Unterzahlt zahlen wenn Kind unter 25 arbeitslos wird und nicht mehr zu hause wohnt?

Hallo ihr lieben,

Ein problem was viele beschäftig ich habe auch noch keine ausreichende antwort gefunden, nichts was hand und fuß hat bitte also um erfahrung :smile:

Folgendes problem
Ich habe meine Ausbildung erfolgreich abgeschloßen und werde jetzt zum nächsten Monat im schlimmsten fall (wenn ich keine zusage erhalte) arbeitslos.
Ich bin 22 wohne in einer eigenen wohnung 600 km von meinen eltern weit weg. Hab damals im eigenen Bundesland keine ausbildung gefunden und bin deswegen weggezogen (mit zustimmung der arge)
Meine eltern arbeiten zwar beide und haben mich 3 jahre mit 200 € im monat unterstützt da mir laut arge keine unterstützung anderweitig zusteht nun ist es aber so das ja die arge nicht alles der eltern mit anrechnet wie zb schulden, haus und sonstiges ich sags mal so für meine eltern sind 200 € viel Geld.

Meine eltern möchte aber nun nichts mehr zahlen da ich ja auch meine ausbildung abgeschloßen hab.

wie sieht nun die rechtslage aus?
Der nette Herr vom Amt sagt sie sollen ein Schreiben aufsetzen wodrin steht das sie nicht weiter zahlen weil meine erst ausbildung abgeschloßen ist…

aber ist das so einfach?
Ich hab schon einiges darüber gelesen und es gibt viele verschiedene meinungenund gesetze

Freue mich über Antworten

Hallo Brinachen412.
Leider kann ich dir da nicht weiterhelfen.
Schönen Abend noch wünscht
Silvia

genaues kann ich dir auch nicht sagen. Ich weiß das, als unser Sohn ausgezogen ist das Amt für Ihn alles übernommen hat. Sollen halt abwarten bis das Amt nachfragt wegen des Einkommens. Machen die sowieso.

Gruß

als Eltern muss man nur eine Ausbildung zahlen, danach nicht mehr! Wenn Sie allerdings Harz 4 beantragen, dann zahlen die Eltern immer. Als Kinder muss man ja auch für die Eltern aufkommen, wenn diese Hartz 4 beantragen.
Der Unterschiedist dabei nur, dass de Zahlenden einen höheren Freibetrag haben als bei normalem Kindesunterhalt.

Hallo,
deine Eltern brauchen kein Schreiben aufzusetzen, wer das sagt, gibt falsche Informationen, denn
du hast eine abgeschlossene Berufsausbildung, eine Arbeitsstelle zu finden sollte kein Problem sein, zumindest wenn man flexibel ist und ggf. erst in einem anderen Bereich arbeiten würde.
Das Alter wäre nur dann relevant, wenn du keine Ausbildung oder noch in Ausbildung oder studieren würdest.
Gestzestexte in Bezug Unterhaltspflicht gegenüber volljährigen, ausgebildeten Kindern, sollten dir via google zusätzlich Informationen liefern.
Liebe Grüße

das weiss ich leider nicht

Hallo,
es ist richtig ,das deine Eltern keine Unterhalt mehr zahlen müssen,da du ja schon eine Ausbildung abgeschlossen hast. Wenn du arbeitslos wirst, bekommst du erst Arbeitslosengeld,und anschließend Hartz 4.
Deine Eltern,wenn diese Geld haben,können dich unterstützen,wenn sie möchten,müssen aber nicht.
Eigene Erfahrung: Ich zahle 80€ für meinen 21 J. Sohn,der leider immer noch keine Ausbildung hat.
Mein 27 J.Sohn ist Zimmermann ,erst arbeitslos,jetzt Hartz 4,da muss ich auch nix mehr zahlen,kann ich auch finanziel nicht.

viel glück

lisa

wenn du nach der Ausbildung arbeitslos wirst, ist das nicht ein Fall fürs Arbeitsamt? Du brauchst ja nicht zum Jobcenter.

viele Grüße

Andreas

Da kann ich leider nicht helfen

Hallo,
leider schreiben Sie nicht, wie lange Sie insgesamt berufstätig waren und ob Ihnen ALG I zusteht. Zwingen kann Ihre Eltern niemand Ihnen weiterhin Unterhalt zu zahlen, es sei denn Sie machen eine weitere Ausbildung / Fortbildung die eindeutig auf der jetzigen Ausbildung basiert. Wenn Sie arbeitslos sind und keinen Anspruch auf ALG I haben, greift ALG II. Also schleunigst zum Amt und nachfragen.
LG und alles Gute

Hallo

in deinem Fall ist die Rechtslage eigentlich sehr einfach.

Deine Eltern schulden dir eine Erstausbildung. Mit dem Abschluss deiner Ausbildung endet auch die Zahlungspflicht deiner Eltern.

Die Sachlage ändert sich nur dann wenn du eine weitere Ausbildung basierend auf deiner jetzigen Ausbildung machen würdest. Dann wird es juristisch komplex, da viele Fälle Einzelfallentscheidungen sind. Das Gesetz ist hier leider, fast wie immer, sehr ungenau. Es redet nur von einer Erstausbildung, wie weit diese dann geht wird in der Praxis häufig von Gerichten unterschiedlich bewertet.

Solange du aber nach deiner jetzigen Ausbildung nichts machst oder arbeitslos wirst, sind deine Eltern nicht weiter unterhaltspflichtig.

Guck auch mal hier.

http://www.kindesunterhalt.homepage.eu

Hallo brinachen412,
generell gilt: Die Eltern sind lt. BGB verpflichtet, ihr Kind bis zum ersten qualifizierten Berufsabschluß/Studienabschluß zu unterstützen/unterhalten. Soifern das Kind eine Ausbildung/Studium abbricht weil es nicht „passt“/den Qualis des Kindes nicht entspricht müssen sie weiterzahlen. Was nicht heißt man kann es zigmal machen! Danach ist Schluß! Hierzu gibt es mehrere Urteile. Da du nach eigenen Aussagen den Berufsabschluß hast, dazu eine eigene Wohnung, zudem noch räumlich weit getrennt, wird dir nichts anderes übrigbleiben als dich um einen Job zu bemühen. Wenn deine Eltern die Zahlungen/Monat i.H.v. 200 Euronen sang und klanglos einstellen, hast du und selbst das Amt m.E. keine Chance vor Gericht. Soll doch der SB vom Amt deine Eltern anschreiben und die Bestätigung selbst einholen! Die wissen warum! Brauchen deine Eltern aber nicht. Verklagen kannst sowohl du, als auch das Amt deine Eltern, allerdings m.E. wahrscheinlich mit dem Ausgang das deine Eltern keine Gerichts- und Anwaltskosten haben. Die bekommt i.d.R. bei Unterliegen derjenige aufgebrummt, der die Klager eingereicht hat. Du kannst zwar sog. Gerichtskosten-/Prozesskosten beantragen, jedoch muß das von dem Gericht wo du die Klage einreichst genehmiugt werden. Die wiederum prüfen ob deine Klage (aufgrund der derzeit geltenden Gesetzes-/Urteilslage) Aussicht auf Erfolg besteht. Wenn nicht wird vermutlich abgelehnt. Außerdem muß dich jeder Anwalt auf das Risiko hinweisen und im Vorfeld abklären wie der Erfolg aussieht.
Gruß
Gutenberg1

Hallo Brinachen412,

erstmal herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Ausbildung.

Leider bin ich mir bei Deiner Konstellation nicht sicher wie es sich verhält. Und mit falschen Aussagen oder Mutmaßung ist Dir sicher nicht geholfen. sry

Hallo,
habe schon mal geantwortet…deine Eltern sind nicht mehr verpflichtet dir Unterhalt zu zahlen,da du ja schon eine Ausbildung gemacht hast. Wenn du jetzt arbeitslos wirst,bekommst du Arbeitslosengeld,anschließend Hartz 4…

lisa

Hallo,

sorry, wegen der langen Wartezeit auf Antwort. Urlaubszeit und dann noch der (Schein-)Tod meines PC haben das verursacht.

Doch so einfach ist es. Eltern von volljährigen Kindern schulden ihren Kindern eine Ausbildung. Ausbildung beendet, bedeutet dann: sie schulden nichts mehr!

Die Rechtsprechung geht dann sogar so weit, dass sie sagt, dass das volljährige Kind eben dann jede - auch minderwertige - Arbeit annehmen muss, um irgendwie ohne Elternhilfe über die Runden zu kommen.

Gruß