für meine bank musste ich eine unterwerfungserklärung beglaubigen lassen. der notar lies diese nochmals abschreiben und mich dann die abschrift unterzeichnen. natürlich gegen entsprechende gebühr. ich fühle mich jetzt über den tisch gezogen, weil das ganze kostet mich jetzt 185 euro was mir unverhältnismäßig teuer scheint.
kann mir jemand die gebühreordnung interpretieren?
danke
Etwa 60 Tausend € würde die Forderung betragen, die der Urkunde bei diesem Gebührenbetrag zugrunde liegen könnte (einschließlich Schreibgeb. oder Porto).
Wenn dem so ist, dann sollten Sie bedenken, dass Ihre Bank die Urkunde als Sicherheit benötigt, und dass Sie bei Ablehnung Ihres notariellen Schuldbekenntnisses nicht zu Ihrem Ziel gekommen wären (Kreditauszahlung o.ä.), auch bei anderen Instituten nicht…
In der Regel fragt man vorher, was es kostet…
H.G.