Hallo, liebe Rechtsexperten,
Da eine Digitalkamera ihren Geist aufgab, stellte ein Kunde (A) bei my-hammer einen Auftrag ein, ob sie jemand für bis zu 50€ reparieren könne. Der Zuschlag ging an Herrn B, der erwähnte, dass das Gebot vorbehaltlich gilt. Nämlich nur dann, wenn keine Ersatzteile benötigt werden.
Nun kam es, wie es kommen musste: einen Tag nach Kameraübergabe rief Herr B den Kunden A an und behauptete, dass er die Kamera zerlegt hat und ein Ersatzteil benötigt würde, das vermutlich teurer sei. Darauf entgegnete A, dass er nur bis zu einem Höchstpreis von insgesamt 70€ bereit sei, die Reparatur durchführen zu lassen. Außerdem erwähnte A in dem Gespräch, dass er andernfalls die Kamera zurück haben möchte. (Er vermutete, dass B sie sonst behalten und anderweitig verkloppen wollte) Als B das erfuhr, druckste er ein bisschen und fragte, ob die Kamera für 30€ von A abkaufen könne. Das verneinte A aber.
A und B verblieben so, dass A die Kamera einfach wieder abholen sollte. Am vereinbarten Abholungsort lag bei der Kamera dann eine Rechnung über 25 Euro für die abgebrochene Reparatur.
Meine Frage ist natürlich: muss A diese Rechnung bezahlen? Es war kein Kostenvoranschlag abgesprochen, und dieser Preis scheint mir auch völlig aus der Luft gegriffen. Vermutlich will B auf diese Weise einfach an sein Geld kommen.
Wie seht Ihr die Sache, wie soll A vorgehen?
Vielen Dank für die Tipps,
Frank
Und wie siehst Du andere Sachen in Deiner Umgebung? Ich beneide Dich ja ein bisschen um den Bonner Weihnachtsmarkt…
Viele Grüße,
Frank