Zur Zeit macht uns der Bauleiter wieder Probleme!
Kurze Zusammenfassung des Problems:
Wir (2 Parteien) wohnen in einem Reihenhaus, bei dem die Holzgauben uns schon seit geraumer Zeit Sorgen machen!
Im Jahr 2004 (bevor ich die Wohnung gekauft habe) wurde ein Kostenvoranschlag erstellt über Stahl(?)gauben. Dieser Voranschlag wurde dann aber auf Eis gelegt, da meine Vorgänger sich geweigert haben dafür zu bezahlen.
Vor kurzem kam ich abends heim und war sehr überrascht, dass bei uns am Dach neue Gauben montiert wurden… ohne mein Wissen!
Die zweite Partei hat mich dann angerufen um mich zu informieren, dass wir für diese Montagearbeiten, für die es keinen Auftrag gab, schon gar nix schriftliches…die Rechnung erhalten haben.
Der Bauleiter wurde anscheinend schon ausfällig als der Miteigentümer gesagt hat, dass nie ein Auftrag erfolgt ist!
Er beruft sich auf eine mündliche Auftragserteilung ihrerseits!
Fakt ist aber doch, dass selbst in diesem Falle eine Einwilligung meinerseits auch notwendig ist…
Kann er auf Bezahlung bestehen, oder sogar rechtliche Schritte einleiten?
Sorry, war wohl etwas konfus geschrieben!
Ich teil mir ein Reiheneckhaus mit der zweiten Partei! Sie oben unterm Dach, ich im Erdgeschoss!
Der Bauleiter ist von der Firma, die die ganze Siedlung gebaut hat…
Im Haus wurde nix gemacht, nur das Holz aussen entfernt, bzw ersetzt durch die neuen Gauben!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
wenn keiner von Ihnen einen Auftrag erteilt hat, würde ich dies in einem gemeinsamen Brief (falls beide Eigentümer sind) dem guten Mann mitteilen, die Rechnung - falls schon vorhanden - beifügen und nicht zahlen.
Außerdem sollte man ihm mitteilen, dass man sich künftig verbittet, dass er unbefugt auf Ihr Grundstück kommt (Hausfriedensbruch), geschweige denn irgendwelchen Erneuerungen, Änderungen oder Reparaturen an Ihrem Haus durchzuführen hat, für die er nicht von Ihnen beauftragt wurde.
Es sei denn: im vorliegenden Fall wurde ein Mangel durch Vorbesitzer, Sie angezeigt und um Behebung gebeten.
Vielen Dank für die rasche Antwort, da bin ich doch gleich bisschen beruhigter!
Der gute Mann hat gedroht die Gauben wieder abzumontieren, doch muss er den alten Zustand dann ja wieder herstellen…
Ich behaupte mal er hat sicher nicht die alten Holzbretter aufgehoben und durch neue Bretter und neue Montage fallen sicher höhere Kosten an, wie bisher… es bleibt also abzuwarten, was er unternimmt!
Da er sowieso nix schriftliches hat, und sich nur auf seine Behauptungen stützen kann, dürfte ausser weiteren beleidigenden Anrufen nichts mehr passieren!
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Vielen Dank für die rasche Antwort, da bin ich doch gleich
bisschen beruhigter!
Der gute Mann hat gedroht die Gauben wieder abzumontieren,
doch muss er den alten Zustand dann ja wieder herstellen…
Ich behaupte mal er hat sicher nicht die alten Holzbretter
aufgehoben und durch neue Bretter und neue Montage fallen
sicher höhere Kosten an, wie bisher… es bleibt also
abzuwarten, was er unternimmt!
Da er sowieso nix schriftliches hat, und sich nur auf seine
Behauptungen stützen kann, dürfte ausser weiteren
beleidigenden Anrufen nichts mehr passieren!
Hallo
dem guten Mann sollte untersagt werden, widerrechtlich das Grundstück zu betreten und noch irgendwelche Arbeiten durchzuführen…
andernfalls wäre antwaltlicher Rat einzuholen.
dem guten Mann sollte untersagt werden, widerrechtlich das
Grundstück zu betreten und noch irgendwelche Arbeiten
durchzuführen…
andernfalls wäre antwaltlicher Rat einzuholen.
Gruß
Da stellt sich nur auch wieder die Frage, wie da die Rechtslage ist!
Immerhin ist der Eigentum des Materials ja nicht an uns übergegangen, solange nichts bezahlt is… was es auch nie sein wird!
Da die Rechnung nur an meine Miteigentümerin ging (als angebliche Auftraggeberin), werd ich ihr aber auch genau das empfehlen mit in den Brief zu schreiben.
Da stellt sich nur auch wieder die Frage, wie da die
Rechtslage ist!
Immerhin ist der Eigentum des Materials ja nicht an uns
übergegangen, solange nichts bezahlt is… was es auch nie
sein wird!
Da die Rechnung nur an meine Miteigentümerin ging (als
angebliche Auftraggeberin), werd ich ihr aber auch genau das
empfehlen mit in den Brief zu schreiben.
Trotzdem hat niemand das Recht widerrechtlich Ihr Grundstück zu betreten, um Arbeiten auszuführen, für die kein Auftrag erfolgte.
Trotzdem hat niemand das Recht widerrechtlich Ihr Grundstück
zu betreten, um Arbeiten auszuführen, für die kein Auftrag
erfolgte.
Gruß
Ich hoffe, er sieht das auch ein!
Wie gesagt, selbst wenn sie den mündlichen Auftrag erteilt haben sollte, (was sie vehement verneint) und das rechtskräftig wäre, dürfte sowas nicht ohne meine Zustimmung erfolgen…
Dann lassen wir die Sache einfach mal auf uns zukommen!
Vielen Dank !
Die juristische Bewertung mal außen vor gelassen: Ihr seid doch hier in einer spitzen Position. Ihr habt neue Gauben und er hat keinen Auftrag.
Wenn die Arbeiten ordentlich ausgeführt sind, bietet ihm doch einen niedrigen Preis an. Ihr habt dann später keine Probleme mit der Gewährleistung und steht anständig da.
Zudem kommt er nicht zur Urlaubszeit vorbei und baut Euch das Dach ab.
Immerhin hat er ja eine Leistung erbracht und, wie ich das verstanden hatte, habt Ihr ohnehin neue Gauiben benötigt, also könnte man so fair sein, und ihm den Materialpreis plus 300 Euro anbieten.
Wenn er das nicht will, könnt Ihr ja gemütlich mit ihm vor Gericht ziehen. Dort seht Ihr dann gut aus, weil Ihr ja sogar ein Angebot zur gütlichen Einigung gemacht habt, welches er abgelehnt hat.
Gerichtliche Auseinandersetzungen würde ich persönlich jedoch zunächst versuchen, zu vermeiden.
Just my 2 cents, bin ja kein Anwalt.
Grüße,
Mathias
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Die juristische Bewertung mal außen vor gelassen: Ihr seid
doch hier in einer spitzen Position. Ihr habt neue Gauben und
er hat keinen Auftrag.
Wenn die Arbeiten ordentlich ausgeführt sind, bietet ihm doch
einen niedrigen Preis an. Ihr habt dann später keine Probleme
mit der Gewährleistung und steht anständig da.
Zudem kommt er nicht zur Urlaubszeit vorbei und baut Euch das
Dach ab.
Immerhin hat er ja eine Leistung erbracht und, wie ich das
verstanden hatte, habt Ihr ohnehin neue Gauiben benötigt, also
könnte man so fair sein, und ihm den Materialpreis plus 300
Euro anbieten.
Wenn er das nicht will, könnt Ihr ja gemütlich mit ihm vor
Gericht ziehen. Dort seht Ihr dann gut aus, weil Ihr ja sogar
ein Angebot zur gütlichen Einigung gemacht habt, welches er
abgelehnt hat.
Gerichtliche Auseinandersetzungen würde ich persönlich jedoch
zunächst versuchen, zu vermeiden.
Just my 2 cents, bin ja kein Anwalt.
Grüße,
Mathias
Hallo Matthias,
hab eben nochmals mit meiner Miteigentümerin gesprochen.
Anscheinend muss das Thema jetzt durch sein… der Bauleiter meinte wohl, wir würden keine Rechnung oder Mahnung erhalten, dafür wären wir für ihn gestorben!
Das mir das unrecht ist, kann ich nicht behaupten!
Mit seinen Pfuschermethoden war ich eh noch nie zufrieden!