Hallo liebe Leute,
eine Frage zur Untervermietung:
Wir, eine WG, wollen ein Zimmer unserer Mietwohnung untervermieten. Dies ist mit unserem Vermieter abgestimmt und geht in Ordnung.
Nun interessiert mich die Kaution. Ich habe unter Formblitz.de einen Mustervertrag für Untervermietung runtergeladen und fülle den grade aus. Monatliche Kaltmiete usw ist klar, aber wie ist das hier mit der Kaution?
Im Mustervertrag ist die Kündigungsfrist zwei Wochen. Beeinträchtigt dies die Höhe der Kaution? „Normalerweise“ kann die Kaution bis zu drei Kaltmonatsmieten betragen, richtig? Gilt das auch hier?
Dann gibt es doch verschiedene Formen, wie man das mit der Kaution regeln kann, Kohle auf ein Sparbuch einzahlen, getrennt von den Vermögenswerten des Untervermieters, nach Auszug incl. Zinsen (Zinsen für Sparbücher mit dreimonatiger Kündigungsfrist) wieder auszahlen.
Es gibt doch aber auch irgendwas mit Bankbürgschaften oder so ähnlich?? Wie funktioniert das?
Und noch abschließend: Unser Vermieter hatte in der Vergangenheit wohl schon einige Mieter, mit denen er schlechte Erfahrungen gemacht hat. Er hat Befürchtungen, nachdem unsere potentielle Untermieterin Türkin ist, dass „auf einmal unsere Wohnung ständig mit ner türkischen Großfamilie belegt ist und Unruhe ins Haus kommt“. Wir sollten da was mit dem Besuchsrecht verhandeln.
Dürfen wir diesbezüglich Klauseln in den Untermietvertrag setzen, was das Besuchsrecht angeht?
Wir, also die WG-Mädels haben da zwar keinerlei Befürchtungen, wir kennen das Mädel und sind auch der Meinung, dass sich dies unter dann sechs Augen klären läßt, sollte jemals der Fall eintreten. Unser Vermieter, wie gesagt, ist da aber sehr pingelig. Gibt es vielleicht ne Formulierung zum Besuchsrecht, die nicht so „drohend“ sondern eher diplomatisch klingt?
Vielen Dank für hilfreiche Aussagen,
herzliche Grüße
Alexa
