Hallo, ich vermiete ab Ende September eine Tiefgarage. Aber es ergeben sich bei mir noch folgende Fragen:
Kann ich bei einem Mustergaragenmietvertrag noch zusätzliche Dinge hinzufügen oder abändern? Beispielweise möchte ich von beiden Seiten eine 3 monatige Kündigungsfrist vereinbaren - die soll aber erst gültig sein, nach 1 Jahr.
Der Untermietvertrag soll so lange gültig sein, bis ich (Vermieter) meinen Hauptmietvertrag (Wohnung) kündige.
Kann ich durch eine Klausel vereinbaren, dass wenn er zb nicht zahlt, dass ich dann 1-2 Monatsmieten von ihm behalte? Sprich einen Teil der Kaution? (Muss ja dann wieder einen neuen Mieter suchen, während dieser Zeit, würde ich ja sonst die Garage, die mein Untervermieter nicht bezahlt hat, selbst zahlen müssen)
Alles was im Vertrag steht und von beiden Seiten unterschrieben worden ist, ist doch rechtskräftig oder? Ich meine damit va Kündigsfrist 3 Monate, Kaution: 200 €, Ende der Untervermietung nach Beendigung des Hauptmietvertrages
Wäre hier ein Untermietvertrag besser als ein Garagenmietvertrag?
Danke schon mal für eure Hilfe
LG aus ÖSTERREICH