Unterwäsche

Hallo,

angenommen, jmd. ordert ein „Kennenlern-Angebot“ (jederzeit kündbar) und mit der Probelieferung wird klar, dass es sich um ne Art Abo handelt. Kann derjen. dann einfach einen Brief (oder fax) schicken, wo lediglich drinsteht, dass er „KEINE WEITEREN Zusendungen“ will oder sollte in der Kündigung [des Abos oder was auch immer das dann ist]optimal noch Ausdrücklicheres stehen?

Danke für re. Es eilt!

LG

Hallo,

Kann derjen. dann einfach einen Brief
(oder fax) schicken, wo lediglich drinsteht, dass er „KEINE
WEITEREN Zusendungen“ will oder sollte in der Kündigung [des
Abos oder was auch immer das dann ist]optimal noch
Ausdrücklicheres stehen?

Was stand denn bei dem Angebot wortwörtlich dazu?

MfG

Hi, ich denke, mit der Order des Kennenlern Angebots hat der Ordernde auch das Kleingedruckte, also die Liefer- und Leistungsbedingungen des Anbieters akzeptiert. Darin wird auch stehen, wie man sich zu verhalten hat, wenn man über das Kennelern-Angebot hinaus keine weiteren Kontakte wünscht. Also bitte: Das Kleingedruckte lesen.

In jedem Fall kann der Betroffene schon einmal vorab mitteilen, dass ein weiterer Kontakt nicht erwünscht ist und er von weiteren Lieferungen Abstand nimmt. Inwieweit eine solche Erklärung wirksam sein kann, hängt aber davon ab, welche Liefer- und Leistungsbedingungen des Anbieters er mit seiner Order akzeptiert hat. Wenn darin steht: „Mit der Order des Kennenlern-Angebots gehen Sie die Verpflichtung ein, für die Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr unseren monatlichen Lieferservice zu akzeptieren“, dann wird es schwer. Das ist dann zwar „jederzeit kündbar“, aber eben mit der Einschränkung „nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit“.

Gruß, Helmut

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

da stand …
(Zitat: „Ja, schicken Sie mir - wie unten angekreutzt - das Wäscheset meiner Wahl für nur EUR x,- (Wert xx,xx) plus Versandkosten. Gleichzeitig werde ich „Produkt“-Kundin OHNE WEITERE KAUFVERPFLICHTUNGEN. Nach Erhalt meines Paketes kann ich mich von allen Kundinnen-VT überzeugen und entscheide, ob ich auch in Zukunft „Produkt“-Kundin bleiben möchte. Wenn nicht, gebe ich „Firma“ Bescheid. Nur für Erst-Kunden!“ Zitatende)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Auch hallo.

Also
bitte: Das Kleingedruckte lesen.

Das ist zwar grundsätzlich richtig, sagt aber im konkreten Fall nichts über die Gültigkeit der AGB aus…
Und an überraschende Klauseln braucht man sich nicht zu halten: http://dejure.org/gesetze/BGB/305c.html sowie die Beiträge unter verbraucherrechtliches.de zum Thema Abo-Fallen

mfg M.L.

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Hallo Helmut,

Hi, ich denke, mit der Order des Kennenlern Angebots hat der
Ordernde auch das Kleingedruckte, also die Liefer- und
Leistungsbedingungen des Anbieters akzeptiert.

Danke für deinen Hinweis! Im KLEIN-gedruckten des Flyers (Postkarte) war lediglich zu lesen… Zitat: „Ich kann meine Bestellung innerhalb von 14 Tagen widerrufen und habe volles Rückgaberecht.“ Zitatende
–> mehr stand nicht.

Die Ware kam 14 Tage nach Bestellung an; sie wurde bezahlt. Aber WEITERE Zusendungen möchte derjen. nicht!!

Gruß
Karin

Hallo,

man könnte sich vorstellen, um welche Firma es sich handelt.

Und man könnte sich vorstellen, daß auch andere Leute schon bei dieser Firma Kunde waren. Und diese Leute haben einfach per email (webseite der Firma) die nächste Lieferung übersprungen und dann ein nettes Briefchen hingeschrieben, daß man kein Kunde mehr sein möchte und sich dies bestätigen lassen.

Und binnen kurzer Zeit kann man sich vorstellen, daß man auch diese Bestätigung bekommt.

So einfach ist das.

Wendy

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