Person X wurde am Telefon darüber informiert, dass er bei einem Preisausschreiben leider nicht gewonnen hat. Als Entschädigung wurd ihm ein Glossar über PC wissen vorgestellt, dass ihm jede Monat zugeschickt werden würde. Das erste Mal sei kostenlos, sollte Person X es nicht zurückschicken, bekommt er alle anderen Teile ebenfalls, allerdings nicht mehr kostenlos.
Person X lehnte am Telefon ab, bekam aber dennoch den 1.Teil zugeschickt. Person X dachte aber gar nicht daran, den 1.Teil zurückzuschicken, denn er sieht sich im Recht, denn der Verlag Y müsste sich das Glossar selber abholen( Hol- und Bringschuld).
Nun bekommt er seit 2 Monaten diese teile zugeschickt.
Ist Person X im Recht und wenn nein, was kann er tun?
Person X muss überhaupt nichts tun, weder die Sachen aufbewahren, noch zurückgeben, noch irgendwas bezahlen.
Levay
Person X muss überhaupt nichts tun, weder die Sachen
aufbewahren, noch zurückgeben, noch irgendwas bezahlen.
Levay
Gibt es da irgendwo etwas nachzulesen, also Urteile oder so, wo sich Person X ausserdem informieren kann?
Mir ist nicht ganz klar, warum hier immer nach Urteilen gefragt wird.
Na ja, jedenfalls:
§ 241a BGB
Unbestellte Leistungen
(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.
(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
(3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat.
Levay
Sorry, bin noch neu, da kommen so Laienfragen mal vor.
Was macht denn Person X, wenn Mahnungen etc. ins Haus flattern, die ja auf jeden Fall zu erwarten sind?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo!
Was macht denn Person X, wenn Mahnungen etc. ins Haus
flattern, die ja auf jeden Fall zu erwarten sind?
Schau mal in die ursprüngliche Antwort: „… muss überhaupt nichts tun“ ist auch hier die Antwort! Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird, muss man reagieren.
Was wäre, wenn die Person X gar nicht am Telefon gewesen wäre, sondern ein Mitbewohner der Person X, der dem Verlag Y aber nicht mitteilte, dass er Person X gar nicht ist?
Müsste Verlag Y sich nicht erst die wahre Identität bescheinigen lassen oder sonst etwas?
Wie sieht es dann damit aus?
Was muss Person X dann machen?
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Was wäre, wenn die Person X gar nicht am Telefon gewesen wäre,
sondern ein Mitbewohner der Person X, der dem Verlag Y aber
nicht mitteilte, dass er Person X gar nicht ist?
Müsste Verlag Y sich nicht erst die wahre Identität
bescheinigen lassen oder sonst etwas?
blablabla… und wenn der kaiser von china am telefon wäre…
nochmal: PERSON X MUSS GAR NIX MACHEN
Wie sieht es dann damit aus?
Was muss Person X dann machen?
nochmal: PERSON X MUSS GAR NIX MACHEN
erst wenn ein mahnbescheid kommt, widerspricht X. denn: X hat nix bestellt, muß also nix zahlen. wenn Y das anders sieht, muß Y den nachweis führen.
gruß
ann
Fernsehen
Mir ist nicht ganz klar, warum hier immer nach Urteilen
gefragt wird.
Hallo!
diese Marotte bzw. Ansicht haben wir wohl den einschlägigen Ami-Filmen / Serien zu verdanken in denen gerne Urteile aus dem vorvorherigen Jahrhundert irgend eines county-courts zitiert werden und auf dessen Basis man dann den Prozess gewinnt. Das selbst in den USA eine solche „stare decisis“ ( http://en.wikipedia.org/wiki/Stare_decisis ) nicht mehr uneingeschränkt gilt, ist selbst bei den Produzenten in „Amiland“ wohl noch nicht angekommen…
Damit muss man wohl in Zeiten der Globalisierung leben…
mfg vom
showbee
Als ich das geschrieben habe, hatte ich genau die gleiche Vermutung wie du, ich habe auch auf den Einfluss des angloamerikanischen Films getippt.
Andererseits wissen doch alle Deutschen, dass wir eine ziemlich hohe Regelungsdichte im normativen Bereich haben; oft wird das sogar überschätzt, also es wird von einer noch höheren Regelungsdichte ausgegangen, als sie tatsächlich existiert. Und da wundert es mich, dass dann trotzdem immer wieder nicht nach Gesetzen, sondern nach Urteilen gefragt wird.
Levay
Andererseits wissen doch alle Deutschen, dass wir eine
ziemlich hohe Regelungsdichte im normativen Bereich haben; oft
wird das sogar überschätzt,
Hallo,
jep. „Die Deutschen“ wissen nicht nur von der Regelungsdichte, sondern fluchen auch gerne darüber (Regelungswut des Gesetzgebers), weinen dann aber auch, wenn es keine Regelung gg. maximal zulässigen Schneefall über Sporthallen mit Tragedächern gibt. Der „Deutsche“ ist eben an einen „rundumsorglos“ Staat gewohnt und würde nie mit einem „Nachtwächter“-Staat des common law klar kommen.
Die Frage wäre: jammern die Bürger von USA/GB auch über die „Massen an Urteilen“ die zu beachten sind?
Die Frage nach Urteilen ist m.E. auch der aktuellen Nachrichtenwelt geschuldet. Ich glaube so wie in den letzten 10 Jahren wurde vorher nie über Urteile von EuGH, EGMR, BVerfG, BGH & Co. in den Nachrichten berichtet.
Also geben wir die Schuld der „Glotz“ schlechthin, die ist immer gut für den Schwarzen Peter.
Gruß vom
showbee
Was wäre, wenn die Person X gar nicht am Telefon gewesen wäre,
sondern ein Mitbewohner der Person X, der dem Verlag Y aber
nicht mitteilte, dass er Person X gar nicht ist?
Müsste Verlag Y sich nicht erst die wahre Identität
bescheinigen lassen oder sonst etwas?
Hallo, Sebi,
das steht doch auch in dem von Levay zitierten Gesetz:
(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
Also wenn X davon weiß oder wissen müßte, dass Y bei BalablaBlupp was bestellt hat und darauf wartet. Sonst nicht.
Gruß
Eckard
Als ich das geschrieben habe, hatte ich genau die gleiche
Vermutung wie du, ich habe auch auf den Einfluss des
angloamerikanischen Films getippt.
Hallo,
viele Leute schleppen wegen dieser Filme nun mal das Bild des angloamerikanischen Prozesses mit sich herum - der überdies meist vereinfacht oder einfach nur falsch dargestellt wird - und sind vom kontinentaleuropäischen Rechtssystem enttäuscht, wenn keine Kreuzverhöre stattfinden und keine Zeugen der Anklage aufmarschieren, keine Präzedenzfälle zitiert werden, kein Kuhhandel zwischen Verteidigung und Staatsanwalt abgeschlossen wird, niemand „Einspruch, Euer Ehren“ brüllt und in Strafverfahren nur selten und in Zivilverfahren überhaupt nie Geschworene oder gar Schöffen
herumsitzen, und wenn es mal welche gibt, werden sie nicht vom Yuppie-Anwalt ausgesucht, um sich dann von ihm schwer beeindrucken zu lassen… Wird man wohl damit leben müssen…
Grüße, Peter
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Person X muss überhaupt nichts tun, weder die Sachen
aufbewahren, noch zurückgeben, noch irgendwas bezahlen.
Levay
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube eine Aufbewahrungsfrist gibt es schon. Macht auch Sinn, denn wenn es sich lediglich um einen Irrtum handelt muss der andere ja die Moeglichkeit haben die Ware wieder abzuholen. Bei verderblichen Waren darf man diese allerdings vor Verfall auffuttern.
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube eine
Aufbewahrungsfrist gibt es schon.
Und hast du den § gelesen, den ich zitiert habe?
Levay