Wir sind unverheiratet und haben ein Haus gekauft. Wir stehen beide im Grundbuch. Bei uns leben unsere 2 Kinder. Mein Mann hat schon 2 Kinder von einer vorherigen Beziehung. Wenn meinen Mann etwas zustoßen würde, müsste ich seinen Kindern etwas für das Haus auszahlen? Oder noch schlimmer, könnten sie uns das Haus wegnehmen?
Hallo,
das sind die besonderen Fälle.
Also, wenn kein Testament vorhanden ist, erben beim Tod Ihres Mannes auschließlich seine Kinder, und zwar zu gleichen Teilen.
Wenn er ein Testament macht, erben die Kinder, die nicht in Ihrem Haushalt wohnen, zwar nichts, bekommen aber auf Verlangen den Pflichtteil. Das ist der hälftige Wert in Geld. Natürlich nur von „seinem“ Vermögen, also wohl von der Haushälfte und was sonst noch sein ist.
Würden sie verheiratet sein, keine Gütertrennung vereinbart haben, würden Sie insgesamt die Hälfte des Vermögens ihres Mannes erben und die Kinder die andere Hälfte zu gleichen Teilen. Der Pflichtteil wäre dann davon wieder nur die Hälfte. Also viel viel weniger!
Übrigens: Etwaige Schulden auf dem Haus usw. sind natürlich vom Wert abzuziehen.
Jetzt alles klar?
Sonst noch einmal rückfragen.
MfG
PB
Hallo,
ich wollte mich noch mal bedanken. Ihre Antwort hat mir sehr geholfen.
MfG
Hallo,
in dem Fall würden, ohne anderweitige testamentarische Regelung, nur die Kinder den Anteil Ihres Lebensgefährten an dem Haus erben und sie könnten jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen. Im Zweifel müssten Sie also tatsächlich die Kinder Ihres Lebensgefährten ausbezahlen, da ansonsten das Haus zur Auseinandersetzung zwangsversteigert werden könnte.
Das gleiche würde allerdings ohne Testament auch passieren, wenn Sie verheiratet wären, nur dass Sie dann selbst mit an der Erbengemeinschaft beteiligt wären.
Wenn Sie diese Folgen vermeiden wollen, dann sollten Sie sich einmal umfassend beraten lassen und ein Testament errichten.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth
Hallo.
Danke fuer den guten Rat. Das hat mir sehr geholfen. Jetzt wissen wir was wir tun müssen.
MfG
herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Wer die Haushälfte bekommt bestimmt sich nach seinem letzten Willen, wen er ein Testament errichtet.
Ansonsten würden seine Kinder gesetzliche erben. Dann könnte seine Kinder - sofern Sie nicht auszahlen - im schlimmsten Fall die Versteigerung herbeiführen.
Auch wenn er Sie als Alleinerbin einsetzt, hätten dessen Kinder wohl Pflichtteilsansprüche gegen Sie.
Auch erbschaftssteuerlich müßten Sie wohl draufzahlen.
Daher sollten Sie und Ihr Lebenspartner einen Fachanwalt für Erbrecht aufsuchen, um diese Fragen zu klären und entsprechende Gestaltungen vorzunehmen.
Auch ich kann Sie hier gerne beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Dr. Wolfgang Buerstedde
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