Untervermietung = Einkünfte aus V+V?

Hallo,

ein Steuerpflichtiger (S) mit einer gemieteten Wohnung (W) vermietet ein Zimmer dieser Wohnung an eine weitere Person § unter.

Die Wohnung (W) war vor der Untervermietung kein Gegenstand der Steuererklärung von S.

Entstehen dadurch Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung für S?

Oder ist das einfach als Verminderung der bisherigen Mietkosten von S zu betrachten? Stichwort: Wohngemeinschaften.

Gruss
Drs. BOB

Ja, in diesem Fall entstehen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Wenn die Untervermietung nur vorübergehend ist, und die Mieteinnahmen im Jahr maximal 520 Eur betragen muss die Vermietung in der Steuererklärung aber nicht angegeben werden.

Andernfalls sind die (Miet)Einnahmen + event. NK, sowie die zugehörigen Werbungskosten (anteilige Miete/NK etc.) zu erklären.

Hallo Schmalzlocher,

ich hab’ es befürchtet. :frowning:

Also in diesem Fall verdient der Staat das 1,x fache an der selben Sache?!:
Eine Wohnung 1.000 Euro wird vesteuert beim Vermieter , soweit o.k.
Untervermietung 200 Euro, wird besteuert beim Hauptmieter, für mich nicht korrekt.

Eine Wohnung; zwei Zahler Direkt an den Vermieter. dann nur 1,0 fache an das Finanzamt.
800 € von M1 an den Vermieter
200 € von M2 (=der bisherige Untervermieter) direkt an den Vermieter

Ist das wirklich so? Ist das nicht eine „Doppelbesteuerung“?

Sorry für die Nachfrage, ich kann es nur noch nicht fassen!

Gruss
Drs. BOB

da wurde etwas falsch verstanden: es werden nicht die Einnahmen versteuert, sondern ein Gewinn aus V+V!

Lia

Eine Wohnung; zwei Zahler Direkt an den Vermieter. dann nur
1,0 fache an das Finanzamt.
800 € von M1 an den Vermieter
200 € von M2 (=der bisherige Untervermieter) direkt an den
Vermieter

nur nochmal zur klärung: wer bekommt die mietzahlungen aus der untermiete? der mieter oder direkt der vermieter/wohnungseigentümer?

Entstehen dadurch Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung
für S?

wenn die mieteinnahmen für das zimmer dem anteil der selbst gezahlten miete ca. entspricht, dann gibts nix zu versteuern…

gruß inder

Danke!
Hallo Lia,

ja, genau, hier sass der Knoten. :smile:
Jetzt Passts.

Danke.

Gruss
Drs. BOB