Ich benötige Hilfe aus dem Forum für den folgenden Fall:
Der Arbeitgeber zahlt eine betriebliche Altersversorgung und richtet die Unverfallbarkeit nach dem §1b Betr. Altersversorgungsgesetz. Später entsteht daraus eine kleine monatliche Rente.
Dieser §1b geht nun von einem Alter größer 25 aus (habe ich gerade geschafft) und einem Bestand der Anwartschaft von mindestens 5 Jahren (Zusage bestand bei mir von Anfang an).
So, nun meine heisse Frage: ich habe bei meinem aktuellen Arbeitgeber gekündigt und wechsele. Beim meinem aktuellen Arbeitgeber bin ich dann von 1.4.2010 - 31.3.2015 beschäftigt (gewesen). Das sind genau fünf Jahre, also ganz genau / spitz. Oder nicht?
Entspricht dieses dann noch den „mindestens 5 Jahren“ lt. dem Gesetz, oder fehlt hier genau ein Tag?
Gruß