'Unverkäufliches Muster' bezahlen?

Hallo,

der Kiosk bei mir an der Ecke verkauft kleine Pringles-Probepackungen, die im Deckel als Gratis-Zugabe zu den großen Packungen und als unverkäuflich deklariert sind, für 0,75 Euro je Packung.

Korrekt ist das wohl nicht. Darf ich die jetzt mit Hinweis darauf kostenlos mitnehmen? Oder wäre das dann wiederum Diebstahl oder Mundraub oder so und was könnte mir passieren?

Gespannte Grüße
Mio

Korrekt ist das wohl nicht. Darf ich die jetzt mit Hinweis
darauf kostenlos mitnehmen? Oder wäre das dann wiederum
Diebstahl oder Mundraub oder so und was könnte mir passieren?

Das ist Diebstahl, auch wenns den Verkäufer nichts kostet darf er Geld verlangen - kaufen mußt Du es natürlich nicht.
Wenns Dich sehr ärgert: Schreib der Vertriebsfirma, die freut so ein Vorgehen sicher nicht - vielleicht ist es ihnen aber egal.

LG
Stuffi

Hi
Richte das Frettchen ab.
HH

Hi
Richte das Frettchen ab.
HH

Hi,

wie, was, in Deutschland sind Frettchen nicht strafmündig ?

Oder wäre ein Frettchen geschäftsfähig, wenns volljährig ist ? So nach dem Motto: Frettchen nimmt Pringels, Verkäufer sagt:" Dann krieg ich von deinem Frauchen 100 Euro.", Frettchen nickt und schwupp: da haben wir den Salat !
:wink:

Nix für ungut - bin schon ruhig
Don

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Dann krieg ich von deinem Frauchen 100 Euro.", Frettchen nickt
und schwupp: da haben wir den Salat !
:wink:

Ohne Vollmacht von Frauchen ist diese Willenserklärung unwirksam. Der Händler kuckt in die Röhre, wenn das Frettchen nicht das Frauchen beerbt, weil die sich an den Chips verschluckt hat. Es wäre nur zu prüfen, inwieweit das Frettchen einen Herausgabeanspruch bzgl. der bereits gefutterten Chips ggü. der Verstorbenen und Erblasserin hat. Wegn unmöglichkeit wird dabei evtl. ein Schadensersatzanspruch bestehen, der sich allerdings im Augenblick der alleinigen Erbschaft erledigt hat.

Gruß
Christian

Hi Stuffi,

Das ist Diebstahl, auch wenns den Verkäufer nichts kostet darf
er Geld verlangen - kaufen mußt Du es natürlich nicht.
Wenns Dich sehr ärgert: Schreib der Vertriebsfirma, die freut
so ein Vorgehen sicher nicht - vielleicht ist es ihnen aber
egal.

Also wenn das unverkäufliche Muster sind, dürfen die nicht verkauft werden…dann darf auch der Kioskverkäufer kein Geld dafür verlangen, weil er sich ja unrechtmäßig an „Werbung“ der jew. Firma bereichert…denn das sind ja Pröbchen…in manchen Drogerien gibts auch Pröbchen zu kaufen, dann darf aber nicht draufstehen, daß es sich um ein unverkäufliches Muster handelt…oder seh ich das jetzt ganz falsch?

Klar wegnehmen darf man sie nicht einfach, aber man muß sie ja nicht kaufen :wink:

Gruß Maja

Unverkäufliches Muster stehlen bleibt Diebstahl
Hallo,

Korrekt ist das wohl nicht. Darf ich die jetzt mit Hinweis
darauf kostenlos mitnehmen? Oder wäre das dann wiederum
Diebstahl oder Mundraub oder so und was könnte mir passieren?

die Antwort ist doch ganz einfach: Die Proben sind Eigentum des Verkäufers. Solange der Wille fehlt, sie Dir zu schenken, bleibt es Diebstahl.

Gruß
Christian

Hallo Maja,

Also wenn das unverkäufliche Muster sind, dürfen die nicht
verkauft werden…dann darf auch der Kioskverkäufer kein Geld
dafür verlangen, weil er sich ja unrechtmäßig an „Werbung“ der
jew. Firma bereichert…denn das sind ja Pröbchen…in
manchen Drogerien gibts auch Pröbchen zu kaufen, dann darf
aber nicht draufstehen, daß es sich um ein unverkäufliches
Muster handelt…oder seh ich das jetzt ganz falsch?

also ich sehe das anders.
Das Verkaufsverbot kann IMHO nur vom Hersteller zum ersten Abnehmer ausgesprochen werden (z.B. Überlassung für einen bestimmten Zweck, z.B. der Weiterschenkung im Zuge einer Werbemaßnahme)
Verkauft nun der Erstabnehmer entgegen der Abmachung, ist es für den Hersteller IMHO möglich, gegen den Erstabnehmer wegen Vertragsverletzung vozugehen.

Hat der Erstabnehmer aber das Eigentum unbeschränkt an einen Zweitabnehmer abgetreten (also ich habe bei einem Werbegeschenk noch nie gesagt bekommen, dass ich es nicht verkaufen dürfe!), dann darf der damit machen was er will. Wenn er also Trottel findet, die Geld für etwas ausgeben, was man an anderer Stelle u.U. kostenlos bekommt, seis drum…

Das ist meine rechtsungelehrte Auffassung, nach der eine Aneignung der Ware ohne Einwilligung des Eigentümers in diesem Fall def. Diebstahl ist.

Grüße
Jürgen

Mal anders versucht…
Hi Jürgen,

Beim Getränkehandel…

Manchmal machen Lieferanten Aktionen, bei denen man zu einem Kasten Bier auch ein Glas dazu bekommt.
Das Glas ist irgendwie mit einem Klebestreifen an einer Flasche in dem Kasten befestigt.
Der Händler macht sie ab und verkauft sie…obwohl sie doch eigentlich zu dem gekauften Kasten als Werbegeschenk dazugehören…das findest Du legal??? Ich bitte Dich…

Gruß Maja

Hi Maja,

Manchmal machen Lieferanten Aktionen, bei denen man zu einem
Kasten Bier auch ein Glas dazu bekommt.
Das Glas ist irgendwie mit einem Klebestreifen an einer
Flasche in dem Kasten befestigt.
Der Händler macht sie ab und verkauft sie…obwohl sie doch
eigentlich zu dem gekauften Kasten als Werbegeschenk
dazugehören…das findest Du legal??? Ich bitte Dich…

Wie Jürgen schon sagte: hier handelt es sich max. um eine privatrechtliche Vertragsverletzung. Aber wenn ein Kunde deshalb das Glas ohne Bezahlen mitnimmt, ist und bleibt es Diebstahl.
Wenn hingegen ein Kioskbesitzer diesen Kasten kauft, wer will ihn daran hindern das Glas seperat zu verkaufen?

Gruß Stefan

Hi Maja,

Manchmal machen Lieferanten Aktionen, bei denen man zu einem
Kasten Bier auch ein Glas dazu bekommt.
Das Glas ist irgendwie mit einem Klebestreifen an einer
Flasche in dem Kasten befestigt.
Der Händler macht sie ab und verkauft sie…obwohl sie doch
eigentlich zu dem gekauften Kasten als Werbegeschenk
dazugehören…das findest Du legal??? Ich bitte Dich…

Kommt definitiv darauf an.
Wird auf Kommission verkauft, dann ist bis zum Bezahlen des Kunden der Hersteller Eigentümer (und nicht der Händler). Dann darf selbstverständlich vom Händler nicht das Glas entfernt und einzeln verkauft werden.

Hat der Händler die Kisten auf seine Rechnung erstanden, ist er IMHO Eigentümer der gesamte Ware geworden und darf damit machen was er will. Er darf sie insgesamt verkaufen, er darf sie zerteilen und in Einzelteilen verkaufen, er darf sie selber verbrauchen und er darf sie zerstören.
Ausnahme wäre u.U. für mich, wenn er sie nur zum Weiterverkauf (bzw. Weiterverschenken) bekommen hat. Dann ist das aber eine Einzelvereinbarung zwischen Hersteller und Händler.

Derjenige, der das Ding vom Händler kauft, hat aber definitiv keine Einschränkung mehr in seinem Eigentumsrecht und darf machen, was er will.

Und da Kioskbesitzer wohl selten in Kommission verkaufen bzw. einzelvertragliche Regelungen mit dem Hersteller haben, sondern die Ware im Großmarkt auf eigene Rechnung kaufen, dürfen sie tun, was sie wollen, da sie ihr Eigentum ist.

Ja, ich denke ein Weiterverkauf ist legal…

Grüße
Jürgen

1 Like

Hallo!

So etwas verstößt womöglich gegen einen Vertrag oder ist möglicherweise wettbewerbsrechtlich nicht erlaubt, dennoch darfst du es nicht einfach wegnehmen. Es stimmt was alle hier gesagt haben, es wäre Diebstahl und gerichtlich strafbar.

Gruß
Tom