gilt vor gericht eine unverbindliche wertermittlung genauso viel wie das Gutachten eines staatlich vereidigten Gutachters?
Sicher nicht!
Wenn die Höhe des Wertes erheblichen Einfluß auf den Ausgang des Prozesses hat, und sich eine Partei im Wege der Beweiserhebung auf ein einzuholendes G. beruft, dann wird das Gericht ohnehin von sich aus einen G. benennen und ihn beauftragen. Dieses G. wird die stärkere Beweiskraft im Vergleich zu allen anderen haben.
gilt vor gericht eine unverbindliche wertermittlung genauso
viel wie das Gutachten eines staatlich vereidigten Gutachters?