Viele Grüße

Paola