Unverbindlicher medizinischer Test

Hallo zusammen,

gibt es eine Möglichkeit bei einem Psychologen/Psychotherapeuten einen unverbindlichen psychologischen Test zu machen, dessen Ergebnis nicht in die Krankenakte eingetragen wird? Und ist es auch möglich eine spziellen Test zu machen, wenn man selbst den Verdacht hat an einer psychischen Erkrankung zu leiden?

Gruß

Hi,

gibt es eine Möglichkeit bei einem
Psychologen/Psychotherapeuten einen unverbindlichen
psychologischen Test zu machen, dessen Ergebnis nicht in die
Krankenakte eingetragen wird? …

Vielleicht wenn man diesen Test selbst bezahlt? MmN dürfte dann nichts an die Krankenkasse weitergemeldet werden.

Gruß S

Hallo,

es sollte die Möglichkeit geben, auf Privathonorarbasis, also ohne Einschaltung der Krankenkasse, Leistungen in Auftrag zu geben. Natürlich wird auch darüber eine Akte angelegt, allerdings läuft das ganze nur zwischen Patient und Arzt/Therapeut und geht niemanden sonst was an.

Ich weiß, dass es das in anderen medizinischen Bereichen, wo es dem Patienten wichtig sein kann, erstmal ganz privat und „inoffiziell“ (also eben ohne Einschaltung der KK) möglich ist, Diagnosen zu erhalten. Dafür muss der Patient aber alles aus eigener Tasche zahlen. Warum sollte es also hier nicht auch möglich sein?

LG Barbara

Hallo!

gibt es eine Möglichkeit bei einem
Psychologen/Psychotherapeuten einen unverbindlichen
psychologischen Test zu machen, dessen Ergebnis nicht in die
Krankenakte eingetragen wird?

Unter den gegebenen politisch-rechtlichen Voraussetzungen wird die Dokumentation, die der Klinische Psychologe oder der Psychotherapeut dabei anlegen muss, in keinerlei Akte gelangen, solange nicht eine dritte Stelle für die Leistung zahlt (also Krankenkasse, Versicherung etc.)

  • selbst zahlen und nirgendwo refundieren lassen
  • direkt kontaktieren, nicht überweisen lassen (z.B. vom Hausarzt)
  • an einen niedergelassenen Psychologen/Psychotherapeuten wenden, nicht an eine Institution des Gesundheitswesens

Und ist es auch möglich eine
spziellen Test zu machen, wenn man selbst den Verdacht hat an
einer psychischen Erkrankung zu leiden?

Selbstverständlich, wenn der entsprechende Kapazunder mit diesem Test arbeitet. Der Kunde ist König :wink:

Gruß
Tyll

Hallo,

Du kannst, wie bereits einige vor mir geschrieben haben, die Leistung selber bezahlen. Dann läuft keine Weitergabe an die Krankenkasse.

Ein psychologischer Test nach bestehenden Standards kostet bis zu 300,00 Euro. Wenn dem Test noch Begleitgespräche vorangehen und folgen kommt noch mindestens die gleiche Summe hinzu. Das solltest Du aber unbedingt vorher erfragen und keine Krankenkassenkarte oder Überweisung vorlegen.

Ich würde erstmal die Schweigepflicht von Ärzten und Psychologen nicht unterschätzen - sie besteht nun mal. Auch bei den Krankenkassen wird der Vorgang verschlüsselt. Alles was danach passiert ist allerdings unklar. Wenn beispielsweise eine stationäre Behandlung folgt, dann kann die Krankenkasse dies prüfen lassen. Dies sind inzwischen freie Unternehmen (s.g. Case Management) und die Schulung und Verantwortung dieser Mitarbeiter ist nicht wirklich einheitlich.

Viele Grüße

Danke!
Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Antworten!

Gruß

Hallo!

Ich würde erstmal die Schweigepflicht von Ärzten und
Psychologen nicht unterschätzen - sie besteht nun mal.

Aber auch nicht überschätzen … wobei da nicht mal der Arzt dafür kann.

Es besteht nun mal nicht nur Schweigepflicht, sondern auch Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht sowie auch einige Auskunftspflichten, womit nicht das Einsichtsrecht des Patienten gemeint ist, sondern Auskunft gegenüber Dritten.
Dazu besteht seit Jahren die gesundheitspolitische Tendenz, zentrale (elektronische) Dateien anzulegen, welche hier in Österreich ab 2013 nicht mehr nur Tendenz sein wird, sondern ELGA heißt.
Wer weiß, wer auf diese Dokumentationen (zumindest auf deren Eckdaten; der 'Geheimnis"-Teil, der ja strikt separat zu führen ist, wird sicher gewahrt bleiben, solange der Staat nicht total abdriftet, aber dann haben wir eh andere Sorgen) in den nächsten Jahren zugreifen möchte.

Auch
bei den Krankenkassen wird der Vorgang verschlüsselt. Alles
was danach passiert ist allerdings unklar.

Aus meiner Sicht ist der „unklare“ Punkt eher der, was mit den vorgeschriebenermaßen anzulegenden und aufzubewahrenden Behandlungsdokumentationen innerhalb des Aufbewahrungszeitraums geschehen wird, wenn sich die politische-gesetzlichen Gegebenheiten noch stärker in Richtung „gläserner Patient“ verschieben. Wir sprechen über einen Zeitraum von mind. 10 Jahren.
Und das betrifft eben nicht nur diejenigen, die über die Kasse abgerechnet haben, sondern alle, weil die Dokumentationspflicht ja nicht nur dem Kassenrecht entspringt.

Gruß
Tyll

Hallo,

ich möchte es keineswegs herunterspielen, aber welche Gefahren gibt es denn bei eventuellen Lücken? Meistens ist es die Angst, dass der Arbeitgeber oder potenzieller Arbeitgeber von einer Störung erfährt und man damit riskiert den Arbeitsplatz zu verlieren oder gemobbt zu werden. Oder man ist prominent…
Im ersten Fall ist es so gut wie unmöglich an die Daten heranzukommen, es sei denn beschreitet einen sehr illegalen Weg.

Eine andere Gefahr steht in der Dokumentation der Diagnose, wenn es darum geht später eine Privatversicherung abzuschließen. Da wäre man auch auskunftspflichtig wenn es nicht über die Krankenkasse gelaufen ist. Dafür zahlt man dann erheblich mehr oder man riskiert später rauszufliegen - und dann kommt man in die gesetzliche auch nicht mehr so einfach zurück.

Vielleicht mag ja der UP kurz seine Bedenken erläutern, dann kann man eventuell sehen wie begründet sie sind.

Viele Grüße

Hallo nochmal!

Also meine Bedenken sind die, dass jeder von uns mal ein psychologisches Problem haben könnte und ich nicht gleich einen Eintrag in die Akte bekommen möchte, wenn es mich trifft.

Derzeit ist das aber bei mir nicht der Fall. Aber ich weiß eben, dass es Probleme beim Abschluss einer Lebensversicherung oder Krankenversicherung geben kann, wenn Akteneinträge vorhanden sind.

Gruß

Hallo!

Ich persönlich kann mir gut vorstellen, dass ich aus meinen berufsrechtlichen Gegebenheiten (Passus: „gesundheitliche Eignung“) heraus einmal in die Lage kommen könnte, etwas abklären lassen zu wollen, ohne deshalb befürchten zu müssen, dass die Diagnose Dritten zugänglich wird.

Gruß
Tyll

Hallo,

Derzeit ist das aber bei mir nicht der Fall. Aber ich weiß
eben, dass es Probleme beim Abschluss einer Lebensversicherung
oder Krankenversicherung geben kann, wenn Akteneinträge
vorhanden sind.

Gerade dort sehe ich die Gefahr. Nicht unbedingt so paranoid, dass jeder irgandwie Akteneinsicht bekommt, sondern einfach so banal, dass Du bei der Aufnahme in eine private Krankenversicherung gefragt wirst und Du darauf wahrheitsgemäß antworten sollst.

Eine Lebensversicherung achtet darauf, dass die Schützlinge eine hohe Wahrscheinlichkeit haben lange zu leben. Drogenkonsum und eine langwierige schwere Depression wären da also nicht so gut, aber wenn es um irgendeine Wahrnehmungsstörung handelt die nicht unbedingt ein Suizid fördern, interessiert es denen eher wenig.

Viele Grüße

Datenschutz in Arztpraxen
Hallo Tyll,

Misstrauen ist gut, kann aber auch Angst machen. Das Einhalten von Datenschutz sollte man als Patient nicht aus einer Opferrolle heraus sehen.
Für jeden Arzt gilt das Datenschutzgesetz, in dem ziemlich genau geregelt ist, wie Patienten bezogene Daten aufbewahrt und verwaltet werden. Fahrlässigkeiten einer Praxis werden strafrechtlich geahndet, was dann zur Folge hat, dass der Arzt seine Praxis zumachen kann:
http://daris.kbv.de/daris/doccontent.dll?LibraryName…
In der Praxis, in der ich arbeite, werden die Unterlagen konsequent vor Einblick von Unbefugten geschützt. Dazu haben wir eine Datenschutzbeauftragte, die auch regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen ob des komplexen Themas teilnimmt.
Auf der anderen Seite staune ich darüber, wie sorglos die Patienten mit ihren eigenen „Daten“ umgehen: sich im Flur ausgiebig und lautstark über ihre Krankheiten austauschen oder ausgehändigte Unterlagen herumliegen lassen.
Doch ich kenne auch die eine oder andere Arztpraxis, die relativ sorglos mit Patientendaten umgeht. Hier sind die Patienten gefragt, dass sie das nicht hinnehmen. Es sollten keine Telefonate oder Dialoge von Arzt zum Patienten über Krankheitsprobleme am Empfang stattfinden, Unterlagen sind im Alltag für Unbefugte niemals zugänglich, also liegen sie nicht wohl möglich auch noch aufgeklappt auf dem Tresen, und die Schubladen mit den Akten sind verschließbar, also sind Schlösser an den Schubladen (weil abends die Putzfrau kommt…).
Wenn die Patienten kritisch sind, dann wird Datenschutz auch verlässlicher eingehalten. Gegebenenfalls würde ich Sprechstunden am Empfang auf Mißstände hinweisen oder auch es dem Arzt selbst mitteilen, wenn einem was auffällt.
Datenschutz muss nicht nur eingehalten sondern auch eingefordert werden. Eine 100%ige Garantie für die gesetzlich bestimmte Wahrung dessen gibt es nicht, das ist mir auch klar. Aber das ist keine Frage des Schicksals.

viele Grüße
oneTann

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Hallo!

auf Mißstände hinweisen

Du sprichst viel Interessantes an.
Es geht in dem Thread aber nicht um „Missstände“ oder um Fehler bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen, sondern um die gesetzlichen Regelungen selbst.

Gruß
Tyll

Hi,

oO,dann will ich gar nicht wissen, wie sich die Situatione zwischen mir und meienr Krankenversicherung und die Situation zwischen mir und meiner eventuellen zukünftigen Lebensversicherung entwickelt :X
Meine Akte ist schon sozusagen übervoll :X
Wovon ist das denn äbhängig, ob die nicht zahlen udn in welchen Fällen gilt das?

LG
Jane

Hallo, Jane,

Wovon ist das denn äbhängig, ob die nicht zahlen udn in
welchen Fällen gilt das?

bitte stell diese Frage im Brett Versicherungen (FAQ:1129 beachten!).

Gruß
Kreszentia [MOD]

Derzeit ist das aber bei mir nicht der Fall. Aber ich weiß
eben, dass es Probleme beim Abschluss einer Lebensversicherung
oder Krankenversicherung geben kann, wenn Akteneinträge
vorhanden sind.

Gruß

Mir wurde erzählt, dass nur Erkrankungen innerhalb der letzten 6 Jahre herangezogen werden dürfen.
Leider kenne ich keine Rechtsnorm, die diese Vorgabe begründet.