Untervermietung - mündliche Zusage

Ich habe vor drei Wochen eine mündliche Zusage für eine 3-Zimmer-Wohnung erhalten. Habe dieser aber nur zugestimmt unter der Bedingung, die Wohnung unterzuvermieten bzw. mit zwei anderen Mitbewohnern zu bewohnen. Eine Untervermietung wäre kein Problem hieß es. Als ich heute noch mal angerufen hab, um nachzufragen, ob ich denn eine schriftliche Zustimmung vermieterseits benötige, hieß aufeinmal, dass eine Untervermietung erst in dem Unternehmen abgesprochen und zugestimmt werden muss und es wohlmöglich zu einer Mieterhöhung kommen kann, damit ich keinen Gewinn durch die Untervermietung erzielen kann. Was tun, falls die Untervermietung jetzt doch abgelehnt wird? Wäre dies rechtens, trotz mündlicher Zusage vor drei Wochen? Ist natürlich alles jetzt sehr kurzfristig, der Umzug wäre schon nächste Woche und die beiden jetzigen Wohnungen sind bereits gekündigt. Vielen Dank im voraus!!!

WER hat zugesichert, dass eine Untervermietung kein Problem sei? Gab es Zeugen?

Die Ansprechpartnerin des Bauunternehmens, die für die Wohnung zuständig ist. Mein Vater hat ebenfalls telefonisch dies mit ihr geklärt.

Hallo, dazu kann ich leider keine Aussage machen.
Eklis64

Im Zweifelsfall müssten sie diese Zusage beweisen was schwierig werden dürfte. Insofern werden sie den Bedingungen des Vermieters folgen müssen.

Rechtens oder nicht, da du keine Zeugen hast wird es bei einer Gerichtsverhandlung auf das Geschick der Anwälte und der Laune des Richters ankommen.
Dein Vater war bei dem Gespräch nicht anwesend und hat das Gespräch wahrscheinlich auch nicht in Gegenwart dritte geführt (noch abgesehen davon, dass es nicht erlaubt ist Gespräche mithören zu lassen, ohne davon den Gesprächspartner in Kenntnis zu setzen).
Ob du es also auf eine Verhandlung ankommen lassen möchtest, solltest du gut überlegen, denn falls du verlierst, zahlst du auch die Kosten der Gegenpartei. Ohne RV würde ich mich da nicht auf einlassen.
Solltest du trotzdem entscheiden diesen Weg zu gehen, bedenke dann, dass die Gerichte überlastet sind. Möglicherweisen könntest du noch eine Vereinbarung treffen, dass du nicht an einer Kündigungsfrist gebunden bist, falls du den Prozess verlierst, aber bis dahin wird die volle Miete fällig sein.

Ich kann dir also nur wünschen, dass du schnell eine andere Wohnung findest und daraus gelernt hast, dass auf das Gesprächsprotokoll auch alle mündliche Zusagen vermerkt werden, bevor du unterschreibst,

Hm, schwierig. Man wird vermutlich erwähnen, dass die Sachbearbeiterin sich nicht erkundigt hätte, wie das mit der Untervermietung aussieht. Oder der Eigentümer hat sich kurzfristig dazu entschieden, nicht mehr unterzuvermieten.

Hallo, das Problem besteht darin, daß von einer mündlich gegebenen Zusage abgewichen wurde. Sie können, falls keine weiteren Zeugen zugegen waren, die Sache schwerlich beweisen.- Allein auf eine mündl. Zusage hin die derzeitige Wohnung zu kündigen, war wohl ein Fehler Ihrerseits, obwohl es für Ihre Gutgläubigkeit spricht.
Sie können die Sache nochmals bei dem Unternehmen vorbringen mit Nennung von Uhrzeit und Namen der Zusage und darauf hoffen, daß das Unternehmen einlenkt. Mehr kann ich dazu nicht sagen.- Alles Gute. Gruß, Achim