Hallo Anja,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe leider schon ziemlich viel versucht. Ich hoffe, die Schilderung sprengt nicht den Rahmen:
Im Frühjahr 2009 hatte ich den Facharzt meiner Mutter aufgesucht, da ich auch ihr gesetzlicher Betreuer bin. Mit dem Facharzt sprach ich insgesamt maximal ein halbe Stunde. Die Diskussion/ärztlichen Erläuterung des Gesundheitszustandes meiner Mutter nahmen über die Hälfte der Zeit in Anspruch. Da ich ebenfalls ein Leiden habe, dass in das Fachgebiet des Arztes fällt, sprachen wir auch darüber. Es war der erste und einzige Sprechstundentermin, den ich mit dem Arzt vereinbart hatte. Zuvor hatte ich nur telefonisch mit ihm Kontakt, um über meine Mutter zu sprechen.
Ich hatte den Arzt nach möglichen Untersuchungen gefragt, die er in meinem Fall für sinnvoll erachtet. Untersuchungen wurden keine durchgeführt. Es fand lediglich ein Gespräch statt, indem ich dem Arzt auch u. a. erläuterte, dass ich Vorschläge zu Untersuchungen erst meiner Kasse in Belgien, wo ich zur Zeit lebe, vorlegen muss, um zu erfahren, inwieweit eine Übernahme der Kosten möglich ist, sollten die Untersuchungen in Deutschland durchgeführt würden. Ich bin davon ausgegangen, dass ich für die Unterredung eine Honorarabrechnung bekomme, obwohl vorab keine Honorarvereinbarung getroffen wurde.
Einige Wochen später bekam ich die Rechnung zugeschickt, ob deren Höhe ich mehr als erstaunt war, da weder eine Honorarvereinbarung getroffen wurde, noch Untersuchungen in irgendeiner Art und Weise durchgeführt wurden. Abgerechnet wurden Ziffern 800, 801 und 804. Alle Ziffern wurden mit dem Faktor 3,5 versehen, was zu einem Gesamtbetrag von 121,38 EUR führte. Durch dieses Forum ist mir nunmehr bekannt, dass Faktor 2,3 üblich ist und Faktor 3,5 nur bei besonderem Aufwand zu rechtfertigen ist.
Ich bat den Arzt schriftlich per Email um Aufklärung, was bei mir untersucht worden sei und setzte die von ihm beauftragte Verrechnungsstelle in Kopie. Ich bekam keine Erläuterung – stattdessen eine um Ziffer 804 reduzierte Rechnung. Ziffer 804 (Eingehendes therapeutisches Gespräch) ist aber die einzige Ziffer, die ich akzeptieren würde, da das Gespräch stattgefunden hat. Der Rechnungsbetrag reduzierte sich dadurch auf 90,78 EUR.
Da mit dem Arzt keine Einigung zu erzielen war, bat ich im Herbst den Honorarausschuss der zuständigen Landesärztekammer um Hilfe / Schlichtung. Der Arzt ist ebenso wenig wie mir der Bitte des Ausschuss nachgekommen, zu belegen, welche Untersuchungen vorgenommen wurden. Gemäß der Erläuterungen des Honorarausschusses sind mit Ziffern 800 und 801 umfangreichste Neurologische Untersuchungen verbunden, von denen keine einzige – auch nur ansatzweise – stattgefunden hat.
Mir wird jetzt mit dem Mahnverfahren gedroht, so dass ich gerne gewusst hätte,
1.welche Möglichkeiten mir offen stehen – insbesondere unter Berücksichtigung meines belgischen Wohnsitzes und das ich keine deutsche Kasse habe, die diese Kosten decken würde.
2.Kann ich darauf bestehen, die Untersuchungsergebnisse im Detail zu bekommen, um sie meinem Arzt in Belgien vorlegen zu können?
3.Muss ich diese Honorarabrechnung akzeptieren, obwohl vorab keine Honorarvereinbarung getroffen wurde. Es steht, wenn es hart auf hart kommt, vermutlich Aussage gegen Aussage, ob Untersuchungen stattgefunden haben oder nicht ….?
Vielen Dank und viele Grüße
Thomas