Hallo,
vielleicht schon mehrfach beantwortet. Aufgrund eines neuen Fahrzeugs, welches aufgrund der Maße nicht mehr in die Tiefgarage passt, wollte Mister X diesen Stellplatz untervermieten bzw. diesen kündigen. Von der Tiefgarage, in der die anderen Auto der anderen Parteien steht, geht ein direkter Weg zu den Wohnungen. In dem Standard-Mietvertrag ist unter $ 3 Miet- und Nebekosten die Garage einzeln aufgeführt. Kann dieser einfach gekündigt werden und mit welchen Kündigungsfristen oder untervermietet werden?
Vielen Dank.
Gruss Marco
Hallo,
wenn der Stellplatz zusammen mit der Wohnung angemietet worden ist ( 1 Mietvertrag ) kann dieser nicht separat gekündigt werden. Wegen Untervermietung den Vermieter einfach um Erlaubnis bitten.
Normalerweise sind TG-Stellplätze sehr gefragt, es könnte eventuell sein, dass der VM auf eine separate Kündigung eingeht.
Gruß
Wolfgang
Kann der Vermieter es ablehnen, welche Möglichkeiten bestehen für den Mieter? Danke
Hallo,
natürlich kann der Vermieter das ablehnen, aber mir erschließt es sich so ganz, warum er beide Möglichkeiten ablehnen sollte.
Gibt es vielleicht noch weitere Probleme ?
Gruß
Wolfgang