Hallo zusammen,
vielleicht kann einer von euch ja weiterhelfen. Folgende Situation.
Arbeitgeber = AG / Arbeitnehmer = AN
AN ist derzeit beim AG beschäftigt und hat die folgende Klausel im Arbeitsvertrag:
[…]
Bei der Beendigung dieses Vertrages erklärt sich der Mitarbeiter bereit, auf Wunsch des AG ein Wettbewerbsverbot für die Dauer von einem Jahr zu vereinbaren.
Aufgrund des Wettbewerbsverbots darf der Angestellt, weder unmittelbar noch mittelbar, weder selbständig noch als Angestellter, weder in eigenem noch in fremdem Namen, weder auf eigene noch auf fremde Rechnung Tätigkeiten für die Firma XXXX und deren Tochtergesellschaften bzw. verbundenen Unternehmen ausüben. Er muss sich jeglicher Tätigkeit für die Firma XXXX, deren Tochtergesellschaften bzw. verbundenen Unternehmen enthalten und darf auch Dritte dabei nicht unterstützen.
Bei Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot ist der Mitarbeiter - unbeachtet weiterer Ansprüche auf Schadenerstaz und Unterlassung - zur Zahlung einer Vertragsstrafe von YYYY EUR je Einzelfall verpflichtet. Im Falle eines Dauerverstoßes ist die Vertragstrafe für jeden Monat neu verwirkt.
Der Mitarbeiter erhält für die Einhaltung des Wettbewerbsverbotes die gesetzliche Karenzentschädigung unter Berücksichtigung der Grenzen des §74 c HGB. Der Mitarbeiter bekommt alles angerechnet was er durch anderweitige Verwertung seiner Arbeitskraft erwirbt oder böswillig unterlässt. Er verpflichtet sich, während der Dauer des Wettbewersverbotes auf Verlangen Auskunft über die Höhe seiner Bezüge zu geben und dies durch Unterlagen zu dokumentieren.
[…] Ist es korrekt dass es sich hierbei um ein unverbindliches bzw. bedingtes Wettbewerbsverbot handelt, da es ja nur dann gelten soll nach einer einseitigen Erklärung des AG?