unverschähmte Makler

Hallö,
nachdem wir weiterhin auf der Suche nach einem neuen Haus sind erlebt man ja so allerhand mit den Herren Maklern.
Das neueste bei uns: trotz mehrmahliger anfrage haben wir kein expose zum haus bekommen und auch die adresse nicht. das expose bis heute nicht allerdings inzwischen nach mehrfachem telefonischen drängen die adresse:
Nun erweist sich das Objekt als sehr schön und wir würden es gern besichtigen allerdings ohne diesen schlechten makler.
frage: können wir uns direkt an die besitzer wenden oder geraten wir dann in rechtliche probleme?
ich denke das die besitzer auch den makler nicht so einfach vor die tür setzen können, da sie ja einen vertrag haben.
Aber wir wollen den besitzern aufjedenfall sagen was die da für einen schlechten makler gewählt haben, am besten auch privat kaufen aber das wird wohl nicht gehen…
Fazit: hat jemand eine idee wie wir vorgehen können ohne probleme mit dem makler zu kriegen weil wir ihn anschwärzen bzw dennoch besichtigen können?

Danke schon mal! MfG

expose bis heute nicht allerdings inzwischen nach mehrfachem
telefonischen drängen die adresse:

Damit wäret Ihr in Falle des Kaufes verpflichtet, die Courtage zu bezahlen.

frage: können wir uns direkt an die besitzer wenden oder
geraten wir dann in rechtliche probleme?

Nein, aber den Makler bezahlen müßt Ihr trotzdem.

vor die tür setzen können, da sie ja einen vertrag haben.

Genau.

Fazit: hat jemand eine idee wie wir vorgehen können ohne
probleme mit dem makler zu kriegen weil wir ihn anschwärzen
bzw dennoch besichtigen können?

Ihr könnt Euch direkt an den Verkäufer wenden, wenn Ihr kaufen wollt, wirds ihm recht sein. Aber um die Maklercourtage werdet Ihr in diesem Falle kaum herumkommen.

Das ist aber auch schlimm!
Haben Sie einen Objektnachweis unterschrieben?
Könnte es vielleicht sein, dass der Makler einfach nur vorsichtig war und genau diese Provisionsdiskussion vorausgesehen hat? Oft genug merkt man gleich zu Beginn, ob man einen „Sparfuchs“ gegenüber sitzen hat.
Die Frage, ob die Provision gerechtfertigt ist, können wir uns sparen.
Der Makler hat ihren Wunsch erfüllt und Ihnen ein Objekt genannt.
Damit ist er seiner Rolle gerecht geworden. Ohne Ihn hätten Sie dieses schöne Objekt offensichtlich wohl gar nicht entdeckt.
Vielleicht spricht man ganz normal mit dem Makler (denn der ist der Vertragspartner) und sagt diesem offen und ehrlich, was man von dieser Taktik hält und gern über die Höhe der Provision reden würde.
Ändert aber nichts an der Tatsache, dass Sie eine Leistung in Anspruch genommen haben und diese nicht würdigen wollen. Finde ich ein wenig schade.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wenn Ihr Euch an einen Makler wendet, so ist er doch nicht Euer Angestellter!
Will er Euch ein bestimmtes Objekt nicht zeigen/verkaufen, so ist das seine Sache. Vielleicht hat er pot. Käufer an der Hand aus Gegenden, wo Häuser teurer sind. Er sich also einen größeren Gewinn verspricht.

Bei uns sind Käufer aus dem Rheinland sehr beliebt, weil sie bis zu 30% mehr zahlen, als die Eingeborenen.

Wendet Euch an einen anderen Makler!!

mfgConrad

Nun, meiner Auffassung nach erhält der werte Makler hier nicht so einfach seine Provision. Zumindest nicht, wenn er nur die Adresse des Objekts angibt und z.B. selbst keine Besichtigung des Objekts durchgeführt hat.

Entscheidend ist hier nun erstmal die Tatsache, ob der Verkäufer dort anzutreffen ist. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn dieser im genannten Objekt noch wohnt. Wenn nicht, auf keinen Fall mehr mit dem Makler sprechen. Hat dieser nämlich noch keine Kontaktdaten zum Verkäufer herausgegeben, versuchen Sie selbst, den Verkäufer zu ermitteln.

Der Makler hat somit keinen Anspruch auf Zahlung einer Provision, allein weil er jemandem eine Adresse an den Kopf geworfen hat. Er muss sich diese „verdienen“, zum Beispiel in dem er das Objekt zeigt oder aktiv in die Verhandlungen zwischen Verkäufer und Käufer eingreift, beispielsweise in dem er selbst die Verhandlungen führt. All dies ist mit der alleinigen Nennung einer Objektadresse nicht getan.

Die Rechtsprechung sieht das übrigens in weiten Teilen genauso und es gibt einige Urteile diesbezüglich. Einfach mal in die einschlägigen Suchmaschinen den Begriff „Maklerprovision“ eingeben. Viele, die zum ersten Mal mit diesem Thema in Berührung kommen, werden überrascht sein, wie „kundenfreundlich“ hier die Auffassung der Richter ist.

Na, ob das hier greift?

Na, ob das hier greift?

Selbstverständlich, weshalb nicht?

Makler sein ist kein Freibrief und auch diese müssen Vorgaben erfüllen, um ein Recht auf ihre Provision zu haben. Da auch in den (hoffentlich) seltensten Fällen zwischen Interessent und Makler etwas schriftlich fixiert wird, bleibt dem Makler nur mit den Muskeln zu spielen, da ihm auch vor Gericht die „Beweise“ fehlen würden.

Anders ist es, wenn man als Käufer einen Vorvertrag unterschreibt und es schließlich zum notariellen Abschluss kommt. Zwar ist der Vorvertrag rechtlich nicht bindend, er ist aber gleichzeitig (und dafür ist er wohl eigentlich gedacht) ein „Beweisstück“, dass der Makler einen Anspruch auf Zahlung einer Provision hat, da er offensichtlich und unterschriftlich bestätigt daran mitgewirkt hat. Spätestens jetzt hat man als Käufer ganz schlechte Karten, sich aus der Provisionszahlung herauszuwinden.

Aber jetzt mal ehrlich: Macht ein Makler seinen Job richtig, zeigt er das Objekt, geht er offen und korrekt auf Fragen ein und berät die Käufer dabei auch bei gewissen Dingen, dann ist es ja wohl auch in Ordnung, wenn dieser seine Provision erhält.

Einer jedoch, der mit seinem Hintern auf dem Angebot sitzt, um potentiell besser zahlende Käufer zu suchen, hat eben nunmal keinen Anspruch auf eine Provision.

Ein Beispiel aus eigener Erfahrung: Ein Makler, bei dem wir mal bezüglich eines(!) Objekts angefragt haben, schickt uns in regelmäßigen Abständen ungefragt und ohne einen Maklervertrag abgeschlossen zu haben seine neuesten Errungenschaften mit der vollen Adresse und dem freundlichen Hinweis zu, dass wir ja nun von ihm über dieses Objekt informiert wären und wir auch nur direkt mit ihm diesbezüglich in Verbindung treten dürfen. Außerdem verweist er auf eine Alleinvertretungsklausel, welche der Verkäufer mit dem Makler (oder eher umgekehrt) ausgehandelt hat. Demzufolge muss der Verkäufer jeden anfragenden Kunden (egal, woher dieser von der Verkaufsabsicht weiss) automatisch an den Makler weiterleiten. Und wenn der Käufer (weil beispielsweise bereits mit dem Verkäufer bekannt) direkt mit dem Verkäufer verhandelt und sich beide dann auch ohne Makler einig sind, würde dieser dennoch seine Provision erhalten. Diese Klausel ist jedoch unwirksam, was jedoch die wenigsten wissen.

Nun mal ein hypothetischer, aber wohl nicht ganz seltener Fall: Ein Verkäufer gibt das zu verkaufende Objekt gleich an z.B. drei Makler ab. Jeder der drei Makler offeriert sein Objekt anders: Der erste in seinem Schaukasten, der nächste in einer Online-Immobörse und wieder einer in der Wochenzeitung. Natürlich ohne Adresse und nähere Details. Mitunter ist nicht sofort ersichtlich, dass es sich bei allen drei Anzeigen um ein und das selbe Objekt handelt. Wenn man nun bei allen drei Maklern nach der Adresse fragt und diese auch erhält, muss man dann jedem Provision zahlen? Wohl eher nicht. Erst wenn einer maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt war und durch sein aktives Eingreifen den Kaufabschluss herbeigeführt hat, hat dieser einen Provisionsanspruch…die andern gehen dabei leer aus.

Und wenn man folglich eben keinen der Makler näher in Anspruch nimmt, dann muss man keinem Provision zahlen.

Wie gesagt, die Ansicht, dass ein Makler automatisch eine Provision erhält, nur weil dieser die Adresse eines Objekts nennt, ist so nicht richtig. Es mag die gewissen unsicheren Umstände geben (z.B. Verkäufer wohnt noch im Objekt), eine Automatisierung ist es jedoch nicht.

Das klingt zwar alles ganz toll, allerdings ist hier wahrlich genug Spielraum offen, um diese Sicherheit zu verlieren.
Freilich gibt es in diesen Grenzfällen Möglichkeiten, um die Provision herum zu kommen.
Fakt ist, dass der Makler, wenn er einen gültigen Maklervertrag mit dem Eigentümer hat einen nicht unerheblichen Teil der Provisionsforderung in der Tasche hat.
Wenn nun aus der bisherigen Korrespondenz deutlich hervorgeht, dass der Makler offen als Makler aufgetreten ist, ist ein weiterer großer Teil erfüllt.
Und wenn nun der Makler die Adresse des Objekts genannt hat, sodass der Kaufwillige die Möglichkeit zum Erwerb der Immobilie hat, sehe ich kein Problem mehr für den Makler, hier vor Gericht Recht zu bekommen.
Denn der Käufer wird sich die Frage gefallen lassen müssen, wie er denn diese Immobilie gefunden hätte, wenn der Makler nicht die Adresse herausgegeben hätte.

Makler sein ist kein Freibrief und auch diese müssen Vorgaben
erfüllen, um ein Recht auf ihre Provision zu haben. Da auch in
den (hoffentlich) seltensten Fällen zwischen Interessent und
Makler etwas schriftlich fixiert wird, bleibt dem Makler nur
mit den Muskeln zu spielen, da ihm auch vor Gericht die
„Beweise“ fehlen würden.

Soso, da kenne ich einige Fälle, wo der Käufer dann doch bezahlen durfte. Man sollte sich vorher überlegen, ob man eine Dienstleistung in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Und wenn ich eine Leistung in Anspruch nehme, sollte das Verständnis angedeutet sein, hier auch eine Würdigung der Leistung zu erbringen. Oder geht man selbst gern umsonst arbeiten?

Ist man mit der Leistung unzufrieden, sollte man auf jeden Fall über die Höhe der Vergütung reden. Aber nicht „ob“ oder „ob nicht“!

Anders ist es, wenn man als Käufer einen Vorvertrag
unterschreibt und es schließlich zum notariellen Abschluss
kommt. Zwar ist der Vorvertrag rechtlich nicht bindend, er ist
aber gleichzeitig (und dafür ist er wohl eigentlich gedacht)
ein „Beweisstück“, dass der Makler einen Anspruch auf Zahlung
einer Provision hat, da er offensichtlich und unterschriftlich
bestätigt daran mitgewirkt hat. Spätestens jetzt hat man als
Käufer ganz schlechte Karten, sich aus der Provisionszahlung
herauszuwinden.

Dieser Vorvertrag nennt sich meist Objektnachweis. Aber auch ohne diesen ist es nicht unmöglich für den Makler, seine Provision zu erhalten. Habe ich oben schon beschrieben.

Aber jetzt mal ehrlich: Macht ein Makler seinen Job richtig,
zeigt er das Objekt, geht er offen und korrekt auf Fragen ein
und berät die Käufer dabei auch bei gewissen Dingen, dann ist
es ja wohl auch in Ordnung, wenn dieser seine Provision
erhält.

Was ist denn die Rolle des Maklers am Markt?
Wie mir einmal erklärt wurde, ist es die Zusammenführung von Käufer und Verkäufer. Von Beratung ist da nicht die Rede. Er hat seine Provision verdient, wenn er den Vertragspartnern die Möglichkeit zum Vertrag verschafft. Nichts davon, wie er das macht!

Einer jedoch, der mit seinem Hintern auf dem Angebot sitzt, um
potentiell besser zahlende Käufer zu suchen, hat eben nunmal
keinen Anspruch auf eine Provision.

Doch, wenn er die Möglichkeit schafft, einen Vertrag einzugehen!

Außerdem verweist er auf eine Alleinvertretungsklausel, welche
der Verkäufer mit dem Makler (oder eher umgekehrt)
ausgehandelt hat. Demzufolge muss der Verkäufer jeden
anfragenden Kunden (egal, woher dieser von der Verkaufsabsicht
weiss) automatisch an den Makler weiterleiten. Und wenn der
Käufer (weil beispielsweise bereits mit dem Verkäufer bekannt)
direkt mit dem Verkäufer verhandelt und sich beide dann auch
ohne Makler einig sind, würde dieser dennoch seine Provision
erhalten. Diese Klausel ist jedoch unwirksam, was jedoch die
wenigsten wissen.

Diese Klausel nennt sich „qualifizierter Alleinauftrag“ und ist keineswegs unwirksam.

Nun mal ein hypothetischer, aber wohl nicht ganz seltener
Fall: Ein Verkäufer gibt das zu verkaufende Objekt gleich an
z.B. drei Makler ab. Jeder der drei Makler offeriert sein
Objekt anders: Der erste in seinem Schaukasten, der nächste in
einer Online-Immobörse und wieder einer in der Wochenzeitung.
Natürlich ohne Adresse und nähere Details. Mitunter ist nicht
sofort ersichtlich, dass es sich bei allen drei Anzeigen um
ein und das selbe Objekt handelt. Wenn man nun bei allen drei
Maklern nach der Adresse fragt und diese auch erhält, muss man
dann jedem Provision zahlen? Wohl eher nicht. Erst wenn einer
maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt war und durch sein
aktives Eingreifen den Kaufabschluss herbeigeführt hat, hat
dieser einen Provisionsanspruch…die andern gehen dabei leer
aus.

Nein! Der Makler muss, um einen Anspruch auf Provision zu haben, das Objekt zweifelsfrei benennen können. Und wenn ein Käufer bei drei Maklern sitzt, von allen drei Maklern dreimal die gleiche Adresse bekommt und keinem etwas sagt, dass er dieses Objekt von einem Kollegen kennt, kann es passieren, dass er dreimal Provision abdrücken darf.
Schließlich hat er schon von mindestens einem Kollegen vorher dieses Objekt benannt bekommen. Ich als Makler (wäre ich denn einer) würde in einem solchen Fall auch auf meine Provision bestehen.

Und wenn man folglich eben keinen der Makler näher in Anspruch
nimmt, dann muss man keinem Provision zahlen.

Wenn das mal kein folgenschwerer Irrtum wird …

Wie gesagt, die Ansicht, dass ein Makler automatisch eine
Provision erhält, nur weil dieser die Adresse eines Objekts
nennt, ist so nicht richtig. Es mag die gewissen unsicheren
Umstände geben (z.B. Verkäufer wohnt noch im Objekt), eine
Automatisierung ist es jedoch nicht.

Automatisierung sicher nicht, aber bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • bestehender Maklervertrag
  • Auftreten als Makler
  • Verschaffen der Möglichkeit zu einem rechtsgültigen Vertrag

Und sind alle Kriterien erfüllt, sieht es nun einmal gut für den Makler aus.
Klar, gibt er bloß die ungefähre Adresse des Objekts heraus, dürfte es schwer werden. Aber auch hier nicht ganz unmöglich.
Vieles entscheiden Anwälte und Richter …

Deine Ausführungen erscheinen natürlich für einen Laien plausibel, das ist keine Frage. Dennoch sieht es die Rechtsprechung nun einmal anders. Einige Publikationen speziell aus dem Maklerverband behandeln diese Problematik ausführlich.

Nun, hier meine Antworten:

Das klingt zwar alles ganz toll, allerdings ist hier wahrlich
genug Spielraum offen, um diese Sicherheit zu verlieren.
Freilich gibt es in diesen Grenzfällen Möglichkeiten, um die
Provision herum zu kommen.

Die Grenzfälle gibt es auf beiden Seiten.

Fakt ist, dass der Makler, wenn er einen gültigen
Maklervertrag mit dem Eigentümer hat einen nicht unerheblichen
Teil der Provisionsforderung in der Tasche hat.

Genau, aber auch zu diesem Zeitpunkt erstmal allerhöchstens gegenüber dem Verkäufer, wenn denn überhaupt.

Wenn nun aus der bisherigen Korrespondenz deutlich hervorgeht,
dass der Makler offen als Makler aufgetreten ist, ist ein
weiterer großer Teil erfüllt.
Und wenn nun der Makler die Adresse des Objekts genannt hat,
sodass der Kaufwillige die Möglichkeit zum Erwerb der
Immobilie hat, sehe ich kein Problem mehr für den Makler, hier
vor Gericht Recht zu bekommen.
Denn der Käufer wird sich die Frage gefallen lassen müssen,
wie er denn diese Immobilie gefunden hätte, wenn der Makler
nicht die Adresse herausgegeben hätte.

Und genau hier empfehle ich auch dir, in die einschlägigen Suchmaschinen den simplen Suchbegriff „Maklerprovision“ einzugeben. Auch wenn ich dir im ersten Moment recht geben würde, so sieht es die Rechtsprechung im überwiegenden Fall eben nicht als ausreichend an, nur die Adresse des Objekts zu nennen.

Soso, da kenne ich einige Fälle, wo der Käufer dann doch
bezahlen durfte.

Und ich kenne Fälle, in welchen dies eben nicht der Fall war. Hier zählt aber die überwiegende Auffassung und keine Grenzfälle.

Man sollte sich vorher überlegen, ob man eine
Dienstleistung in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Und wenn
ich eine Leistung in Anspruch nehme, sollte das Verständnis
angedeutet sein, hier auch eine Würdigung der Leistung zu
erbringen. Oder geht man selbst gern umsonst arbeiten?

Nein, umsonst muss bei uns hoffentlich keiner mehr arbeiten. Nun, wenn eine Leistung erbracht wurde, dann kann man diese auch würdigen. Aber nochmal: Allein die Tatsache eine Adresse zu nennen, ist keine besondere Leistung, die es zu würdigen gilt. Auch hier verweise ich nochmal auf die Verwendung der Suchmaschinen.

Ist man mit der Leistung unzufrieden, sollte man auf jeden
Fall über die Höhe der Vergütung reden. Aber nicht „ob“ oder
„ob nicht“!

Du glaubst doch jetzt nicht ernsthaft, dass ein Makler darauf eingehen würde, wenn er einen potentiellen Käufer mit starkem Interesse vor sich sitzen hat.

Dieser Vorvertrag nennt sich meist Objektnachweis. Aber auch
ohne diesen ist es nicht unmöglich für den Makler, seine
Provision zu erhalten. Habe ich oben schon beschrieben.

Nein, von „unmöglich“ habe ich auch hoffentlich nichts geschrieben. Mit dem Vorvertrag meinte übrigens ich den lustigen Schrieb, welchen manche Makler den Käufern als Vorläufer zum Notarvertrag vorlegen, um den Verhandlungen einen gewissen verbindlichen Charakter zu geben.

Aber auch so ein „Objektnachweis“ verbessert die Situation für den Makler natürlich ungemein, da er damit direkt nachweisen kann, an der Vermittlung aktiv beteiligt gewesen zu sein. Aber nur mit einem Blatt Papier und dem Vermerk „Objektnachweis“ sowie einer Adresse des Objekts ist es nunmal auch nicht getan.

Was ist denn die Rolle des Maklers am Markt?
Wie mir einmal erklärt wurde, ist es die Zusammenführung von
Käufer und Verkäufer. Von Beratung ist da nicht die Rede. Er
hat seine Provision verdient, wenn er den Vertragspartnern die
Möglichkeit zum Vertrag verschafft. Nichts davon, wie er das
macht!

Doch, wie er das zu machen hat ist mehrfach per Gerichtsurteil definiert worden. Bitte nachlesen.

Doch, wenn er die Möglichkeit schafft, einen Vertrag
einzugehen!

Auch hier wieder der Verweis auf die Suchmaschinen, welche Voraussetzungen er hierfür erfüllen muss.

Diese Klausel nennt sich „qualifizierter Alleinauftrag“ und
ist keineswegs unwirksam.

Bitte beachten, ich rede hier immer von der Käuferprovision, nicht von der Verkäuferprovision. Wenn sich der Eigentümer/Verkäufer nicht an den Vertrag hält, welchen er mit dem Makler abgeschlossen hat, dann kann der Makler die entfallene Provision wegen Vertragsbruch bis zu einem gewissen Grad vom VERKÄUFER verlangen, nicht aber vom KÄUFER. Aber genau darum geht es hier, um die KÄUFERprovision.

Man stelle sich vor, der Verkäufer sagt dem Käufer nichts von einem „Maklerexklusivvertrag“ und irgendwann nach dem Notartermin flattert urplötzlich eine Rechnung von mehreren Tausend Euro dem Käufer ins Haus…undenkbar oder? Daher kann der Makler einen Teil des Provisionsausfalls unter bestimmten Bedingungen eben nur vom Verkäufer verlangen, da sich dieser nicht an den abgeschlossenen Vertrag gehalten hat. Denn effektiv kam es zwischen Makler und Käufer nie zu einem Vertrag.

Übrigens: Zunächst hat der Makler erstmal nur ein Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer. Der potentielle Käufer geht erst dann mit dem Makler ein Vertragsverhältnis ein, wenn er auch über den Umfang der Provision, welche er zu zahlen hätte, aufgeklärt wurde und dieser dennoch mit der Kenntnis dieser anfallenden Provision weitere Leistungen von diesem verlangt, wie z.B. einer Besichtigung oder einer Vorstellung beim Verkäufer. Diese Provisionsankündigung muss der Makler also ebenfalls erbringen, was meistens mit Zusendung eines schriftlichen Exposés geschieht.

Ich weiß jetzt nicht, ob ich hier Urteile und Rechtsprechungen oder überhaupt verlinken darf. Deswegen lasse ich es jetzt. Aber speziell an dieser Stelle: Gebe bitte in eine große und bekannte Suchmaschine (dabei mein ich speziell „Gockel“) als erste Suche „Maklerprovision“ und als zweite Suche deinen genannten Punkt „qualifizierter Alleinauftrag“ ein. Bei beiden ist bereits der jeweils oberste Link ein sehr interessanter Artikel mit Quellenangaben auch zu Urteilen. Dort wirst du sehen, dass gewisse Klauseln eben unwirksam sind, wie speziell die von mir gemeinte und dabei allgemein verfasste „Verweisungs- und Hinzuziehungspflicht“, womit der Verkäufer potentielle Interessenten an den Makler weiterleiten MÜSSTE.

Nein! Der Makler muss, um einen Anspruch auf Provision zu
haben, das Objekt zweifelsfrei benennen können. Und wenn ein
Käufer bei drei Maklern sitzt, von allen drei Maklern dreimal
die gleiche Adresse bekommt und keinem etwas sagt, dass er
dieses Objekt von einem Kollegen kennt, kann es passieren,
dass er dreimal Provision abdrücken darf.
Schließlich hat er schon von mindestens einem Kollegen vorher
dieses Objekt benannt bekommen. Ich als Makler (wäre ich denn
einer) würde in einem solchen Fall auch auf meine Provision
bestehen.

Ich gebe dir Recht, wenn er keinen der Makler informiert, dass ihm dieses Objekt bereits von einem anderen Makler bekannt wurde. Aber ein Anspruch besteht dennoch erst dann, wenn er von allen weitere Leistungen abfordert, z.B. sich das Objekt auch noch zeigen lässt oder auch die Verhandlungen mit allen einleitet.

Übrigens ganz interessant: Du schreibst selbst, wenn er keinem sagt, dass er das Objekt bereits von einem anderen kennt, kann es passieren, dass er dreimal die Provision abdrücken darf.

Im Umkehrschluss bedeutet dies dann dem Makler generell einfach zu sagen, man kenne das Objekt ja schon irgendwoher und Ende, ob es stimmt oder nicht. Damit wäre man auch nach deiner Logik bereits aus dem (Provisions-)Schneider. Denn, wenn ich das Objekt schon kenne, hat er mir ja nichts Neues gesagt. Wie will der Makler mir oder einem Richter nun nachweisen, dass er für die Erstnennung des Objekts verantwortlich und damit provisionsfähig ist? Das ist nämlich schon einer der berühmten Knackpunkte, weshalb die alleinige Nennung einer Adresse eben nicht ausreichend ist. Er hätte mich jetzt schon mit dem Verkäufer in Verhandlung bringen müssen usw. usf.

Wenn das mal kein folgenschwerer Irrtum wird …

Ja, aber das ist es ja immer: Recht haben und Recht bekommen.

Automatisierung sicher nicht, aber bestimmte Voraussetzungen
müssen erfüllt sein:

  • bestehender Maklervertrag
  • Auftreten als Makler
  • Verschaffen der Möglichkeit zu einem rechtsgültigen Vertrag

Und sind alle Kriterien erfüllt, sieht es nun einmal gut für
den Makler aus.
Klar, gibt er bloß die ungefähre Adresse des Objekts heraus,
dürfte es schwer werden. Aber auch hier nicht ganz unmöglich.
Vieles entscheiden Anwälte und Richter …

Speziell dein letzter Punkt „Verschaffen der Möglichkeit zu einem rechtsgültigen Vertrag“ sagt eigentlich alles. Damit kann er schon seinen Provisionsanspruch erfüllen. Nur geht eben die Auffassung von Makler und Richter auseinander, ab wann denn diese „Möglichkeit“ erbracht wurde. Für einen Makler bereits mit Nennung der Adresse, für den Richter eben nicht.

An dieser Stelle beende ich dies jetzt auch, da man ausreichend Hinweise im Internet unter Verwendung von Suchmaschinen finden kann. Hier zählt im Wesentlichen die Ansicht der Rechtsprechung. Und dort ist die Position zum Leidwesen der Makler für ebendiese nicht besonders rosig. Weshalb viele Makler eben nur mit rechtlichen Schritten drohen, um den Käufer doch noch (häufig auch mit Erfolg) zu einer Provisionszahlung zu bewegen. Diese Drohungen werden tatsächlich jedoch mangels Erfolsaussichten in den meisten Fällen unterlassen.

Die Diskussion fand ich auf jeden Fall sehr anregend und hat mich gefreut. Bei Bedarf stehe ich auch per eMail zur Verfügung.

Wir können hier diskutieren ohne jemals ein Ende zu finden.
Bringt nix. Ich war einfach nur der Meinung, dass man mit demm Provisionseinbehalt eher vorsichtig sein sollte.
Aber da deine Texte noch länger sind als meine, stimme ich dir zu.
Man sollte es tatsächlich probieren.

Bitte aber darum, auf dem Laufenden gehalten zu werden, was denn nun rauskam.
Als weiteres Fallbeispiel :smile:))

Wir können hier diskutieren ohne jemals ein Ende zu finden.
Bringt nix.

Meine Meinung, deswegen Ende damit. :smile:

Ich war einfach nur der Meinung, dass man mit demm
Provisionseinbehalt eher vorsichtig sein sollte.

Ja sicher, da bin ich bei dir. Sollte vom Makler eine Provisionsrechnung respektive eine Zahlungsaufforderung kommen (gerechtfertigt oder nicht), muss man bei Bedarf entsprechend vorgehen. Einfach ignorieren ist da nicht. Aber das ist ein anderes Thema…

Bitte aber darum, auf dem Laufenden gehalten zu werden, was
denn nun rauskam.
Als weiteres Fallbeispiel :smile:))

Genau, das finde ich auch.

In diesem Sinne noch einen schönen Tag.