Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in -
Jemand will von einem Geld haben, das ihm nachweislich nicht
zu steht. Er mahnt sogar diese Beträge an !
Die jeweiligen Beträge hat der Rechnungsempfänger von der Rechn-
ung korrekterweise vorab abgezogen und nur das überwiesen, was zusteht.
Der Schriftwechsel wird nun immer länger und seit Januar schafft
es der Rechnungsschreiber nicht, seine Unterlagen zu ändern !
Der Gipfel ist, das er mit Datum des 2.4. seine Rechnung für
April verschickt hat - mit gleichem Datum verschickt er aber auch schon eine Mahnung, in der die Außenstände von Januar bis März angemahnt werden. - Es sind die Beträge, die abgezogen wurde
bevor der Rechnungsempfänger die Rechnungen der Monate Januar -
März überwiesen hatte. In gleicher Mahnung mahnt er schon den den Rechnungsbetrag April an ! Übrigens seit Januar 2004 stimmt keine einzige Rechnung !
- Frage :
Kann man die entstehenden Kosten für Telefon und Kopien geltend machen, da der Fehler nachweislich beim Rechnungssteller liegt ?
- Frage :
Die Briefe werden immer länger und zeitaufwendiger. -
Kann man diese unnütze Mehrarbeit in Rechnung stellen ? und
- Frage :
Gibt es da vielleicht schon Gerichtsurteile - wenn ja, welche ?
Danke für jeden Tipp !
Gruß : KALLE
Es gibt etwas was man Schadenminimierung nennt wenn Du dem 1 Mal gesagt hast ist nicht dann ist DSeine Pflicht ertgüllt.
Wenn der Mahnverfahren einleiten sollte musst Du widersprchen
sonmst kann er fordern soviel wie er möchte. Lass Ihn
Wirf nicht weg die Verjährung arbeitet bis zu Mahnverfahren für Dich
Johannes.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
ich gehe jetzt mal davon aus, daß zwischen den Parteien ein Vertragsverhältnis besteht. Ohne auf den konkreten Fall einzugehen nur einmal grundsätzlich:
In solchen Fällen kann für alle Kosten, die durch unberechtigte Rechnungsstellung, Mahnungen, etc. entstehen, Schadenersatz nach §§ 280, 282, 241 II BGB wegen der Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten verlangt werden. Das war die frühere Positive Vertragsverletzung (pVV), die jetzt durch die Reform ebenfalls kodifiziert wurde.
Nebenbei: Früher wurden über dieses Rechtsinstitut sogar sämtliche Kosten, die durch Gerichtsverhandlungen (Gerichtskosten, Anwalt, etc.) entstehen, ersetzt. Heute ist das aber in GKG, BRAGO, etc. geregelt. Außergerichtliche Kosten werden aber weiter nach obigen Vorschriften (§§ 280 ff. BGB) geregelt.
Hallo M. Consuel -
erst mal Danke für die Hilfe !
Eigendlich hatte ich mir soetwas auch gedacht !
Man sollte nur etwas zurückhaltend an die Sache rangehen, da es
sich beim Gegner um eine sehr großes Unternehmen handelt und man
sich fragt, ob man gegen die (die haben für sich ja Rechtsanwälte
usw. arbeiten) überhaupt eine Chance hat, seine berechtigten
Forderungen in Form einer Gegen-Rechnung, durch zu bekommen !
Zudem hat die Firma eine Art Monopol-Stellung und kann in manchen
Sachen, machen was sie will !
Und welcher Rechtsanwalt geht ein solches Risiko überhaupt ein ?
Hallo,
ich gehe jetzt mal davon aus, daß zwischen den Parteien ein
Vertragsverhältnis besteht.
Richtig - sogar ein so umpfangreiches, das es mehrere DIN-A 4 Seiten
und sehr kleingedruckt, füllt !
Ohne auf den konkreten Fall
einzugehen nur einmal grundsätzlich:
In solchen Fällen kann für alle Kosten, die durch
unberechtigte Rechnungsstellung, Mahnungen, etc. entstehen,
Schadenersatz nach §§ 280, 282, 241 II BGB wegen der
Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten verlangt werden.
Das war die frühere Positive Vertragsverletzung (pVV), die
jetzt durch die Reform ebenfalls kodifiziert wurde.
Nebenbei: Früher wurden über dieses Rechtsinstitut sogar
sämtliche Kosten, die durch Gerichtsverhandlungen
(Gerichtskosten, Anwalt, etc.) entstehen, ersetzt. Heute ist
das aber in GKG, BRAGO, etc. geregelt. Außergerichtliche
Kosten werden aber weiter nach obigen Vorschriften (§§ 280 ff.
BGB) geregelt.
Prima - also rein nach dem mir mitgeteilten, wäre man im Recht
und könnte denen eine Rechnung schicken ?
- Kann man soetwas zunächst auch ohne RA machen ?
- Wie würde da ein Std.-Satz für Schreibarbeiten angesetzt ? und
- Welche Maßnahmen hat man, um seine Forderungen von vorne herein
klar und unmißverständlich darzulegen ?
Herzlichste Grüße sendet :
Hallo Johannes -
danke für Deine Hinweise, aber gegen die hat man einfach keine
Chance. Der Schriftkram wird immer mehr, ab Januar 2004 stimmt
keine einzige Rechnung von denen (sie kommen monatlich) !
Seit Januar kommen zudem noch die Mahnungen, die auch nicht
stimmen und so schreibt man dann jeden Monat einmal für die
Rechnung, die falsch ist, ein Schreiben und zusätzlich dann noch
jeweils für die falsche, unkorrekte Mahnung !
Gruß : KALLE
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Mahnen darf er soviel er will nur wenn der Mahnbescheid kommt musst Du widersprechen.
Diese Brüder versuchen dich weich zu machen wenn die rechtlich auf dünnem Eis stehen wird das durchs mahnen nicht dicker
Johannes
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]