Untervermietung Tiefgarage

Hallo, ich vermiete ab Ende September eine Tiefgarage. Aber es ergeben sich bei mir noch folgende Fragen:

Kann ich bei einem Mustergaragenmietvertrag noch zusätzliche Dinge hinzufügen oder abändern? Beispielweise möchte ich von beiden Seiten eine 3 monatige Kündigungsfrist vereinbaren - die soll aber erst gültig sein, nach 1 Jahr.

Der Untermietvertrag soll so lange gültig sein, bis ich (Vermieter) meinen Hauptmietvertrag (Wohnung) kündige.

Kann ich durch eine Klausel vereinbaren, dass wenn er zb nicht zahlt, dass ich dann 1-2 Monatsmieten von ihm behalte? Sprich einen Teil der Kaution? (Muss ja dann wieder einen neuen Mieter suchen, während dieser Zeit, würde ich ja sonst die Garage, die mein Untervermieter nicht bezahlt hat, selbst zahlen müssen)

Alles was im Vertrag steht und von beiden Seiten unterschrieben worden ist, ist doch rechtskräftig oder? Ich meine damit va Kündigsfrist 3 Monate, Kaution: 200 €, Ende der Untervermietung nach Beendigung des Hauptmietvertrages

Wäre hier ein Untermietvertrag besser als ein Garagenmietvertrag?

Danke schon mal für eure Hilfe :smile:

LG aus ÖSTERREICH :smile:

Hallo, hier kann ich nicht wirklich weiterhelfen, da Garagen andere Gesetzgebung haben als Mietwohnungen.
Nur eins steht fest, man kann einen Vertag auch aufsetzen, ganz nach meinen Wuenschen. Wird er von einer Seite nicht erfuellt, muss das Gericht entscheiden, und da wird so manches entschieden, was keiner wirklich versteht. Aber bei einer Garage hat man als Vermieter mehr Rechte als bei einer Wohnung. Soviel steht fest es unterliegt ja meinem Mieterschutz.

Viel Glueck Zwerge ntoeter

Hallo nochmal, ich meinte natuerlich , unterliegt keinem Mieterschutz.
Wichtig ist,dass ein separater Vertrag nur fuer die Garage vorliegt. Kein weiterer Zusammenhang besteht zu einer Wohnung oder ähnlichem
Gruss Zwergentoeter

sorry, da muß ich passen, höchst komplizierte gegebenheit, me. unterliegt aber ein normaler garagenmietvertrag keiner besonderen gesetzlichen richtlinie, doch vorher lieber einen anwalt einschalten, sonst könnte sich ein fehler einschleichen, aber jede untervermietung muß mit dem eigentümer abgestimmt werden!?