Hallo,
könnte mir mal jemand erklären, was „Unterversicherungsverzicht“ bedeutet und zwar möglichst so, dass ichs auch verstehe^^?
Danke
Marius
Hallo Marius,
den Unterversicherungsverzicht kenn ich nur aus der Hausratversicherung. Dort ist es so, das pro Qm ein bestimmter Betrag als Versicherungssumme angegeben sein muss, damit Unterversicherungsverzicht besteht. Dies bedeutet, dass wenn du z.Bsp. 80qm hast und wir von einer Sume von 650€ pro qm ausgehen, müsstest du eine Versicherungssumme von 52000 haben um den Unterversicherungsverzicht zu haben.
Hast Du eine niedrigere Versicherungssumme, zieht die Versicherungsgesellschaft im Schadensfall prozentual einen Anteil ab.
Hättest du z.Bsp nur 26000 Versicherungssumme wäre dies die Hälfte und du würdest auch nur die Hälfte deines Schadens bezahlt bekommen.
Hoffe dies war verständlich.
Gruß Bärbel
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Hallo Markus,
"Unterversicherungsverzicht bedeutet, das die Versicherung im Schaden-
fall eine ausreichende Absicherung unterstellt und den Schaden auch in entsprechender Höhe reguliert (aber, von Ausnahmen abgesehen, nie mehr
als die Versicherungssumme). Andersherum: besteht die Klausel nicht und es kommt zum Schadenfall kann die Versicherung überprüfen, ob die Vers.-Summe auch dem Wert entspricht. Stellt sich hierbei heraus, das
die Versicherungssumme unter dem Wert liegt, so wird der Schaden auch
nur anteilig abgerechnet. Beispiel: Neuwert Hausrat 100000; Versicherungssumme 50000. Schadenhöhe 5000 - die Versicherung zahlt 2500, da 50%ige Unterversicherung vorliegt.
Gruß
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Hallo Bärbel,
den Unterversicherungsverzicht kenn ich nur aus der
Hausratversicherung.
ergänzend:gibt es auch in der Gebäudeversicherung.
Gruß Jörg
Hallo,
Hallo Marius,
den Unterversicherungsverzicht kenn ich nur aus der
Hausratversicherung.
Ist auch im gewerblichen Bereich sowie bei Gebäudeversicherungen möglich.
Hast Du eine niedrigere Versicherungssumme, zieht die
Versicherungsgesellschaft im Schadensfall prozentual einen
Anteil ab.
Hättest du z.Bsp nur 26000 Versicherungssumme wäre dies die
Hälfte und du würdest auch nur die Hälfte deines Schadens
bezahlt bekommen.
Nicht unbedingt: Nur im Falle einer tatsächlichen Unterversicherung (s. Posting von Herrn Koenig) erfolgt logischerweise auch eine Anrechnung derselben. Ich vermute zwar, dass genau dies hier gemeint war, aber sicher ist sicher.
Hoffe dies war verständlich.
Gruß Bärbel
Viele Grüße
Frank Hackenbruch
Den Unterversicherungsverzicht erreicht man, wie bereits von Bärbel erwähnt, dadurch, die Versicherungssumme nach der Pauschale qm x Statistischen Wert zu wählen, oder indem man den tatsächlichen Wert des Hausrates ermittelt.
Unterversicherung bedeutet nichts anderes als, dass meine Versicherungssumme (egal in der Hausrat oder Wohngebäudeversicherung) niedriger ist als der tatsächliche Wert meines Hausrates (bzw. Haus).
Um dies von vornherein auszuschliessen, werden in der Regel die von Bärbel erwähnten 650,- Euro (bei manchen Gesellschaften auch 700,- Euro) pro qm Wohnfläche zugrunde gelegt. Wird die Versicherungssumme auf diese Art und Weise ermittelt akzeptiert die Gesellschaft den sog. Unterversicherungsverzicht. Das heisst im Schadenfall wird von der Gesellschaft nicht geprüft ob die Versicherungssumme ausreichend war und bezahlt den nachgewiesenen Schaden bis max. zur Höhe der Versicherungssumme.
Die zweite Möglichkeit wäre die tatsächliche Wertermittlung. Ziemlich aufwendige Sache und nur ratsam wenn der tatsächliche Wert stark von der Formel qm x 650,- bzw. bei der Wohngebäude vom Einheitswert 1914 x gleitenden Neuwertfaktor abweicht.
Mach ich weder das eine noch das andere, sondern sag einfach in meiner 120 qm Wohnung hab ich Hausrat im Wert von 20.000,- Euro, dann besteht zunächst Unterversicherung. Im Schadenfall ist es dann an mir der Gesellschaft nachzuweisen, dass mein gesamter Hausrat tatsächlich nicht mehr Wert war als 20.000,- Euro.
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