Untervermietung Tiefgarage - Einkommenssteuer

Hallo zusammen,

ich ziehe gerade um und zu meiner Wohnung musste ein Tiefgaragenstellplatz gemietet werden.

Da ich diesen nicht wirklich benötige (kann draußen überall parken), möchte ich diesen gerne untervermieten. Die Genehmigung meines Vermieters liegt schon vor.

Beim Recherchieren habe ich herausgefunden, dass für Privatpersonen Umsatzsteuerfreiheit bis zu einem Betrag von 17.500€ besteht. Ist das noch aktuell?

Die interessanter Frage, die mich mir stelle, betrifft die Einkommenssteuer.

Wenn ich die Tiefgarage zum gleichen Preis unvermiete, den ich selbst auch bezahle und somit die Beträge quasi nur zu meinem Vermieter weiterreiche, muss ich dann Einkommenssteuer bezahlen? In diesem Fall wären ja „Einnahmen“ und Werbungskosten der Garage identisch.

Nehmen wir an ich würde die Garage teurer vermieten, um einen Teil meiner Nebenkosten zu bezahlen (hier sind auch Kosten für den Hausmeister enthalten, der z.B. die Garage pflegt, Winterdienst durchführt etc.), ab wann wird dann ESt fällig?

Hallo,
es bleibt bei den 17500€
LG

Guten Tag
Die Einkünfte aus dem Untermietvertrag gibst Du in der einkommenssteuererkärung in der Anlage Vermietung und Verpachtung an. Hier gibst Du auch die Werbungskosten an. Je nachdem ob Du Verlust oder Gewinn erzielst wirkt sich das auf die Steuer (Einkommenssteuer) aus.
Du musst keine Umsatzsteuer bezahlen,wenn Du dies privat vermietest (Untermiete) und damit kein Gewerbe bezahlst.
Gruß Monika

Hallo,
ganz so einfach ist es nicht.

Einkommenssteuertechnisch, haben Sie recht, hier können sie Einnahmen und Ausgaben gegeneinander aufrechnen und zahlen nichts.
Umsatzsteuertechnisch ist dies etwas anders, aber solange Sie nich Umsatzsteuerpflichtig werden, ist dies auch nicht relevant.