Hallo! Vielleicht kann mir hier im Forum jemand konkret erklären, was es mit den Begriffen „Gleitender Neuwert“ und „Unterversicherungsverzicht“ so auf sich hat? Wir wollen eine Gebäudehaftpflicht abschliessen und haben mehrere Angebote vorliegen. Nun wollen wir natürlich möglichst das beste/sinnvollste UND günstigste Angebot aussuchen.
Da ich das mit dem Unterversicherungsverzicht nicht verstehe, hier eine ganz dumme Frage: Sollte man eine Versicherung mit oder ohne Unterversicherungsverzicht abschliessen?
Und ist es normal, dass in der Versicherung keine genauen Summen genannt werden bis zu deren Höhe man versichert ist?
da werden mehrere Dinge vermischt…! Bei der G-Haftpflicht gibt es keine Vers.-Summe, sondern eine Deckungssumme (zur Abdeckung von Schäden, die andere erleiden). Üblicherweise ist das in einer privaten Haftpflicht -die sollte man haben- mit drin (für selbst genutztes Wohneigentum; bei Vermietung sieht es anders aus).
Eine Unterversicherungsverzichtsklausel ist NICHT erforderlich, wenn man sicher ist, dass der Versicherungswert korrekt ermittelt ist und ausreicht.
Der V-Wert wird nach Preisen von 1914 festgesetzt. Es gibt eine Umrechnungstabelle, wenn der aktuelle Wert (= heutiger Kauf-/Baupreis) bekannt ist, dauert die Ermittlung keine Minute. Ansonsten sollte man generell den Versicherer „rechnen lassen“, um nicht am Ende irrtümlich falsche Zahlen zu errechnen.
Und ein allgemeiner Hinweis: die beste und gleichzeieitg günstigste Versicherung abzuschließen, ist bei der heutigen Tarifvielfalt in der Praxis unmöglich (etwa so wie die beste + geräumigste Wohnung zur geringsten Miete).
Hallo! Vielleicht kann mir hier im Forum jemand konkret
erklären, was es mit den Begriffen „Gleitender Neuwert“ und
„Unterversicherungsverzicht“ so auf sich hat? Wir wollen eine
Gebäudehaftpflicht abschliessen und haben mehrere Angebote
vorliegen. Nun wollen wir natürlich möglichst das
beste/sinnvollste UND günstigste Angebot aussuchen.
Da ich das mit dem Unterversicherungsverzicht nicht verstehe,
hier eine ganz dumme Frage: Sollte man eine Versicherung mit
oder ohne Unterversicherungsverzicht abschliessen?
Und ist es normal, dass in der Versicherung keine genauen
Summen genannt werden bis zu deren Höhe man versichert ist?
Hallo Masch, vielen Dank für die schnelle Antwort! Nun hat uns die Versicherung gar keine Wahl gelassen und schreibt in ihrem Angebot, dass die Versicherungsform „Gleitender Neuwert“ ist und „Unterversicherungsverzicht“ besteht. Diese Sache mit 1914 hat sie komplett weggelassen.
Was heisst das Ganze denn dann bloß im konkreten Schadensfall, z.B. wenn das Haus abbrennt?
Nun hat uns
die Versicherung gar keine Wahl gelassen und schreibt in ihrem
Angebot, dass die Versicherungsform „Gleitender Neuwert“ ist
und „Unterversicherungsverzicht“ besteht. Diese Sache mit 1914
hat sie komplett weggelassen.
die versicherungssumme sollte bei einer wg wenn möglich immer nach dem gleitenden neuwert festgesetzt sein. nur so ist gewährleistet daß baupreiserhöhungen jedes jahr neu mit eingereichnet werden.
deine versicherungssumme ist somit „dynamisch“ und würde sich jedes jahr ändern wenn da nicht die versicherungssumme 1914 währe. das ist das jahr mit den stabielsten baupreisen. diese versicherungssumme ist nur eine fiktive größe um dir nicht jedes jahr einen neuen versicherungsschein ausstellen zu müssen und sich an einer summe festzuhalten. sie wird mit dem s.g. gleitenden neuwertfaktor mutipliziert und schon kommt man auf eine versicherungssumme heute + vorsorge.
seit einigen jahren gibt es für ziemlich neue häuser auch angebot ohne versicherungssumme. da läuft die ganze berechnung nur im hintergrund. unterversicherungsverzicht ist trotzdem vereinbart, den ich übrigens für absolut notwendig erachte, oder hast du die aktuelle baupreise immer im kopf oder kannst du dir jedes jahr leisten dein haus neu begutachten zu lassen?
wenn du alle fragen des vr wahrheitsgemäß und vollstänig beantwortet hast besteht unterversicherungsverzicht, d.h. der vr prüft im schaden fall nicht ob eine unterversicherung besteht und er an einer entschädigungsleistung kürzungen vornehmen könnte.
Was heisst das Ganze denn dann bloß im konkreten Schadensfall,
z.B. wenn das Haus abbrennt?
daß du dein haus so wie es ist wieder hingestellt bekommst. also genau das, was du brauchst.
mfg
snake
Eine Unterversicherungsverzichtsklausel ist NICHT
erforderlich, wenn man sicher ist, dass der Versicherungswert
korrekt ermittelt ist und ausreicht.
dann hast du hoffentlich immer ein beratungsprotokoll gemacht und den kunden auch darauf hingewiesen, daß baupreise steigen können. außerdem ist dann der vn für die ermittlung der vs verantwortlich. ich glaube nicht daß da jedes mal ein bausachverständiger diese ermittelt.
Na, der gleitende Neuwert ist doch genau die Antwort auf Deine Frage, die Du mit deinem ersten Hinweis auf meine Antwort in den Raum gestellt hast:
EINMAL den Versicherungswert KORREKT ermitteln und zum gleitenden Neuwert versichern… und damit sind alle Baukostenveränderungen abgedeckt, d. h. man kann nicht mehr in eine Unterversicherung geraten.
Natürlich kommt nicht ein Bausachverständiger, aber ein Außendienstmitarbeiter des Versicherers (wenn es nicht gerade ein Direktversicherer ist). Und wenn diese Person anhand eines Summenermittlungsbogens den Vers-Wert ermittelt, ist der Kunde „sauber“. Natürlich muss der Versicherungsnehmer die Fragen zur Wertermittlung korrekt beantworten, aber für evtl. Anwendungsfehler häte er nicht geradezustehen. Gibt es sogar Urteile drüber, analog Auge- und Ohr-Rechtsprechung.