Hi Maja,
Manchmal machen Lieferanten Aktionen, bei denen man zu einem
Kasten Bier auch ein Glas dazu bekommt.
Das Glas ist irgendwie mit einem Klebestreifen an einer
Flasche in dem Kasten befestigt.
Der Händler macht sie ab und verkauft sie…obwohl sie doch
eigentlich zu dem gekauften Kasten als Werbegeschenk
dazugehören…das findest Du legal??? Ich bitte Dich…
Kommt definitiv darauf an.
Wird auf Kommission verkauft, dann ist bis zum Bezahlen des Kunden der Hersteller Eigentümer (und nicht der Händler). Dann darf selbstverständlich vom Händler nicht das Glas entfernt und einzeln verkauft werden.
Hat der Händler die Kisten auf seine Rechnung erstanden, ist er IMHO Eigentümer der gesamte Ware geworden und darf damit machen was er will. Er darf sie insgesamt verkaufen, er darf sie zerteilen und in Einzelteilen verkaufen, er darf sie selber verbrauchen und er darf sie zerstören.
Ausnahme wäre u.U. für mich, wenn er sie nur zum Weiterverkauf (bzw. Weiterverschenken) bekommen hat. Dann ist das aber eine Einzelvereinbarung zwischen Hersteller und Händler.
Derjenige, der das Ding vom Händler kauft, hat aber definitiv keine Einschränkung mehr in seinem Eigentumsrecht und darf machen, was er will.
Und da Kioskbesitzer wohl selten in Kommission verkaufen bzw. einzelvertragliche Regelungen mit dem Hersteller haben, sondern die Ware im Großmarkt auf eigene Rechnung kaufen, dürfen sie tun, was sie wollen, da sie ihr Eigentum ist.
Ja, ich denke ein Weiterverkauf ist legal…
Grüße
Jürgen