Hallo, ich wollte mal fragen, was man sich alles als Eigentümer von einer Hausverwaltung gefallen lassen muß. Bei der letzten Versammlung hat der Hausverwalter einige Eigentümer richtig zusammen gestaucht. Er hat Unwahrheiten über Eigentümer erzählt um sie anzuschwärzen und die Leute verschüchtert. Er hat mir sogar gedroht, das er mich rausschmeißt wenn ich nicht ruhig bin (wollte nur etwas zu einem Beschluß sagen). Wie weit darf ein Hausverwalter denn gehen. Ich freue mich auf (hoffentlich nette, zusammengstaucht wurde ich schon) Antworten. Inka
Hallo Inka,
Hallo, ich wollte mal fragen, was man sich alles als
Eigentümer von einer Hausverwaltung gefallen lassen muß.
ich bin erschüttert!
Bei
der letzten Versammlung hat der Hausverwalter einige
Eigentümer richtig zusammen gestaucht.
weswegen?
Wohngeldrückstände? dann haben sie es nicht anders verdient!
fortgesetztes Fehlverhalten gegen die TE/GO/HO? auch sowas muss irgendwann mal auf den Tisch!
Er hat Unwahrheiten
über Eigentümer erzählt um sie anzuschwärzen
DAS wäre ein grober Verstoss gegen sämtlich Regeln - esa wäre sehr hilfreich, hier zu erfahren, was der Verw. diesen Eigentümern vorwirft und was daran falsch ist - aus der Ferne ne Diagnose? unmöglich
und die Leute
verschüchtert.
geht garnicht
Er hat mir sogar gedroht, das er mich
rausschmeißt wenn ich nicht ruhig bin (wollte nur etwas zu
einem Beschluß sagen).
geht auch (praktisch) garnicht, im Prinzip hat der Verwalter (insbesondere in seinen eigenen Geschäftsräumen) das „Hausrecht“, kann also bestimmen, wer Zutritt hat und wer nicht - ABER! dieses Hausrecht kann er nicht gegen missliebige Eigentümer ausüben!
Wie weit darf ein Hausverwalter denn
gehen.
wenn alles SO war wir du schreibst -> SOW weit jedenfalls NICHT
Ich freue mich auf (hoffentlich nette, zusammengstaucht
wurde ich schon) Antworten.
ICH wäre an deiner Stelle SOFORT gegangen, hätte die anderen Eigentümer mitgenommen - dann hätte der Verw. die MEA neu zählen müssen; wären weniger als 50 % der MEA (rest)anwesend, wäre die ETV nicht beschlussfähig -> ALLE Beschlüsse wären ausnahmslos erfolgreich anfechtbar! und nach dem neuen Recht, haftet der Verw. bei „grober Fahrlässigkeit“ für die Prozesskosten BEIDER Parteien (deiner und der WEG) und die Gerichtskosten. DAS hätte ich mir aDS nicht entgehen lassen!
Gruß
Ralf
Hallo
von Leuten, die man für ihre Arbeit bezahlt, muss man sich eigentlich gar nichts gefallen lassen.
Ich würde mich schnellstens mit den anderen Eigentümern zusammen setzen und über eine Kündigung der Verwaltung nachdenken.
Gruß
Hallo Inka,
Hallo, ich wollte mal fragen, was man sich alles als
Eigentümer von einer Hausverwaltung gefallen lassen muß.ich bin erschüttert!
Bei
der letzten Versammlung hat der Hausverwalter einige
Eigentümer richtig zusammen gestaucht.weswegen?
Wohngeldrückstände? dann haben sie es nicht anders verdient!
fortgesetztes Fehlverhalten gegen die TE/GO/HO? auch sowas
muss irgendwann mal auf den Tisch!
Nein, so etwas wichtiges war es nicht. Der Verwalter hat gemeint, daß es nervt, daß die Eigentümer so lange über alles mögliche diskutieren. Wir würden eh nicht zum Ende kommen und er hätte keine Lust darauf. Er hat dann keine Diskussion mehr zugelassen. Dann hat nur er seine Meinung zu den einzelnen Anträgen gesagt und nach etwa der Hälfte der Anträge keine Abstimmung mehr durchgeführt (obwohl einzelne Eigentümer danach gefragt haben). Wir haben z.B. einen Eigentümer, der sich gut mit Tapeziren, Malen, etc. auskennt. Den hat, jetzt in echt, zusammen geschissen, das er keine Ahnung hätte und das er sich heraushalten solle.
Er hat Unwahrheiten
über Eigentümer erzählt um sie anzuschwärzenDAS wäre ein grober Verstoss gegen sämtlich Regeln - esa wäre
sehr hilfreich, hier zu erfahren, was der Verw. diesen
Eigentümern vorwirft und was daran falsch ist - aus der Ferne
ne Diagnose? unmöglich
Z.B. hat er mich angeschwärzt. Ich habe einen Poller auf meinem Parkplatz angebracht. Der Hausverwalter hat mich aufgefordert diesen zu entfernen. Nach einigem hin und her habe ich ihn entfernt. Auf einmal habe ich eine Rechnung von einem Anwalt erhalten. Dieser Anwalt hat mich aber nie angeschrieben. Jetzt meinte der Hausverwalter in der Eigentümersitzung, daß ich die Gemeinschaft Euro 100,00 gekostet hätte und deshalb einfach mal die Klappe halten soll. Nach einem Urteil des OLG darf ich den Poller anbringen.
und die Leute
verschüchtert.geht garnicht
Er hat mir sogar gedroht, das er mich
rausschmeißt wenn ich nicht ruhig bin (wollte nur etwas zu
einem Beschluß sagen).geht auch (praktisch) garnicht, im Prinzip hat der Verwalter
(insbesondere in seinen eigenen Geschäftsräumen) das
„Hausrecht“, kann also bestimmen, wer Zutritt hat und wer
nicht - ABER! dieses Hausrecht kann er nicht gegen missliebige
Eigentümer ausüben!
Mir wurde von anderer Seite gesagt, daß der Verwalter mich bei der Eigentümerversammlung rausschmeissen kann, wenn er es für angebracht ansieht. Jetzt bin ich verwirrt. Meine Nachbarin hat mich öfter angesprochen und ich habe geantwortet. Daraufhin meinte er, daß ich andauernd stören würde und er mich gleich rausschmeisst.
Wie weit darf ein Hausverwalter denn
gehen.wenn alles SO war wir du schreibst -> SOW weit jedenfalls
NICHT
Ich freue mich auf (hoffentlich nette, zusammengstaucht
wurde ich schon) Antworten.ICH wäre an deiner Stelle SOFORT gegangen, hätte die anderen
Eigentümer mitgenommen - dann hätte der Verw. die MEA neu
zählen müssen; wären weniger als 50 % der MEA (rest)anwesend,
wäre die ETV nicht beschlussfähig -> ALLE Beschlüsse wären
ausnahmslos erfolgreich anfechtbar! und nach dem neuen Recht,
haftet der Verw. bei „grober Fahrlässigkeit“ für die
Prozesskosten BEIDER Parteien (deiner und der WEG) und die
Gerichtskosten. DAS hätte ich mir aDS nicht entgehen lassen!
Leider ist es bei uns so, daß wir sehr viele alte Eigentümer haben. Die lassen sich zusammen sauen und trauen sich nichts zu sagen. Ich habe den Antrag gestellt Angebote von anderen Hausverwaltungen einzuholen. Leider weiss ich nicht ob die alten Leutchen mitziehen.
Was kann man denn sonst noch gegen so einen Verwalter machen? Gibt es da Urteile oder rechtliche Schritte?
Gruß
Ralf
Was kann man denn sonst noch gegen so einen Verwalter machen?
Gibt es da Urteile oder rechtliche Schritte?Gruß
Ralf
Eine Idee:
Wenn ich mich recht erinnere, darf ein Verwalter nicht mehr Verwalter spielen, wenn er in eine Gerichtsverhandlung mit einem Eigentümer verwickelt ist. Also dürfte der Drops gelutscht sein, wenn Sie ihn wegen Verleumdung und allem möglichen Kram anzeigen.
Oooder? Mal einen Anwalt fragen, vielleicht geht es ja so. Oder sehen, dass er irgendwo Aufträge verschachert hat und deswegen anzeigen. Ich glaube, da könnte was gehen.