Falls B einen nennenswerten Verlust macht und der Kauf nicht zu Stande kommt, wird dieser wahrscheinlich nicht anerkannt werden.
Falls es doch zum Kauf kommt, wird evtl. nicht die an A gezahlte Miete als WK angesetzt, da diese dann einen Vorschuss auf den Kaufpreis darstellt, sondern höchstens eine fiktive Afa.
Falls A einen nennenswerten Verlust macht, könnte es auch bei dessen Anerkennung Probleme geben, da keine Vermietung, sondern Vorschuss auf Verkauf.