Untervermietung Stellplatz

Hallo liebes Forum,

ich habe zu meiner, fiktiven, Frage schon das Archiv durchsucht, aber nichts richtig passendes gefunden.

Also:

Mieter M und Vermieter V haben einen Mietvertrag über einen PKW-Stellplatz geschlossen. In §4 des Mietvertrages heisst es: „Der Mieter darf den Stellplatz nur zum Abstellen seines PKW benutzen. Will er ihn zu anderen Zwecken benutzen oder den Gebrauch einem Dritten überlassen, bedarf es der schriftlichen Einwilligung des V“. Mietzins: 80 EUR p.M. - USt. fällt nicht an.

Mieter M benötigt für einen Zeitraum von ca. 24 Monaten diesen Stellplatz nicht, möchte ihn aber auch nicht endgültig aufgeben. Nach dem Ablauf des Zeitraums soll nämlich ein neues Auto her, das dann wieder auf den Stellplatz soll. Ergo: Untervermietung!

M hat die schriftliche Einwilligung des V zur Untervermietung vorliegen.

Darf M einem Untermieter U den Stellplatz für 90 EUR p.M. vermieten? Muss M (wenn das die einzigen Mieteinnahmen des M sind) den „Gewinn“ versteuern? Gilt hier diese Grenze von 520 EUR pro Jahr?

Kann M dem U eine Kündigungsfrist von 3 Monaten in den Vertrag schreiben und dann „einfach so“ (nämlich wenn M ein neues Auto hat) unter Beachtung der 3-Monatsfrist kündigen?

Beste Grüße

Schildmann

Hallo liebes Forum,

ich habe zu meiner, fiktiven, Frage schon das Archiv
durchsucht, aber nichts richtig passendes gefunden.

Also:

Mieter M und Vermieter V haben einen Mietvertrag über einen
PKW-Stellplatz geschlossen. In §4 des Mietvertrages heisst es:
„Der Mieter darf den Stellplatz nur zum Abstellen seines PKW
benutzen. Will er ihn zu anderen Zwecken benutzen oder den
Gebrauch einem Dritten überlassen, bedarf es der schriftlichen
Einwilligung des V“. Mietzins: 80 EUR p.M. - USt. fällt nicht
an.

Mieter M benötigt für einen Zeitraum von ca. 24 Monaten diesen
Stellplatz nicht, möchte ihn aber auch nicht endgültig
aufgeben. Nach dem Ablauf des Zeitraums soll nämlich ein neues
Auto her, das dann wieder auf den Stellplatz soll. Ergo:
Untervermietung!

M hat die schriftliche Einwilligung des V zur Untervermietung
vorliegen.

Wenn der Vermieter schriftlich der Untervermietung zustimmt, kann man vermieten, zu welchem Mietpreis, ist dem "Unter"Vermieter vorbehalten, denn im Mietvertrag ist wohl hierüber nichts vereinbart.

Darf M einem Untermieter U den Stellplatz für 90 EUR p.M.
vermieten? Muss M (wenn das die einzigen Mieteinnahmen des M
sind) den „Gewinn“ versteuern? Gilt hier diese Grenze von 520
EUR pro Jahr?

###Da fällt kein zu versteuernder Gewinn an.

Kann M dem U eine Kündigungsfrist von 3 Monaten in den Vertrag
schreiben und dann „einfach so“ (nämlich wenn M ein neues Auto
hat) unter Beachtung der 3-Monatsfrist kündigen?

###Bei der Unter/Vermietung von einem Stellplatz sind nicht zwingend die Mietgesetze für Wohnraum anzuwenden, man kann auch eine KÜ-Frist von 14 Tagen vereinbaren, denn es handelt sich um die Vermietung eines Stellplatz und nicht um einen Wohnraum.

LG

Beste Grüße

Schildmann

###Da fällt kein zu versteuernder Gewinn an.

Das sieht das Finanzamt sicherlich differenzierter.
Bei Bezug von Sozialleistungen ist diese Einnahme auch anzumelden.

vnA