Hy,
Das will ich auch garnicht, das ist bei einer Flatrate egal.
Sollte es Dir wegen unten genanntem ja eben nicht sooo ganz egal sein 
Mir geht es lediglich darum, wenn einer der Mitsurfer eine
Straftat begeht (Ebay-Betrug, Kinderporno etc.) daß dieses
nicht auf meine Freundin zurückfällt.
Aus diesem grund bist Du für Deinen Anschluss erstmal verantwortlich.
Im gesetzt steht etwas in der Art „besonders geschützt“ oder so (sollte teledienstgesetz sein, näheres wer es braucht im Rectsbrett).
Das heisst Du musst erstmal Durch Dir gegebene massnahmen (WLAn Absicherung durch z.B. WEP-Key/WPA, Mac Adressfilterung, Zugangsbeschränkung) sicherstellen, das keiner von aussen eindringt [1].
Wenn Du dies nicht tust ist es genauso als ob Du Deine Haustür die Woche über 24h/Tag offen stehen lässt, sprich fahrlässig.
Wenn diese MAC-Adressen
auch beim Provider gespeichert würden, dann hätte man bessere
Aussichten auf Erfolg, da man bei einem evtl. Verdächtigen die
Nummern feststellen könnte.
Hätte, aber das ist in der Realität nicht so
Dazu muss man aber auch noch wissen, das theoretisch die Mac-Adresse der netzwerkkarte (=der WLAN Karte) auch fälschbar wäre also würde das eben auch nicht zu etwas nachweisbarem führen.
man müsste schon mit einer kamera dazu Zeitgetriggert filmen bzw. Fotos machen und DAS dann wieder mit der Log-Datei koppeln…
fazit: Es wäre denke ich echt besser die oben genannten Sicherungsmassnahmen (WEP/WPA-Key einschalten/konfigurieren, Mac-Adressfilterung, ggf. das abschalten des SSID-broadcast siehe dazu ggf. handbuch des Routers, etc.) durchzuführen, dann muss man sich um die „beweissicherung innerhalb eines Straftatsbestandes“ keine Gedanken machen…
gruß
h.
[1]= das ist der rechtliche Schutz, aber nicht der technisch ausreichende. Hier ist WEP natürlich gänzlich unsicher, Mac-Adressfilterung bildet keinen „eigentlichen“ Schutz (sondern eben nur EINE rechtliche Hürde).