Wird aussereheliche Geschlechtsverkehr während des Trennungsjahr als Untreue eingestuft? Sollte man nicht während dieser Zeit auf solche Beziehungen verzichten?
Wird aussereheliche Geschlechtsverkehr während des
Trennungsjahr als Untreue eingestuft? Sollte man nicht während
dieser Zeit auf solche Beziehungen verzichten?
Hi,
von wem und warum soll das als Untreue eingestuft werden?
Gruß
Tina
Hallo Tina,
ist man nicht noch verheiratet im Trennungsjahr? Ist das Trennungsjahr nicht dafür da, um eine Ehe eine Chance zu geben? Ich verstehe die Antwort nicht…
Ich bin kein Jurist und vielleicht werden die einzelne Wörter meiner Frage auf die Goldwaage gelegt. Es geht einfach darum, ob „Fremdgehen“ als Untreue rechtlich gesehen wird oder ist man praktisch frei?
Ich bin der Meinung, das es nicht ok ist.
Danke
Hallo (mögliche Begrüßungsformel),
Wird aussereheliche Geschlechtsverkehr während des
Trennungsjahr als Untreue eingestuft? Sollte man nicht während
dieser Zeit auf solche Beziehungen verzichten?
das Trennungsjahr ist nach deutschem Recht grds. eine Voraussetzung für die Scheidung, es gibt aber Sachverhalte, in denen die Einhaltung eines Trennugnsjahres nicht erforderlich ist. Eine aussereheliche Beziehung kann ein solcher Grund sein, ebenso kann das Gericht hierdurch vom Scheitern der Ehe überzeugt werden, wenn nach Ablauf des Trennungsjahres nur ein Ehepartner die Scheidung will.
Der Begriff Untreue ist wohl hier vom UP als moralischer Begriff gemeint (?). Wenn man das Trennungsjahr als Versöhnungsjahr begreift, sollte man wohl auf Fremdgehen verzichten, wenn der Partner aber fremdgeht, spricht das unter Umständen dafür, dass er das Jahr wohl nicht als Probejahr begreift, sondern als notwendiges Übel. Das alles kommt aber sehr auf die Personen und Ihr Verständnis von Ehe, Treue usw. an.
ebenfalls Grußlos
cosis
Hi,
ist man nicht noch verheiratet im Trennungsjahr?
man ist noch verheiratet, umgangssprachlich sagt man aber getrennt lebend.
Ist das
Trennungsjahr nicht dafür da, um eine Ehe eine Chance zu
geben?
Das Trennungsjahr ist dafür da herauszufinden, ob die Ehe wirklich zerrüttet ist, mit einer Chance geben, hat das weniger etwas zu tun.
Ich verstehe die Antwort nicht…
So geht es mir mit der Frage.
Ich bin kein Jurist und vielleicht werden die einzelne Wörter
meiner Frage auf die Goldwaage gelegt. Es geht einfach darum,
ob „Fremdgehen“ als Untreue rechtlich gesehen wird oder ist
man praktisch frei?
Vom wem rechtlich gesehen? Es gibt bei Scheidungen kein Schuldprinzip mehr und Untreue ist kein Straftatbestand. Deshalb verstehe ich die Frage hier im Rechtsbrett nicht.
Ich bin der Meinung, das es nicht ok ist.
Das mag ja für Dich moralisch so sein, andere haben da aber evtl. eine andere moralische Auslegung. Was aber hat das jetzt mit Recht zu tun?
Gruß
Tina
Hallo Tina,
Danke für Deine Antwort. Meine Ehe wurde in USA geschlossen und in DE anerkannt. In USA sind die Mariage Laws etwas anders. Und ebenso Untreue.
Ich wollte nur wissen, wie die Rechtslage hierzu ist. Es scheint mir aber keine zu geben. Wie man sagt"andere Länder, andere Sitten".
Grußvoll
Hallo,
ist man nicht noch verheiratet im Trennungsjahr?
Ja.
Ist das
Trennungsjahr nicht dafür da, um eine Ehe eine Chance zu
geben?
Jein. Genau genommen dient das dazu, fest zu stellen, ob die Ehe gescheitert ist. Lies: http://de.wikipedia.org/wiki/Ehescheidung_%28Deutsch…
Wie Du dort findest, muss es gar kein Trennungsjahr geben, wenn andere Voraussetzungen vorliegen.
Es geht einfach darum,
ob „Fremdgehen“ als Untreue rechtlich gesehen wird oder ist
man praktisch frei?
Es gibt zwar die Ehelichen Pflichten, aber die sind nicht einklagbar (http://dejure.org/gesetze/BGB/1353.html, http://www.frag-einen-anwalt.de/Ehepflichten-__f2655…). Seit 1977 wird eine Ehe auch nicht mehr ‚schuldig‘ geschieden.
Ich bin der Meinung, das es nicht ok ist.
Und?
Gruß
loderunner (ianal)
Antworten auf Nachfragen sind also nicht mehr zu erwarten