Hallo!
Ich würde erstmal die Schweigepflicht von Ärzten und
Psychologen nicht unterschätzen - sie besteht nun mal.
Aber auch nicht überschätzen … wobei da nicht mal der Arzt dafür kann.
Es besteht nun mal nicht nur Schweigepflicht, sondern auch Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht sowie auch einige Auskunftspflichten, womit nicht das Einsichtsrecht des Patienten gemeint ist, sondern Auskunft gegenüber Dritten.
Dazu besteht seit Jahren die gesundheitspolitische Tendenz, zentrale (elektronische) Dateien anzulegen, welche hier in Österreich ab 2013 nicht mehr nur Tendenz sein wird, sondern ELGA heißt.
Wer weiß, wer auf diese Dokumentationen (zumindest auf deren Eckdaten; der 'Geheimnis"-Teil, der ja strikt separat zu führen ist, wird sicher gewahrt bleiben, solange der Staat nicht total abdriftet, aber dann haben wir eh andere Sorgen) in den nächsten Jahren zugreifen möchte.
Auch
bei den Krankenkassen wird der Vorgang verschlüsselt. Alles
was danach passiert ist allerdings unklar.
Aus meiner Sicht ist der „unklare“ Punkt eher der, was mit den vorgeschriebenermaßen anzulegenden und aufzubewahrenden Behandlungsdokumentationen innerhalb des Aufbewahrungszeitraums geschehen wird, wenn sich die politische-gesetzlichen Gegebenheiten noch stärker in Richtung „gläserner Patient“ verschieben. Wir sprechen über einen Zeitraum von mind. 10 Jahren.
Und das betrifft eben nicht nur diejenigen, die über die Kasse abgerechnet haben, sondern alle, weil die Dokumentationspflicht ja nicht nur dem Kassenrecht entspringt.
Gruß
Tyll