Untervermietung - Kaution

Hallo liebe Leute,

eine Frage zur Untervermietung:

Wir, eine WG, wollen ein Zimmer unserer Mietwohnung untervermieten. Dies ist mit unserem Vermieter abgestimmt und geht in Ordnung.

Nun interessiert mich die Kaution. Ich habe unter Formblitz.de einen Mustervertrag für Untervermietung runtergeladen und fülle den grade aus. Monatliche Kaltmiete usw ist klar, aber wie ist das hier mit der Kaution?

Im Mustervertrag ist die Kündigungsfrist zwei Wochen. Beeinträchtigt dies die Höhe der Kaution? „Normalerweise“ kann die Kaution bis zu drei Kaltmonatsmieten betragen, richtig? Gilt das auch hier?

Dann gibt es doch verschiedene Formen, wie man das mit der Kaution regeln kann, Kohle auf ein Sparbuch einzahlen, getrennt von den Vermögenswerten des Untervermieters, nach Auszug incl. Zinsen (Zinsen für Sparbücher mit dreimonatiger Kündigungsfrist) wieder auszahlen.
Es gibt doch aber auch irgendwas mit Bankbürgschaften oder so ähnlich?? Wie funktioniert das?

Und noch abschließend: Unser Vermieter hatte in der Vergangenheit wohl schon einige Mieter, mit denen er schlechte Erfahrungen gemacht hat. Er hat Befürchtungen, nachdem unsere potentielle Untermieterin Türkin ist, dass „auf einmal unsere Wohnung ständig mit ner türkischen Großfamilie belegt ist und Unruhe ins Haus kommt“. Wir sollten da was mit dem Besuchsrecht verhandeln.

Dürfen wir diesbezüglich Klauseln in den Untermietvertrag setzen, was das Besuchsrecht angeht?
Wir, also die WG-Mädels haben da zwar keinerlei Befürchtungen, wir kennen das Mädel und sind auch der Meinung, dass sich dies unter dann sechs Augen klären läßt, sollte jemals der Fall eintreten. Unser Vermieter, wie gesagt, ist da aber sehr pingelig. Gibt es vielleicht ne Formulierung zum Besuchsrecht, die nicht so „drohend“ sondern eher diplomatisch klingt?

Vielen Dank für hilfreiche Aussagen,
herzliche Grüße
Alexa

Hallo Alexa,

Wir, eine WG, wollen ein Zimmer unserer Mietwohnung
untervermieten. Dies ist mit unserem Vermieter abgestimmt und
geht in Ordnung.

Nun interessiert mich die Kaution. Ich habe unter Formblitz.de
einen Mustervertrag für Untervermietung runtergeladen und
fülle den grade aus. Monatliche Kaltmiete usw ist klar, aber
wie ist das hier mit der Kaution?

Im Mustervertrag ist die Kündigungsfrist zwei Wochen.
Beeinträchtigt dies die Höhe der Kaution? „Normalerweise“ kann
die Kaution bis zu drei Kaltmonatsmieten betragen, richtig?
Gilt das auch hier?

Selbstverständlich kannst Du bis zu drei Monatsmieten Kaution verlangen. Die Kaution orientiert sich ausschliesslich nur an der Höhe der Kaltmiete, die Mietdauer oder anderen Umstände haben keine Bedeutung.

Dann gibt es doch verschiedene Formen, wie man das mit der
Kaution regeln kann, Kohle auf ein Sparbuch einzahlen,
getrennt von den Vermögenswerten des Untervermieters, nach
Auszug incl. Zinsen

und Erstattung etwaiger Zinsabschlagsteuer

(Zinsen für Sparbücher mit dreimonatiger

Kündigungsfrist) wieder auszahlen.
Es gibt doch aber auch irgendwas mit Bankbürgschaften oder so
ähnlich?? Wie funktioniert das?

Antrag muss durch Mieter bei der Bank gestellt werden. Über die Höhe der Bereitstellungskosten informiert die Bank.

Und noch abschließend: Unser Vermieter hatte in der
Vergangenheit wohl schon einige Mieter, mit denen er schlechte
Erfahrungen gemacht hat. Er hat Befürchtungen, nachdem unsere
potentielle Untermieterin Türkin ist, dass „auf einmal unsere
Wohnung ständig mit ner türkischen Großfamilie belegt ist und
Unruhe ins Haus kommt“. Wir sollten da was mit dem
Besuchsrecht verhandeln.

In DE kann in einem Mietvertrag kein Besuchsrecht vereinbart werden. Wer einen Wohnraum anmietet kann Besuch erhalten und muss sich von niemand vorschreiben lassen, wer als Besuch wann kommt.

Dürfen wir diesbezüglich Klauseln in den Untermietvertrag
setzen, was das Besuchsrecht angeht?
Wir, also die WG-Mädels haben da zwar keinerlei Befürchtungen,
wir kennen das Mädel und sind auch der Meinung, dass sich dies
unter dann sechs Augen klären läßt, sollte jemals der Fall
eintreten. Unser Vermieter, wie gesagt, ist da aber sehr
pingelig. Gibt es vielleicht ne Formulierung zum Besuchsrecht,
die nicht so „drohend“ sondern eher diplomatisch klingt?

Ob es am Ende hilft, ist mir unbekannt. Es kann lediglich vereinbart werden, dass jede Partei Rücksicht auf die Belange der andere Partei zu nehmen hat.

Gruss Günter

Hallo Günther,

vielen Dank für die prompte Antwort!:smile:

und Erstattung etwaiger Zinsabschlagsteuer

okay, auch klar.

(Zinsen für Sparbücher mit dreimonatiger

Kündigungsfrist) wieder auszahlen.
Es gibt doch aber auch irgendwas mit Bankbürgschaften oder so
ähnlich?? Wie funktioniert das?

Antrag muss durch Mieter bei der Bank gestellt werden. Über
die Höhe der Bereitstellungskosten informiert die Bank.

Also, so ganz habe ich grundsätzlich nicht verstanden, wie das von statten geht.
Unsere Untermieterin geht zur Bank, die stellen eine Bürgschaft über die Höhe der Kaution aus, also quasi ein Schreiben, das wir als Vermieter dann erhalten.
Sollte dann wirklich der Fall eintreten, dass wir auf die Kaution zurückgreifen müßten, dann zahlt uns die Bank das Geld aus und die Bank holt sich diese Kohle von der Untermieterin wieder zurück, oder wie?
Der Vorteil ist mir klar, keine sofortige Bereitstellung von Bargeld gegenüber uns Vermietern.

Bitte hier Aufklärung, ob das so richtig ist, wie ich mir das vorstelle. Habe selbst bis jetzt Kautionen immer direkt bar an den Vermieter gegeben, kenne mich hiermit nicht aus.

Ob es am Ende hilft, ist mir unbekannt. Es kann lediglich
vereinbart werden, dass jede Partei Rücksicht auf die Belange
der andere Partei zu nehmen hat.

Guter Tip, sollte wirklich reichen.

Danke nochmal
Grüße
Alexa

Hallo Alexa,

Es gibt doch aber auch irgendwas mit Bankbürgschaften oder so
ähnlich?? Wie funktioniert das?

Antrag muss durch Mieter bei der Bank gestellt werden. Über
die Höhe der Bereitstellungskosten informiert die Bank.

Also, so ganz habe ich grundsätzlich nicht verstanden, wie das
von statten geht.
Unsere Untermieterin geht zur Bank, die stellen eine
Bürgschaft über die Höhe der Kaution aus, also quasi ein
Schreiben, das wir als Vermieter dann erhalten.

Richtig.

Sollte dann wirklich der Fall eintreten, dass wir auf die
Kaution zurückgreifen müßten, dann zahlt uns die Bank das Geld
aus und die Bank holt sich diese Kohle von der Untermieterin
wieder zurück, oder wie?

Zutreffend

Der Vorteil ist mir klar, keine sofortige Bereitstellung von
Bargeld gegenüber uns Vermietern.

Bitte hier Aufklärung, ob das so richtig ist, wie ich mir das
vorstelle. Habe selbst bis jetzt Kautionen immer direkt bar an
den Vermieter gegeben, kenne mich hiermit nicht aus.

Grundsätzlich ist es sinnvoll, wenn ein Mieter die Kaution auf seinen Namen auf einem Kautionskonto-Sparbuch anlegt und das Sparbuch dann dem Vermieter aushändigt. Das Problem mit den Zinsen besteht nicht und auch nicht das Problem mit der Zinsabschlagsteuer. Vor allem, das Kautionsgeld ist sicher angelegt und getrennt vom Vermögen des Vermieters.

Gruss Günter