Weil ich gerade hier bin:
Zugrunde dieser Anfrage steht ein Zeitungsartikel, den ich vor kurzer Zeit gelesen habe, in dem der Tathergang einer Sachbeschädigung und der ausbleibenden Haftung beschrieben wird.
Allgemein formuliert:
Ein Mensch, 8 Jahre alt, verkratzt (im Übermut/aus unbekannten Gründen) einen Wagen einer Familie, der offensichtlich an der Straße vor dem Haus der Familie geparkt ist.
Ein Familienmitglied beobachtet das, stellt den „Täter“ und dieser gesteht sofort, was ihm vorgeworfen wird. Die Eltern des „Täters“ bieten dem Familenältesten, bzw. Geschädigten an, den entstandenen Sachschaden von über 3000 € in Raten zu bezahlen, was dieser ablehnt und daraufhin jedoch Anzeige gegen den Täter, bzw. dessen Vormund, die Eltern, erstattet. Vor Gericht wird die Tat des Kindes als „untypisches Verhalten eines Kindes von 8 Jahren“ bezeichnet und eine Haftung für das Kind durch die Eltern wird nicht verordnet, womit der Geschädigte die 3000 € entstandenen Saschschaden aus eigener Tasche bezahlen muss.
Meine Frage:
Ist diese Bezeichnung „untypisches Verhalten“ irgendwo verzeichnet, gibt des für das Urteil in diesem Fall eine Rechtsgrundlage, wo ist diese zu finden, bzw. wie lautet sie, und gibt es hier jemanden, der bereits Erfahrung mit ähnlichen Fällen gemacht hat, bzw. von Fällen dieser Art gehört hat.
Würde mich gar sehr interessieren. Aber Achtung, ich bin ein Laie von 17 Jahren, der sich nur für diese Sparte interessiert, also rechnet nicht mit der Erfahrung eines ausgewachsenen Menschens. (wobei ich auf Wortschatz und Vernunft schon recht stolz sein kann
Vielen Dank im Vorraus,
mit freundlichen Grüßen
K-E.R//Neo//wie auch immer.
P.S.: An die Administratoren: Ich hoffe, ich habe den Beitrag allgemein genug formuliert )
für mich ist das enerseits wieder ein typisches Beispiel für die ungezügelte Klagelust des deutschen Michels.
Auch wenn ich generell der Minung bin, Eltern sollten für den Mist haften, den ihre Kinder bis zur Volljährigkeit bauen, finde ich es andererseits in diesem Fall doch sehr belustigend, dass der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen bleibt. Schließlich hätte er ja nur auf das Angebot der Eltern eingehen müssen, die ja um Schadensbegrenzung bemüht waren und einen für mein Dafürhalten durchaus akzeptablen Vorschlag gemacht haben.
„Eltern haften für ihre Kinder“ - das Schild ist so überflüssig wie falsch.
Grundsätzlich haftet jeder (auch Kinder) selbst für den von ihm verursachten Schaden „soweit die Einsichtsfähigkeit in die Schadensverursachung besteht“.
Der Gesetzgeber hat dabei folgendes festgelegt: Kinder bis zum 7. Lebensjahr (im Straßenverkehr 10) können das Unracht ihrer Tat nicht einsehen, daher nicht haften.
Ältere Kinder haften dann, wenn sie ihrer eigenen geistigen Entwicklung nach einsehen können, dass die Tat Unrecht war: diese Entscheidung wird von Fall zu Fall, notfalls vor Gericht, getroffen.
(Das gilt übrigens auch für Erwachsene, die z.B. geistig behindert sind)
Wenn ein Kind selbst nicht haftbar gemacht werden kann (der Grund lag hier vor), dann wird geprüft, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Auch hier findet eine Einzelfallprüfung statt. Sollte das Ergebnis sein,dass die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde (wie hier) bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen (allgemeines Lebensrisiko).
Hier hat sich der Geschädigte ins „eigene Bein geschossen“.
Hi!!
Ja, eine klammheimliche Schadensfreude kann ich hier auch nicht verheimlichen. Es war doch korrekt, dass die Eltern den Schaden zurückzahlen wollten. Dieses Angebot auszuschlagen war mehr als dämlich. Aber wahrscheinlich wollte der Kläger erreichen das das üble Subjekt welches sein Auto verkratzt hat in eine „Besserungsanstalt“ kommt…
Gruß elmore
N.S. Bin selbst bisher immer für die Schäden aufgekommen die meine Kinder angestellt haben. Habe diese entsprechend daran beteiligt.
Ja, eine klammheimliche Schadensfreude kann ich hier auch
nicht verheimlichen. Es war doch korrekt, dass die Eltern den
Schaden zurückzahlen wollten. Dieses Angebot auszuschlagen war
mehr als dämlich. Aber wahrscheinlich wollte der Kläger
erreichen das das üble Subjekt welches sein Auto verkratzt hat
in eine „Besserungsanstalt“ kommt…
…vermutlich eine Begleiterscheinung der Überalterung unserer Gesellschaft…
Gruß elmore
N.S. Bin selbst bisher immer für die Schäden aufgekommen die
meine Kinder angestellt haben. Habe diese entsprechend daran
beteiligt.
So sollte es sein. Wie soll sich sonst später ein gesundes Rechtsempfinden bei den Wichten ausbilden?