Ja, in diesem Fall entstehen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Wenn die Untervermietung nur vorübergehend ist, und die Mieteinnahmen im Jahr maximal 520 Eur betragen muss die Vermietung in der Steuererklärung aber nicht angegeben werden.
Andernfalls sind die (Miet)Einnahmen + event. NK, sowie die zugehörigen Werbungskosten (anteilige Miete/NK etc.) zu erklären.
Also in diesem Fall verdient der Staat das 1,x fache an der selben Sache?!:
Eine Wohnung 1.000 Euro wird vesteuert beim Vermieter , soweit o.k.
Untervermietung 200 Euro, wird besteuert beim Hauptmieter, für mich nicht korrekt.
Eine Wohnung; zwei Zahler Direkt an den Vermieter. dann nur 1,0 fache an das Finanzamt.
800 € von M1 an den Vermieter
200 € von M2 (=der bisherige Untervermieter) direkt an den Vermieter
Ist das wirklich so? Ist das nicht eine „Doppelbesteuerung“?
Sorry für die Nachfrage, ich kann es nur noch nicht fassen!
Eine Wohnung; zwei Zahler Direkt an den Vermieter. dann nur
1,0 fache an das Finanzamt.
800 € von M1 an den Vermieter
200 € von M2 (=der bisherige Untervermieter) direkt an den
Vermieter
nur nochmal zur klärung: wer bekommt die mietzahlungen aus der untermiete? der mieter oder direkt der vermieter/wohnungseigentümer?