Hallo,
Die so genannte Unterversicherung besagt, dass man weniger versichert als man eigentlich müßte, da dies günstiger ist und man von keinem Schaden ausgeht.
Wenn es zu einem Schaden kommt, wird bei einer Unterversicherung der Anteil ausbezahlt gerechnet im Verhältnis zur eigentlichen Versicherungssumme.
Also, wie sie es im Beispiel vorgerechnet haben, die 261,12€.
Es wird immer gerechnet, was sie haben müssten, also 1000 und was sie hatten, also 511 Euro, dann wird das ins Verhältnis gesetzt und das auf die Höhe des Schadens berechnet. Wenn Sie also als Beispiel ein Schaden von 100 Euro gemacht hätten, hätten Sie auch nur 51.10 € erstattet bekommen.
Das ist auch ganz wichtig für eine Hausratversicherung, dass sie dort auf jeden Fall 650 Euro pro Quadratmeter abgesichert haben, sonst gibt es immer entsprechend weniger, wenn mal was passieren sollte.
Zu Ihrem Boot: Die Kaution wurde einbehalten um die Reparatur zu finanzieren. Ich würde auf jeden Fall Rücksprache halten, was genau der Schaden war und was die Reparatur gekostet hat und wo es repariert wurde, denn natürlich steht Ihnen der Restbeitrag zu, falls die Kosten geringer als die 1000€ betragen.
Falls der Charterer Ihnen die Versicherung angeboten haben sollte, würde ich rechtlich versuchen dagegen vorzugehen, da er eine zu geringe Versicherungssumme im Verhältnis zur Kaution angeboten hat. Die Aufklärung, dass Sie im Schaden Fall weniger zurückbekommen würden, sollte schriftlich formuliert vorliegen, denn sonst wäre es eine Falschberatung! Dies sollte auch ggb Ihrem Versicherer der Fall sein, falls Sie diesem mitgeteilt haben, dass die Kaution 1000 € betrug.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Beste Grüße