Unterzeichnung Verwaltervertrag

Liebe/-r Experte/-in,
in unserer letzten Eigentümerversammlung im September wurde von unseren Hausverwalter mitgeteilt, daß er ab 01.01.10 nicht mehr als Verwalter zur Verfügung steht. Der alte Beirat hat auch in der gleichen Versammlung das Amt niedergelegt (ist schon über 80 Jahre alt). Nun wurde ich mit einer anderen Eigentümerin in den Beirat gewählt. Wir mussten nun einen neuen Verwalter suchen.
In einer außerordentlichen Eigentümerversammlung haben sich 2 Verwalter vorgestellt. Einer wurde gewählt. Gleichzeitig wurden wir beide Beiräte zum Unterzeichnen des Vertrages berechtigt.
Nun wurde ich durch den alten Beirat ein paar mal angerufen, habe ihm auch mal den Entwurf des Vertrages vorgelegt. (Bei der Versammlung hat mich niemand nach dem Angebot gefragt und ich habe übersehen, es vorzulgen)Dieser behauptet nun, diesen Vertrag kann kein „Anfänger“ unterschreiben und wir können in eine große Kostenfalle treten. Ich soll diesen Vertrag nicht unterschreiben.

Ich habe nun das Amt des Beirates inzwischen niedergelegt.

Heute hat mich die neue Verwaltung angerufen und gesagt, ich müsste den Vertrag unterschreiben. Wenn ich das nicht tue, dann werden sie eine Unterlassungsklage einreichen und so meine Unterschrift einfordern.

JEtzt weiß ich wirklich nicht mehr weiter. Muss ich den Vertrag unterzeichnen? Kann ich irgendwelche Probleme bekommen?

Ich wäre um eine baldige Antwort Ihrerseits froh, da die neue Verwaltung morgen nachmittag vorbeikommen möchte, daß ich den neuen Vertrag unterschreibe.

Bedanke mich schon mal im Voraus.

Viele Grüße
Sabine Hintenender

Guten Morgen Sabine,
also ich sehe die Sache so: die Eigentümerversammlung hat Sie und die andere Miteigentümerin als Beirat gewählt. Das ermächtigt Sie zwar, den Verwaltervertrag zu unterschreiben, aber es zwingt Sie NICHT dazu. Außerdem sollte er nur unterschrieben werden, wenn alle oder die Mehrzahl der Eigentümer mit dem Vertragsinhalt einverstanden sind; es sollten ihn also besser vor der Unterzeichnung alle zu lesen bekommen und ihr OK geben oder Veto einlegen. Ob der Vertrag einstimmig oder nur mehrheitlich angenommen werden soll, ist innerhalb der Eigentümergemeinschaft zu klären.
Nun haben Sie das Beiratsamt nieder gelegt. Dafür gibt es meines Wissens keine Fristen, wie es z. B. bei einem normalen Arbeitsverhältnis die Kündigungsfrist gibt. Das heißt, Sie können dieses Amt jederzeit, von einem Moment auf den nächsten, aufgeben und müssen es nicht bis zu einem bestimmten Termin ausüben, ob Sie wollen oder nicht.
Und da Sie nun kein Beirat mehr sind, worüber Sie alle Miteigentümer und ebenfalls diese neue Verwaltung möglichst bald schriftlich informieren sollten, sind Sie gar nicht mehr ermächtigt, Verwalterverträge zu unterschreiben.
Und so würde ich das der neuen Verwaltung, die da Ihre Unterschrift offenbar erzwingen will, auch klar machen: es ist niemand da, der unterschreiben darf, also gibt’s auch keine Unterschrift.
Das selbe gilt für diese angebliche Unterlassungsklage: gegen welchen Beirat wollen die klagen, wenn es keinen gibt?
Für die Zukunft sollte Ihre Gemeinschaft schriftlich fest legen, was genau die Aufgabe des Beirates sein soll, wer ihn berufen soll, für welche Zeit er berufen ist, wann und warum er das Amt kündigen kann und ob solche Verträge einstimmig oder nur mehrheitlich angenommen werden sollen.
Probleme sehe ich nicht auf Sie zu kommen, aber es kann sein, dass Sie ein gewisses Durchsetzungsvermögen brauchen werden, wenn Sie der neuen Verwaltung klipp und klar sagen, dass Sie die falsche Ansprechpartnerin für Verträge und alles Sonstige sind.
Ich hoffe, dies hilft Ihnen etwas weiter. Lassen Sie sich nicht einschüchtern, diese Leute pokern nur.
Viel Glück und Erfolg!
Grüße aus dem Welfenland
Henning Weidner