Hallo,
angenommen eine Person A (Selbständig) mietet bei Person B (normaler Arbeitnehmer) zwei Zimmer und einen großen Abstellraum zur Untermiete. Kosten sind 400 Euro pauschal im Monat inkl. Nebenkosten.
Person B ist selbst Mieter in der Wohnung.
Person A nutzt die beiden Zimmer als Arbeitszimmer und den Abstellraum für diverse Akten. Er setzt deshalb die 400 Euro in seiner GUV als Mietkosten/Raumkosten als Ausgabe an.
Was will das Finanzamt hierfür ggf. für Unterlagen sehen?
Nur alles von Person A - also den Untermietvertrag und die Zahlungsbelege (z.B. auf den Kontoauszügen) - oder noch mehr?
Wollen die womöglich auch noch Infos von Person B? Dessen Einnahmen liegen ja unter der Grenze in R 161 Abs. 1 und sollten deshalb nicht berücksichtigt werden. Person B würde der Untervermietung nur zustimmen, wenn er dadurch nicht noch Aufwand hat (Briefe, Telefonate mit dem FA, Mehraufwand in der Steuererklärung etc.). Kann das FA auch an ihn herantreten und etwas wollen, was über die reine Bestätigung des Untermietverhältnisses hinausgeht (z.B. seinen eigenen Mietvertrag o.ä.) - oder geht sowas das FA gar nix an?
Eine einmalige Besichtigung der Räume durch das FA wäre o.k., damit die sich davon überzeugen können, dass die wirklich zur Büroarbeit von Person A genutzt werden und für nichts privates. Ist so etwas üblich?
Vielen Dank!
Frank