danke nochmal, die Antwort scheint gut zu sein
allerdings schwanke ich noch zwischen „der Groschen ist gefallen“ und „jetzt versteh ich gar nix mehr“
Der angestellte Elektriker, der die elektrischen Anschlüsse und Reparaturen ausführt, ist logischerweise bereits eine Fachkraft. soweit klar
Der AG (das Kaufhaus) muss zwar selber nicht in der Handwerksrolle eingetragen sein, aber eine „verantwortliche Person“ beauftragen
Diese „verantwortliche Person“ muss allerdings tatsächlich einen Meistertitel (oder vergleichbar) haben! Geselle zu sein reicht dazu nicht aus.
Hab ich das bis hier also richtig verstanden?
Und diese vom AG bestimmte „verantwortliche Person“, der E-Meister, darf auch von einem externen Fachbetrieb sein.
ich vermute also stark, dass die „verantwortliche Person“ demnach doch in die Handwerksrolle eingetragen sein muss, um ihre Fähigkeiten nachzuweisen
Das hilft mir tatsächlich weiter! wenn es so zutrifft
P.S. ich hab das alles auch schon mal bei der HWK kurz telefonisch angefragt, aber selbst die waren damit überfordert und waren in einer kurzen Einschätzung eher der Meinung, daß der angestellte Elektriker dort Leuchten anschliessen darf
Gruss und erstmal vielen Dank für deine Mühe mit mir. Falls ich was falsch verstanden hab, sag bescheid
* von mir, die anderen * sind nicht von mir
Schorsch