Untervermietung, Übebelegung,

Mal angenommen, ein Vermieter „V“ hat eine Wohnung an ein Pärchen M1 und M2 vermietet.
M2 zieht aus, M1 erhält einen neuen Mietvertrag und die Erlaubnis unter zu vermieten.
ER untervermietet an U1. Nach ca. einem Jahr will U1 Vorübergehend, für ein Jahr,nach Barcelona, der Mieter vermietet nun an einen zweiten Untermieter U2.
nach 3 MOnaten merkt U1, dass es ihm in Barcelona nicht so gut gefällt, er sich nicht wohlfühlt. M1 fragt nun, ob der Vermieter etwas gegen 2 Untermieter hätte, der eine könne ja in der Kammer (4 qm) wohnen. Der Vermieter lehnt dies ab und gibt für die Ablehnung Überbelegung an.
M1 und alle weiteren zeigen sich einsichtig.
Inzwischen wohnen in der Wohnung der Mieter, der Untermieter und oft deren Freundinnen, sowie Besuch aus der Heimat, Studienkollegen oder andere Personen, ständig kommen morgens andere Personen aus der Wohnung.
Was hat der Vermieter nun für eine Handhabe, muss er es hinnehmen, das regelmäßig drei und mehr Personen in der Wohnung leben? Die Wohnung ist eigentlich nur für zwei Personen gedacht. auch Betriebskosten etc. werden für zwei Personen berechnet.

Hallo!

lies mal hier rein, letzter Abschnitt:
http://www.mieterbund.de/index.php?id=358

MfG
duck313

Hallo,
erst mal Danke, für die Antwort
Das hatte ich schon befürchtet. Zumal ich von einem Handwerker weiß, dass in dieser Wohnung an die Badezimmerfliesen mit Sprayfarbe „gearbeitet“ wurde.
Da wird der Vermieter wohl die Miete heraufsetzen müssen und eine Wohnungsbegehung stattfinden lassen. Ggf. auch die Betriebskosten anpassen.

Auf jeden Fall DankE

Bürger 79

Schau mal beim Mieterbund!