Hallo,
also nehmen wir mal folgenden Fall an:
Jemand leiht dem anderen 10.000€ und verlangt 3 Jahre später 15.000€ aufgrund unvereinbarter Zinsen…
Der Schuldner, zahlt dem Gläubiger regelmäßig einen bestimmten Betrag z.B. dass er ihm !regelmäßig! Essen/Benzin/Insulin (irgendwas, eben regelmäßig) bezahlt…(Sie sind aber vertraglich nicht als Tilgung der Schuld vereinbart)
Kann er diese regelmäßig bezahlten Beträge bei der Tilgung geltend machen(nachweisbar)?
Sehr geehrter Herr Michael Stauber
Danke dass Sie uns als Experten ausgesucht haben.
Aus Ihrer Darstellung ergeben sich einige Fragen. Wenn Sie an die andere Person Leistungen erbracht haben, wie bezahlung von Insulin, Benzin, Essen usw. müssten wir nähere Angaben zu diesem Fall haben. Ihre Aussage deutet darauf hin, dass es sich bei der anderen Person um einen Lebenspartner handelt ?
Im generellen verweisen wir jedoch darauf hin, dass wir eine Schweizer Unternehmung sind und im Deutschen Recht nur ungenügendes Fachwissen besitzen.
Um Rechtsstreitigkeiten zu beurteilen empfehlen wir Ihnen eine Deutsche Rechtsberatung hin zu ziehen. Möglicherweise erhalten Sie bei Ihrer Wohngemeinde Zugang zu Kostenfreier Beratung.
Freundliche Grüsse aus der Schweiz
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Es kann nur was im Vertrag steht Rechtlich geltend gemacht werden.
P.S. www.schuldnerportal.info
Hallo,
also nehmen wir mal folgenden Fall an:
Jemand leiht dem anderen 10.000€ und verlangt 3 Jahre später
15.000€ aufgrund unvereinbarter Zinsen…
…
Kann er diese regelmäßig bezahlten Beträge bei der Tilgung
geltend machen(nachweisbar)?
Hallo,
in diesem Metier kenne ich mich leider überhaupt nicht aus. Vielleicht mal einen Rechtsanwalt dazu konsultieren.
Gruß
ElSaxo
Nein, es zählt nur was nachweisbar also schriftlich vereinbart wurde.
FG
Hallo,
ich bin mir nicht sehr sicher, aber ich kann ihnen sagen, dass man nach 3 Jahren keine 5,000 euro mehr verlangen darf, wenn diese nicht vorher schriftlich oder zumindest mündlich besprochen und vereinbart waren. Sie können hier sogar gerichtlich vorgehen!
Leider sind die ZAHLUNGEN; die der Schuldner dem gläubiger regelmäßig zahlt bzw. gezahlt hat auch nicht geltend, da sie, wie auch die Zinsen, nicht vertraglich vereinbart worden sind. Zürückzuzahlen ist nur was genommen worden ist, in Ihrem Fall NUR die 10,000 Euro.
Liebe Grüße und viel Glück