Unterzeichnung des neuen Arbeitsvertrages

Hallo zusammen,

Ich arbeite seit 9 Jahren. In einer Firma welcher es leider nicht mehr gut geht und wir zur zeit Kurzarbeit haben. Jetzt habe ich mich beworben und eine neue Stelle gefunden, hier wird mir der Arbeitsvertrag am Montag per Email zugestellt um ihn schon mal durchlesen zu können. Am Dienstag habe ich einen Termin mit dem neuen Arbeitgeber um dies alles zu besprechen.

Es ist schwer da ich von der alten Firma nicht gerne weggehen möchte es aber sehr schlecht aussieht und ich schon bissel Angst nach so länger Zeit habe wie es wohl bei dem neuen Arbeitgeber werden wird.

Meine Frage nun: ich möchte den Vertrag am Dienstag nicht sofort unterschreiben, da ich noch eine Woche abwarten will, es steht evtl. in meiner jetzigen Firma ein großer Auftrag an welcher es erstmal besser aussehen lassen würde.

Was kann man dem neuen Arbeitgeber am besten sagen um die Unterschrift noch eine kurze Zeit hinaus zu zögern?

Viele Grüße
Sidius

Wenn ein neuer potentieller Arbeitgeber via Email einen Arbeitsvertrag versendet, dann zeugt das doch von einer offenen Firmenphilosophie.
Natürlich beabsichtigt ein fortschrittliches Unternehmen qualifizierte Mitarbeiter schnell zu rekrutieren (ein Entsetzliches Wort) um nicht länger nach Personal zu suchen.

Positiv ist doch: Nun könnte es von einem ausgedienten Schiff auf ein neu einzurichtenden Schiff gehen. Dazu ist es aber notwendig das Papiere unterzeichnet werden.

yellowsun

Wenn Du Deinen neuen Arbeitsvertrag nicht unterschreiben möchtest (jedenfalls nicht sofort) solltest Du Dir Gedanken darum machen, ob Du das überhaupt willst. Viele wären wahrscheinlich froh über einen sicheren Job. Wenn die Probleme diner alten Firma schön länger vorhanden sind, werden diese sich bestimmt nicht durch einen Auftrag erledigen. Was kommt danach? Jügen

das ist mir klar und ich glaube auch nicht das dieser eine Auftrag dies alles langfristig ändern wird. Ich hätte nur nie gedacht das es emotional so schwierig ist und das man dann doch große Angst vor einer neuen Stelle hat.

Ich möchte den Vertrag dann nur in aller Ruhe unterschreiben. Davor möchte ich das ein Vertrauter diesen noch mal gegenliest und das geht leider erst Donnerstag.

Hallo.


Ich möchte den Vertrag dann nur in aller Ruhe unterschreiben.
Davor möchte ich das ein Vertrauter diesen noch mal gegenliest
und das geht leider erst Donnerstag.

Dann sag es doch einfach so. Dass du den Vertrag nicht binnen eines Tages unterschrieben zurückgeben kannst, weil du ihn erst umfänglich lesen/prüfen willst.

Nur die eine Woche reicht doch auch nicht mehr aus, um in der alten Firma, wegen des neuen Großauftrages, abzuwarten, was wird! Prüfe lieber auch die neue Firma, wie die da stehen. Fliegst du da innerhalb der Probezeit wieder raus, stehst du vor dem Nichts.

Dann wäre, bei der alten Firma zu bleiben, nicht das Schlechteste. Wenn die demnächst abtreten, hast du deinen Abfindunganspruch. Vorausgesetzt, das Geld ist noch da. Dann kannst du mit etwas Polster einen neuen Job suchen, was ja offensichtlich noch klappen kann bei dir.
Kündigst du jetzt der alten Firma, gehst du doch ohne goldenen Handschlag, oder?
MfG

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Richtig. Aber mit der Abfindung wird das nichts mehr. Ich arbeite im Rechnungswesen und kenne die Zahlen. Es wurden schon drei Mieten nicht mehr gezahlt und die Löhne haben wir bis jetzt auch nur zu Hälfte. Aus das Weihnachtsgeld hatten wir auch letztes Jahr verzichtet! Ganz zu schweigen von der Zahlungsunfähigkeit der Materialen, welche für die Bearbeitungen benötigt werden, da wir im herstellenden Gewerbe tätig sind!!

Dazu kommt noch das es nur noch 15 Mitarbeiter gibt, davon aber 11 Mitarbeiter welche min. 30 Jahre im Unternehmen sind, ich bin über 8 Jahre dabei und dann noch drei Kollegen die weniger wie ich dabei sind.

Die Firma würde sich gerne von einigen der min. 30 Jahre- Mitarbeiter trennen, aber das kann sie nicht da sie die Abfindungen nicht zahlen kann.

Oft wiederholt aber trotzdem falsch

Dann wäre, bei der alten Firma zu bleiben, nicht das
Schlechteste. Wenn die demnächst abtreten, hast du deinen
Abfindunganspruch
.

Wie kommt es nur, dass sich dieser Irrtum so hartnäckig hält?

Es gibt keinen grundsätzlichen Anspruch auf eine Abfindung.

http://de.wikipedia.org/wiki/Abfindung_im_Arbeitsrecht

S.J.

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Und Ausnahmen?!?

http://de.wikipedia.org/wiki/Abfindung_im_Arbeitsrecht

Und was ist mit den Ausnahmen in dem von dir zitiertem Link?

Eventuell könnte hier der ein oder andere Ausnahmetatbestand zur Anwendung kommen?

VG
ebib

Eben: Ausnahmen!!!
Hi!

Und was ist mit den Ausnahmen in dem von dir zitiertem Link?

Eben, es bleiben Ausnahmen, die die Aussage
_Wenn die demnächst abtreten, hast du deinen Abfindunganspruch._nicht richtiger machen, was be dem Autor aber auch nicht weiter überrascht.

Eventuell könnte hier der ein oder andere Ausnahmetatbestand
zur Anwendung kommen?

Von eventuell war nicht die Rede.

Gruß
Guido

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Es war nur eine Frage… Keine Kritik oder ein Anzweifeln der Antwort…

:wink:

Ganz zu schweigen von der
Zahlungsunfähigkeit der Materialen, welche für die
Bearbeitungen benötigt werden, da wir im herstellenden Gewerbe
tätig sind!!

Hallole,

da hilft evtl auch ein großer Auftrag nichts mehr. Da braucht man Kredit, um Material kaufen zu können …

… ich würde unterschreiben.

Gruß
PW