Untervermietung und Einkünfte aus V+V

hallo,

man stelle sich den folgenden sachverhalt vor:

A ist eigentümer einer ETW und vermietet diese seit ca. 8 jahren. nach einem leerstand von ca. 5 monaten vermietet er diese wohnung an B.

B wird die wohnung komplett an X untervermieten.

es wird vereinbart, dass falls B nach einem jahr die wohnung von A kaufen will, die bisher gezahlte miete auf den kaufpreis angerechnet werden soll.

gibt es hier „fallstricke“ hinsichtlich der steuerl. anerkennung der beiden vermietungsverhältnisse ?

danke

gruß inder

hallo,

meine spontanen Einfälle dazu (o.G.):

  • Falls B einen nennenswerten Verlust macht und der Kauf nicht zu Stande kommt, wird dieser wahrscheinlich nicht anerkannt werden.
    Falls es doch zum Kauf kommt, wird evtl. nicht die an A gezahlte Miete als WK angesetzt, da diese dann einen Vorschuss auf den Kaufpreis darstellt, sondern höchstens eine fiktive Afa.
  • Falls A einen nennenswerten Verlust macht, könnte es auch bei dessen Anerkennung Probleme geben, da keine Vermietung, sondern Vorschuss auf Verkauf.

gruß
Markus