Hallo zusammen!
Ich bin unverheiratet, habe eine knapp 2jährige Tochter und arbeite derzeit auf Teilzeit (15 Stunden/Woche). Ist mein Ex-Partner nur für meine Tochter oder auch für mich unterhaltspflichtig?
Liebe Grüße, Missy
Hallo zusammen!
Ich bin unverheiratet, habe eine knapp 2jährige Tochter und arbeite derzeit auf Teilzeit (15 Stunden/Woche). Ist mein Ex-Partner nur für meine Tochter oder auch für mich unterhaltspflichtig?
Liebe Grüße, Missy
Der Kindesvater muss Unterhalt zahlen. Hat er die Vaterschaft anerkannt? Wenn er nicht zahlt, kannst du zum Jugendamt gehen und Unterhaltsvorschuß beantragen. Wenn er zahlungswillig ist, kannst du dich an der „Düsseldorfer Tabelle“ (google) orientieren, wieviel er zahlen sollte. Für dich ist er nicht zuständig.
er ist bis zum 3. Lebensjahr des Kindes auch für Sie Unterhaltspflichtig. Da Sie arbeiten gehen, wird ihnen wohl der Betrag abgezogen. Ab drei Jahren sind Sie dann alleine für sich zuständig den Lebensunterhalt zu verdienen.
Alles sehr ungerecht, man hat das Kind und es ist ja nicht so als wenn man keine Ausgaben mehr hat, wenn der Unterhalt bezahlt wird, so wird es gerechnet, ist der Unterhalt der Mutter halt durch iheren Aufwand genau so hoch den sie dem Kind gegenüber leistet.
Der (meistens Vater) kann Stunden arbeiten und sich dann ausruhen, wir fangen dann erst mal an mit der Arbeit. Je älter das Kind wird, je mehr muss man machen und erledigen. Die schiefen Blicke der Lehrer (schlechtes Elternhaus, kein Vater da) hat man obendrein noch. Frauen werden doch gar nicht ernst genommen, die kann man doch schnell wieder nach Hause schicken, ist halt schlechte Mutter. Zu allem muss man auch noch sagen, dass wir als Frauen ja auch gar nicht an das Einkommen eines Mannes ran kommen können und auf der Arbeit auch gerne ausgenutzt werden.
Normal kann man zu keiner Zeit der Minderjährigkeit des Kindes Vollzeit arbeiten gehen, denn man hat immer irgendwelche Termine die man wahrnehmen sollte (zum Wohle des Kindes). Das geht gar nicht bei einem Vollzeitjob. Das Jugendamt ist bestimmt keine Hilfe, da muss man sogar noch sehr aufpassen, denn die wissen selber nicht wofür sie ihr Geld bekommen, bestimmt nicht für Arbeiten zum Wohle des Kindes.
Suchen Sie sich einen Anwalt mit Familienrecht (Sie bekommen einen Berechtigungsschein und brauchen nichts bezahlen). Dieser wird Ihre Rechte durchsetzen. Wenn die beim zuständigem amtsgericht Ihnen den schein nicht geben wollen, dann macht das in der Regel der Anwalt. Wenn nicht, können Sie den Anwalt eh vergessen, Sie brauchen einen guten! Nach einem neuem Gesetz kann man den Unterhalt auch rückwirkend bekommen, dass habe ich auch erst letzte Woche erfahren. Sonst bekam man erst Geld ab den Tag, wo man den Antrag stellte. Jetzt könnte ich in meinem Fall den falsch gerechneten Unterhalt des Jugendamtes ( zu wenig) fast 18 Jahre rückwirkend verlangen. Für 3 Jahre bekomme ich 3000 Euro nachgezahlt, b.z.w. muss meinen EX pfänden lassen. Der Unterhalt der Ihnen zusteht heisst Betreungsunterhalt, wird mindestens bis zum 3. Lebensjahr des Kindes gezahlt und wenn dann keine Betreuungsmöglichkeiten vorhanden sind, dann muss auch länger gezahlt werden.
Das was Sie jetzt verdienen wird allerdings abgezogen.
Liebe Grüsse
Agnes
Nur für die Tochter Selbst für verheiratete zählt seit 3 Jahren ein neues Gesetz in dem nur lange Ehen Anspruch auf Unterhalt haben
Hallo,
normalerweise hat eine Ehefrau aufgrund der Trennung einen zweijährigen Anspruch auf Versorgungsausgleich. Wie das bei dir aussieht weiss ich allerdings nicht genau. Es handelte sich ja um eine eheähnliche Gemeinschaft. Es kommt wohl auch darauf an, wie lange dein Expartner und du schon getrennt seid. Ich denke ein Anwalt weiss da mehr.
Alles gute
Hallo,
ich weiss nur,das der ex 3 Jahre UNterhalt für die Kindsmutter bezahlen muss,weiss aber nix genaues.
lisa
Hallo
er ist grundsätzlich auch für dich unterhaltspflichtig, wenn er zahlungsfähig ist. Das gilt bis zum 3 Lebensjahr. Danach wird im Einzelfall entschieden und du musst dann begründen, warum.
Guck mal unter dem Stichwort Betreungsunterhalt.
Gruss
Hallo,
für Beide, wenn er dazu leistungsfähig ist. Kommt also drauf an, was er verdient.
Gruß