hallo,
man stelle sich den folgenden sachverhalt vor:
A ist eigentümer einer ETW und vermietet diese seit ca. 8 jahren. nach einem leerstand von ca. 5 monaten vermietet er diese wohnung an B.
B wird die wohnung komplett an X untervermieten.
es wird vereinbart, dass falls B nach einem jahr die wohnung von A kaufen will, die bisher gezahlte miete auf den kaufpreis angerechnet werden soll.
gibt es hier „fallstricke“ hinsichtlich der steuerl. anerkennung der beiden vermietungsverhältnisse ?
danke
gruß inder