Unverheiratet, zusammenlebend, Baby kommt 2009

Hallo

Hast Du „nur mal gefragt“, oder einen Antrag gestellt?
Wenn das Kind da ist, bekommt ihr Kindergeld, …

Wobei das Kindergeld beim Wohngeld nicht als Einkommen zählt, soviel ich weiß. Wie es mit dem Elterngeld aussieht, weiß ich nicht. Das Erziehungsgeld früher zählte nirgendwo als Einkommen. Beim Elterngeld kann ich es mir aber nicht vorstellen, weil es ja ggf. ziemlich viel sein kann.

Ich würde aber auch raten, einen Antrag zu stellen.

Viele Grüße
Simsy

Hallo Rhodanos

Mit deiner jetzigen Partnerin verbindet dich schon viel mehr, als ein schwarz-weißer Festtag mit Ringtausch bewirken könnte: Ihr werdet gemeinsame Eltern eines Kindes sein.

Ihr werdet alle beide verantwortlich für das Wohl des Kindes sein, ihr werdet euch gemeinsam um die Erziehung kümmern müssen. Ihr seid die Eltern bis an das Ende eures Lebens. Was ist dagegen schon ein Trauschein?

Gruß
Hardey

PS. Natürlich, du kannst dich auch in diesem Fall aus der Verantwortung stehlen und deine Vaterschaft auf einen Dauerauftrag bei der Bank reduzieren. In meinen Augen ist dies aber schlimmer als die auf immer versprochene Ehe zu scheiden…