Guten Tag,
Ich habe mich gefragt, ob die Untervermietung einer Einliegerwohnung an den Lebenspartner (nicht verheiratet) eines vom Eigentümer bewohnten Haus mit den üblichen 2% der Anschaffungskosten abgeschrieben werden kann.
Dabei würden die qm der ELW mit der Gesamtwohnfläche anteilig angesetzt und entsprechend in der Steuererklärung angegeben werden.
Wie sieht die Rechtslage dazu aus? Es wirkt zwar seltsam, allerdings scheint dies doch möglich zu sein !?
Vielen Dank schon mal !
Gruß
Harald