Hallo erstmal,
wie verhält sich das, wenn Person „A“ an seine/ihre Mutter „B“ ein Zimmer im selbstgenutzten Wohneigentum untervermietet?
„B“ erhält von „A“ einen Untermietvertrag, dann kann „A“ doch sämtliche Kosten als Werbungskosten geltend machen oder?
Es ist wie ein Mietverhältnis unter Fremden in einer Wohngemeinschaft, aber sieht, dass das FA auch so?
„B“ und „A“ haben jeweils ein eigenes Zimmer und der Rest des Hauses ist in gemeinschaftlicher Nutzung, eine WG eben. Die Miete, die „B“ zahlt entspricht der orstüblichen.
Wenn das FA die Werbungskosten von „A“ nicht anerkennen will, kann es im Gegenzug aber auch nicht die Einnahmen der Warmmiete als Einnahme rechnen oder?
Vielen Dank im Voraus
Matthias
wenn ein Verlust entsteht, wird den das FA nicht anerkennen, aber einen Gewinn wird es versteuern!
E.
Hallo,
wie verhält sich das, wenn Person „A“ an seine/ihre Mutter „B“
ein Zimmer im selbstgenutzten Wohneigentum untervermietet?
Das ist erstmal in Ordnung.
„B“ erhält von „A“ einen Untermietvertrag, dann kann „A“ doch
sämtliche Kosten als Werbungskosten geltend machen oder?
Nee, nur diejenigen, die auf den untervermieteten Anteil entfallen.
Es ist wie ein Mietverhältnis unter Fremden in einer
Wohngemeinschaft, aber sieht, dass das FA auch so?
„B“ und „A“ haben jeweils ein eigenes Zimmer und der Rest des
Hauses ist in gemeinschaftlicher Nutzung, eine WG eben. Die
Miete, die „B“ zahlt entspricht der orstüblichen.
Das ist erstmal nicht schlecht. Wies sich aber das Finanzamt bezgl. einer Wohngemeinschaft verhält??? Das kommt wohl stark auf die konkreten Umstände an.
Wenn das FA die Werbungskosten von „A“ nicht anerkennen will,
kann es im Gegenzug aber auch nicht die Einnahmen der
Warmmiete als Einnahme rechnen oder?
Nö, das ist keine zwangsläufige Folge. Als Werbungskosten wird eben nur das anerkannt, dass irgendwo im Gesetz als solche definiert sind.
Man stelle sich mal vor, man würde 35ct als Kilometerpauschale absetzen wollen, weil eben die Kosten genau so hoch sind. Im Gesetz stehen, dass mit 30 ct pauschal alle Kosten abgegolten sind. Dann ist das eben so (mal von diversen Ausßnahmen abgesehen).
Gruß
Hallo,
grundsätzlich richtig, muss aber nicht zwangsläufig so sein:
Sollte das Mietverhältnis einem Fremdvergleich standhalten (vorherige Vereinbarung, tatsächliche Durchführung usw.) und trotz einer orstüblichen Miete ein Verlust herauskommen, muss dieser anerkannt werden.
Gruß,
Markus
Also schlussfolgere ich, dass „A“ es probieren sollte und die anteiligen Kosten, den Einnahmen gegenüber stellt und abwartet was passiert? Mehr als streichen kann das FA ja nicht oder?
Grüsse
Matthias
grundsätzlich richtig, muss aber nicht zwangsläufig so sein:
Sollte das Mietverhältnis einem Fremdvergleich standhalten
(vorherige Vereinbarung, tatsächliche Durchführung usw.) und
trotz einer orstüblichen Miete ein Verlust herauskommen, muss
dieser anerkannt werden.
Aber die Einkunftserzielungsabsicht wird bei so einem Fall bestimmt genau geprüft. Und dann kann das ganze auch noch scheitern.
Hallo,
Aber die Einkunftserzielungsabsicht wird bei so einem Fall
bestimmt genau geprüft. Und dann kann das ganze auch noch
scheitern.
auch das ist grundsätzlich richtig, allerdings gibts es auch die abweichende Meinung, dass bei einer orstüblichen Miete die Einkunftserzielungsabsicht auch bei einer Vermietung an nahe Angehörige nicht zu prüfen ist.
Gruß,
Markus