Unvereinbarter Kostenvoranschlag

Hallo, liebe Rechtsexperten,

Da eine Digitalkamera ihren Geist aufgab, stellte ein Kunde (A) bei my-hammer einen Auftrag ein, ob sie jemand für bis zu 50€ reparieren könne. Der Zuschlag ging an Herrn B, der erwähnte, dass das Gebot vorbehaltlich gilt. Nämlich nur dann, wenn keine Ersatzteile benötigt werden.

Nun kam es, wie es kommen musste: einen Tag nach Kameraübergabe rief Herr B den Kunden A an und behauptete, dass er die Kamera zerlegt hat und ein Ersatzteil benötigt würde, das vermutlich teurer sei. Darauf entgegnete A, dass er nur bis zu einem Höchstpreis von insgesamt 70€ bereit sei, die Reparatur durchführen zu lassen. Außerdem erwähnte A in dem Gespräch, dass er andernfalls die Kamera zurück haben möchte. (Er vermutete, dass B sie sonst behalten und anderweitig verkloppen wollte) Als B das erfuhr, druckste er ein bisschen und fragte, ob die Kamera für 30€ von A abkaufen könne. Das verneinte A aber.

A und B verblieben so, dass A die Kamera einfach wieder abholen sollte. Am vereinbarten Abholungsort lag bei der Kamera dann eine Rechnung über 25 Euro für die abgebrochene Reparatur.

Meine Frage ist natürlich: muss A diese Rechnung bezahlen? Es war kein Kostenvoranschlag abgesprochen, und dieser Preis scheint mir auch völlig aus der Luft gegriffen. Vermutlich will B auf diese Weise einfach an sein Geld kommen.

Wie seht Ihr die Sache, wie soll A vorgehen?

Vielen Dank für die Tipps,

Frank
Und wie siehst Du andere Sachen in Deiner Umgebung? Ich beneide Dich ja ein bisschen um den Bonner Weihnachtsmarkt…

Viele Grüße,

Frank

Hallo, liebe Rechtsexperten,

Da eine Digitalkamera ihren Geist aufgab, stellte ein Kunde
(A) bei my-hammer einen Auftrag ein,

Selber schuld. Wer billig will, wird auch billig bedient.

ob sie jemand für bis
zu 50€ reparieren
könne.

Es war kein Kostenvoranschlag abgesprochen,

Regelmäßig trägt die dsb. Rechtssprechung auf, dass der Aufwand für einen Kostenvoranschlag im Zweifel nicht zu vergüten ist.
Das Einverlangen einer Vergütung in Branchen, wo die KVA-Erstellung einen erheblichen Anteil der gesamten Reparaturzeit fordert, ist deshalb schon schwierig genug.

Wie seht Ihr die Sache, wie soll A vorgehen?

Sich von B mit dem Ausdruck größter Gelassenheit verklagen lassen. B müsste beweisen, dass eine Vergütung für den KVA abgesprochen gewesen ist.

Vielen Dank für die Tipps,

Frank
Und wie siehst Du andere Sachen in Deiner Umgebung?

Durch die Brille.

Ich
beneide Dich ja ein bisschen um den Bonner Weihnachtsmarkt…

Ich nicht. Der muss ja voll langweilig sein.

Viele Grüße,

Frank

Auch so! HM