Untreue & Schmerzensgeld im Ehevertrag regeln?

Hallo an alle,

ich habe einen Heiratsantrag von meinem Freund bekommen. Ich liebe ihn über alles, bin aber nicht so blauäugig ohne Ehevertrag vor den Traualtar zu ziehen.

Da ich in einer früheren Beziehung schon mal übelst reingelegt wurde (besser gesagt betrogen wurde): Kann man Schmerzensgeld bzw. eine Erhöhung des Unterhalts festlegen, falls der Partner fremd geht? Gilt das auch bei psychischer/physischer Gewalt?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Hallo jalari86!
Mehr Unterhalt kannst Du nicht im Ehevertrag fordern(das wird ausschliesslich über die Düsseldorfer Tabelle geregelt)aber dafür Schmerzensgeld kannst verlangen falls er Dich betrügen sollte.Das musst Du auf jeden Fall notariell beglaubigen lassen,nicht dass
er sich dann irgendwie rausredet wenn Ihr nur einen Vertag unter euch beiden abschliesst.Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.

Hallo,

soviel mir bekannt ist, geht das in Deutschland nicht. Da gelten nur die allgemein gesetzl. Regeln. Ehebruch (also Untreue) ist lt. unserem Gesetz nicht strafbar und der Ehemann würde vor jedem Familiengericht Recht bekommen. Gewalt, besonders physische, ist aber durchaus strafbar und ds wäre dann ein Fall für den Staatsanwalt. Bei der psychischen Gewalt kommt es sehr auf den Einzelfall an, also auch wieder Strafrecht oder strafbares Zivilrecht. Aber auf den Unterhalt bzw. Abfindung etc. hat das alles keinen Einfluss.
Auch wenn man einen Zusatz im Ehevertrag vereinbart, wird der im evtl. Scheidunsverfahren nicht anerkannt. In Amerika ist das anders, da gelten großzügigere Varianten.

Alles Gute!

Marithe

Hallo,
ich kann dazu leider keine Auskunft erteilen, wünsche Dir aber alles gute.

Einige Antworten hast du ja bereits erhalten.

Zunächst solltest du überlegen, wieso du den Mann überhaupt heiraten solltest, wenn du derartige Vorbehalte und Ängste hast. Das sind keine guten Voraussetzungen für eine Eheschließung. Ich würde kein Frau heiraten, die mir einen solchen Ehevertrag vorlegt.

Der neue Partner kann schließlich nichts dafür, dass du zuvor mit einem Idioten zusammen warst.

Nach geltendem Recht in Deutschland können keine Vereinbarungen durch Ehevertrag geregelt werden, die sittenwidrig sind oder ganz allgemein nach dem Familienrecht vorbestimmt sind. Dazu gehört der Trennungsunterhalt nach Trennung bis zum Scheidungstermin, der Unterhalt für die Kinder sowie das Einstehen für den anderen Partner in einer Notsituation (z.B. bei Bedürftigkeit). Das ist im Gesetz so geregelt.

Schmerzensgeld gibt es natürlich auch nicht, da jeder Mensch frei entscheiden kann, wann er mit einer anderen Person schläft. Du übrigens auch!

Sehr sinnvoll ist ein allgemein gehaltener Ehevertrag über die Regelung von Ehegattenunterhalt, auf den man gegenseitig verzichten kann. Auch für Vermögensgegenstände und Eigentum kann im Ehevertrag eine vorsorgliche Absprache getroffen werden. Hinzu kommen Regelungen über z.B. das gemeinsame Sorgerecht und die Zusicherung zu Umgangskontakten mit den Kindern. Auch der Versorgungsausgleich kann gegenseitig ausgeschlossen werden, wenn die Verhältnisse dies als sinnvoll erscheinen lassen.

Mein Rat:

Mach die Sache nicht zu kompliziert und überlege dir genau, ab du wirklich heiraten willst. Nicht gleich schon mit Misstrauen und Problemen beginnen, sonst ist das Ende absehbar.

Ein Ehevertrag hat bei einer Scheidung vor dem Familiengericht nur Bestand, wenn die notarielle Beglaubigung erfolgt. Muster gibt es im Internet und bei jedem Notar bzw. Anwalt für Familienrecht.

Wenn du weitere Fragen hast, kannst du mir gern auch direkt schreiben.

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