Unverschuldet in finanzieller Notlage

Wenn man als Selbständiger unverschuldet in eine finanzielle Notlage gerät, aber bei der Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung für seinen ausländischen Ehepartner unterschrieben hat, kann man dann trotzdem Alg II beantragen, ohne dass der Ehepartner ausgewiesen wird?

Hallo

Wer unverschuldet in eine finanzielle Notlage gerät, sollte in den überwiegenden Fällen der Fälle seine Definition von „unverschuldet“ überdenken.

Gruß,
LeoLo

Antwort auf die Frage: Ja

Nur ganz nebenbei bemerkt, in Deutschland hat ein Ehepartner eines/r deutschen ganz egal aus welchem Land der Erde er/sie kommt ein unbefristetes Aufenthalts- und Arbeitsrecht.

Dieses Recht wird am Tag der Heirat rechtskräftig und gilt für eine Klausurzeit gültig. Danach wird es übertragen. Schwieriges deutsch, aber man wird es als deutsche sicherlich verstehen, ansonsten gibt es noch das Internet.

Ich nehem an dass der Ehegatte aus einem Nicht-EU-Land stammt, z.B. Türkei.

Sehr interessant dazu ist dieser Link:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/heirat-zwischen-nic…

Wenn das nicht reicht dann gugel mal unter „deutsches Ausländergesetz“
http://www.google.de/search?q=deutsches+Ausl%C3%A4nd…

Gruß
T.

…also wenn man selbständig ist, somit auf seine rechtmäßigen Einnahmen angewiesen ist ist das schnell passiert! nämlich wenn man seine Leistung(en) erbrachte…jedoch die Zahlungsmoral bei einigen (leider vielen) Menschen dahin ist. Teilweise wird es wissentlich betrieben, wie eine Art Volkssport…
Naja…dann kann man sich sicher an 5 Fingern ausrechnen, was dann noch bei der heutigen Rechtslage dabei herauskommt, wenn man dem schlechten Geld noch Gutes interherwerfen muss.
Ob als Selbständiger oder Vermieter- wenn da die richtigen ‚Sportler‘ kommen, wird das Eis schon mal sehr dünne…und der Monat laaaang.

Man erlebt es leider dauernd in der Realität…bin SB + VM…
Weiß wovon ich rede.
Daher vorsicht mit dahingeschriebenen Behauptungen …
nur mal so am Rande…

Viel Glück trotzdem :wink:

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