Unverheiratet- Trennung - was ist dem Haus?

Guten Tag,
wie ist das bei Unverheirateten nach einer Trennung? Was genau passiert mit dem Haus? Angenommen einer kann und will es alleine haben, die bank stimmt zu. aber im Grundbuch steht 50/50.

Soweit ich weiß geht ohne notar nix. ist eine überschreibung auch bei unverheirateten möglich? wie ist das dann mit grunderwerbsteuer ect.

Danke schon mal für die Antworten!

wie ist das bei Unverheirateten nach einer Trennung? Was genau
passiert mit dem Haus?

Einer kauft dem anderen seinen Anteil ab.

Angenommen einer kann und will es
alleine haben, die bank stimmt zu. aber im Grundbuch steht 50/50.

Dann ist alles klar.

Soweit ich weiß geht ohne notar nix.

Stimmt.

ist eine überschreibung auch bei unverheirateten möglich? wie ist das :dann mit grunderwerbsteuer ect.

Es ist keine Überschreibung sondern ein regulärer Verkauf.

Danke für die antwort.

wie ist das bei Unverheirateten nach einer Trennung? Was genau
passiert mit dem Haus?

Einer kauft dem anderen seinen Anteil ab.

aber was ist mit der finanzerung? angenommen die frau übernimmt das haus, dann hat sie ja auch alle schulden. kann man das so vereinbaren, dass sie „seinen“ Schuldenteil übenimmt und dadurch kein kaufpreis eingetragen wird in den notarvertrag?

Ich denke da vorallem an die Grunderwerbsteuer.

aber was ist mit der finanzerung?

Verhandlungssache mit der Bank.

angenommen die frau
übernimmt das haus, dann hat sie ja auch alle schulden.

Jein, aber i.d.R. wird sie dann Alleinschuldner gegenüber der Bank werden. Die vermutlich eingetragene Grundschuld ist etwas anderes und hat nicht unbedingt etwas mit „realen“ Schulden zu tun.

kann
man das so vereinbaren, dass sie „seinen“ Schuldenteil
übenimmt und dadurch kein kaufpreis eingetragen wird in den
notarvertrag?

Sie übernimmt die Schulden nur in so fern, als daß er aus dem Kreditvertrag raus kommt - was aber eine Sache der Bank ist. Die kann, muss aber nicht zustimmen. Die Bank ist da erste Anlaufstelle, ggf. gibt es für solche Fälle auch Vertragsklauseln.

Ich denke da vorallem an die Grunderwerbsteuer.

Die wird man für die 50% nur schwer umgehen können, Ausnahmen bestehen nur für Eheleute und Verwandte u.ä. (GrEStG 1983 § 3). Für den ganzen Vorgang würde ich aber dringend zu einem Steuerberater raten.