Unterversicherung einer Kaution

Aufgrund eines Schadens an einem gecharterten Segelboot hat der Vercharterer die 1000€ Kaution behalten. Es ist also nach meinem Verständnis ein Schaden von 1000€ entstanden. In der abgeschlossenen Versicherung für Charterboote wurde eine Kaution bis 511,00€ versichert. Nun bezahlt die Versicherung aber nicht die 511€ aus, sondern aufgrund von Unterversicherung nur 51,1% von 511€, also 261,12€. Meiner Rechnung nach müsste die Versicherung ((Schaden (1000€) * Versicherungssumme (511€)) / Versicherungswert (1000€)) = 511€
zahlen. Was ist denn nun richtig???

Vielen Dank für die Hilfe schonmal!!

Hallo, die Versicherung hat richtig gehandelt !

Da koennen Sie leider nichts unternehmen.

Sie muessen den Aussagen der Versicherung folgen.

Gruss

Ich bin in diesem Bereich kein Fachmann, aber zunächst denke ich, dass Ihnen ein Boot mit Versicherung verliehen wurde. Dazu dürfte im entsprechenden Vertrag stehen, dass das Boot „Vollkaskoversichert“ ist. Damit ist das Thema Unterversicherung für Sie durch und nur noch ein Problem des Verleihers, der, bewusst oder unbewusst, eine zu niedrige Versicherung abgeschlossen hat.
Die Versicherung wiederum hält sich an das was in ihrem Vertrag steht und geht nur von einer Kaution von 511 € aus. Darauf berechnet sie richtigerweise die 51,1%. Wenn Sie nachrechnen, werden Sie feststellen, dass die 511 € in etwa früheren 1.000 DM entsprechen. Die Versicherung scheint also bereits sehr alt zu sein. Die Unterdeckung sollte ein Problem des Verleihers sein, der ja auch die ganze Zeit die Prämie für eine höhere Versicherung eingespart hat.
Im Zweifelsfall hoffe ich für Sie, dass Sie gut rechtschutzversichert sind. Ich würde mir hier einen Fachanwalt für Versicherungs- und Vertragsrecht nehmen.

die versicherung geht völlig richtig vor…
Da sie unterversichert waren haben sie keinen Anspruch auf die volle Versicherungssumme.

Meiner Meinung nach stimmt die Rechnung des Versicherers. Die Unterversicherung bedeutet keine Deckelung im Schadenfall, sondern nur eine anteilige Versicherung, auch wenn der Schaden die versicherte Summe nicht übersteigt.
In Ihrem Fall also sind nur 51% versichert, Sie bekommen 51% der maximalen Versicherungsumme ausbezahlt.

Wenn der Schaden € 1.000,-- beträgt, und nur € 511,-- versichert sind, zahlt die Versicherung 51,1% des maximal von Ihr zu zahlenden Schadenbetrages aus. Also 51,1% von € 500,–.

Vielen Dank!!!

Wenn der Schaden € 1.000,-- beträgt, und nur € 511,–
versichert sind, zahlt die Versicherung 51,1% des maximal von
Ihr zu zahlenden Schadenbetrages aus. Also 51,1% von € 500,–.

Vielen Dank!!

Wenn der Schaden € 1.000,-- beträgt, und nur € 511,–
versichert sind, zahlt die Versicherung 51,1% des maximal von
Ihr zu zahlenden Schadenbetrages aus. Also 51,1% von € 500,–.

Vielen Dank für die Antwort!!

die versicherung geht völlig richtig vor…
Da sie unterversichert waren haben sie keinen Anspruch auf die
volle Versicherungssumme.

Vielen Dank für die Antwort!!

Hallo,

Die so genannte Unterversicherung besagt, dass man weniger versichert als man eigentlich müßte, da dies günstiger ist und man von keinem Schaden ausgeht.
Wenn es zu einem Schaden kommt, wird bei einer Unterversicherung der Anteil ausbezahlt gerechnet im Verhältnis zur eigentlichen Versicherungssumme.
Also, wie sie es im Beispiel vorgerechnet haben, die 261,12€.
Es wird immer gerechnet, was sie haben müssten, also 1000 und was sie hatten, also 511 Euro, dann wird das ins Verhältnis gesetzt und das auf die Höhe des Schadens berechnet. Wenn Sie also als Beispiel ein Schaden von 100 Euro gemacht hätten, hätten Sie auch nur 51.10 € erstattet bekommen.
Das ist auch ganz wichtig für eine Hausratversicherung, dass sie dort auf jeden Fall 650 Euro pro Quadratmeter abgesichert haben, sonst gibt es immer entsprechend weniger, wenn mal was passieren sollte.

Zu Ihrem Boot: Die Kaution wurde einbehalten um die Reparatur zu finanzieren. Ich würde auf jeden Fall Rücksprache halten, was genau der Schaden war und was die Reparatur gekostet hat und wo es repariert wurde, denn natürlich steht Ihnen der Restbeitrag zu, falls die Kosten geringer als die 1000€ betragen.
Falls der Charterer Ihnen die Versicherung angeboten haben sollte, würde ich rechtlich versuchen dagegen vorzugehen, da er eine zu geringe Versicherungssumme im Verhältnis zur Kaution angeboten hat. Die Aufklärung, dass Sie im Schaden Fall weniger zurückbekommen würden, sollte schriftlich formuliert vorliegen, denn sonst wäre es eine Falschberatung! Dies sollte auch ggb Ihrem Versicherer der Fall sein, falls Sie diesem mitgeteilt haben, dass die Kaution 1000 € betrug.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

Beste Grüße

Zum Verständnis:

Wert beträgt 1000€
Versichert sind aber nur 511€

Das heißt: 51,1% des Wertes sind versichert

Meines Erachtens müßte die Versicherung bei einem Schaden von 1000€ also die maximale Versicherungsleistung von 511 € bezahlen.

Bei einem geringeren Schaden 51,1% des Schadens

Ist wie bei Hausrat…habe ich nur die Hälfte versichert bekomme ich auch nur die Hälfte bei jedem Schaden

Kenne aber den Vertrag nicht

Da muss ich dich leider enttäuschen. Sollte in deiner Versicherung kein Unterversicherungsverzicht erklärt sein, würde ich eher der Rechnung des Versicherers Recht geben. Zumindest wäre die Versicherung im Bereich der Hausratversicherung richtig. Aber natürlich kann ich keine abschließende Erklärung abgeben ohne die AVB zu kennen.

Gruß
Andreas

Sehr geehrter Herr Kessler,
ich bin kein Spezialist in Sachen Bootsversicherung.

In der Hausratversicherung wäre der Versicherungssumme im Verhältnis zum Schaden dann in das gleiche Verhältnis Versicherungssumme zu Auszahlung gesetzt. Sprich ist die Versicherungssumme 51 Prozent des tatsächlichen Schadens (was ja noch nicht erwiesen ist) dann ist die Auszahlung auch nur 51 Prozent der Höchstsumme.

Mich wundert das die Versicherung die Unterversicherung geprüft hat.

TIP: Überprüfen sie mal in ihrer Haftpflichversicherung ob da Schäden an gemieteten Sachen inkl. Boote vielleicht mitversichert ist.
Ansonsten schreiben diese Versicherung an und lasse es sich genau den Rechenvorgang erläutern.

Mit freundlichen Grüßen

Ohne Fachmann für die Versicherung von Schiffen zu sein, habe ich den Fall so verstanden:

Versicherungssumme war 511 EUR. Maximal von der Versicherung zu tragender Schaden wäre also 511 EUR. Dieser maximal zu tragende Schaden wird mit dem Faktor für Untervericherung (VS/Schaden = 0,511) multiplizert. Ergibt 261,12 EUR (= 511 x 0,511). Meines Erachtens alles korrekt. Wäre ja verrückt, wenn Sie die volle Versicherungssumme bekämen, obwohl Sie nur das halbe Risiko versichert haben. Wenn das so funktionierte, würde ich als Besitzer von 100 Kühen auch nur 2 oder 3 Rindviecher versichern, weil das Risiko, dass die ganze Herde gleichzeitig krank wird eher überschubar ist ;o)

Ich hoffe, ich konnte den Sachverhalt verständlich darstellen.

Hallo,

ohne die Vertragsbedingungen zu kennen, schwierig. Ansonsten: von der Versicherung vorrechnen lassen,
viele Grüße
Andreas Berger

http://de.wikipedia.org/wiki/Unterversicherung

Dort ist es gut erklärt und §§ findet man auch.

Danke für die Antwort!

Hallo. Die Berechnung stimmt.
Es wird die Untervers.- Quote ermittelt. Damit ist die vers. Schadenhöhe zu multiplizieren.
Mfg