Liebe/-r Experte/-in,
Unverschuldet in Schulden geraten, was tun?
an wadoc-ut , 22.08.2010 10:24
Stichworte: anwalt Schulden nicht verursacht
mein Problem: meine Familie hat in meinem Namen Sachen bestellt und diese nicht bezahlt. Sämtliche Mahnungen etc. wurden abgefangen. Erst jetzt wo ich ausgezogen und umgemeldet bin, kommen die Briefe bei mir an.
Es geht hier um einige tausend Euro. Und wer weiß ob das das Ende ist.
Was kann ich nun machen? Einen Anwalt einschalten? Aber wie soll ich den bezahlen???
Weiß einfach nicht mehr weiter.
mein Problem: meine Familie hat in meinem Namen Sachen
bestellt und diese nicht bezahlt. Sämtliche Mahnungen etc.
wurden abgefangen. Erst jetzt wo ich ausgezogen und umgemeldet
bin, kommen die Briefe bei mir an.
Es geht hier um einige tausend Euro. Und wer weiß ob das das
Ende ist.
Was kann ich nun machen? Einen Anwalt einschalten? Aber wie
soll ich den bezahlen???
Weiß einfach nicht mehr weiter.
Wenn du die Sachen nicht bestellt hast, klingt das für mich nach Betrug und Dokumentenfälscgung. Daher solltest du die Polizei und auch einen Anwalt einschalten.
Ein erstes Beratungsgespräch beim Anwalt ist nicht so teuer.Du solltest aber einen fragen
Da ist anwaltlicher Rat notwendig. Bitte beim Amtsgericht nachfragen, wo und wie man anwaltlichen Rat bekommt, wenn man kein Geld dafür hat („Armenrecht“: ist in jedem Bundesland anders). Den Anwalt immer vorher informieren, dass Sie kein Geld haben und fragen, welche Möglichkeiten es gibt.
Gegen Mahnbescheide sicherheitshalber Widerspruch einlegen. Gegen Vollstreckungsbescheide Einspruch einlegen. Wichtig ist, schnell zu handeln. Es kommt dann evtl. zu Gerichtsprozessen. Da kann man dann über einen Anwalt Prozeßkostenhilfe beantragen.
Eine Besonderheit sind Vollstreckungsbescheide, die schon rechtskräftig sind. Da muss dann schnellstens ein Anwalt ran.
Auf diesem Wege ist keine weitere Beratung möglich.
Evtl. Schuldnerberatungsstelle aufsuchen.
Sie sollten schnell handeln.
Hallo,
nur ein Anwalt ist in einer solchen Situation der richtige Ansprechpartner. Allerdings solltest du einen Fachanwalt für Strafrecht wählen.
Hallo,
zuerst will ich mal sagen, dass das eine Schweinerei ist, was deine Eltern oder
andere Verwandte mit dir gemacht haben. So etwas macht man einfach nicht. Das
ist ganz klar kriminell! Du kannst dir überlegen, ob du sie nicht anzeigst. Verdient
hätten sie es auf jeden Fall!
Was die Schulden angeht, kommt es darauf an, ob sie tituliert sind, also mit
Vollstreckungsbescheid gerichtlich geltend gemacht. Wenn sie nicht tituliert sind,
die Forderungen bestreiten und die Gläubiger über den Sachverhalt informieren.
Sie müssen dann nachweisen, dass du die Vertragspartnerin gewesen bist. Wenn
du keine Unterschrift geleistet hast, dürfte das schwierig für die Gläubiger sein.
Wenn du nicht weißt, ob die Forderungen tituliert sind, frag bei den Gläubigern
nach, aber erkenne die Forderung nicht an. Also nicht sagen, was schulde ich
Ihnen, sondern (was für eine möglicherweise berechtigte oder unberechtigte
Forderung haben Sie gegen mich? Da meine Eltern in der Vergangenheit auf
meinen Namen, ohne das ich davon wusste, Verträge abgeschlossen haben,
bestreite ich die Forderung. Bitte übersenden Sie mir Unterlagen aus denen
hervorgeht, wer der Vertragspartner war.). Auf keinen Fall eine Ratenzahlung
anbieten. Das stellt eine Anerkennung der Forderung dar. Keine Zahlungen leisten
- dito.
Falls die Bestellungen etc. getätigt wurden, als du noch minderjährig warst, kannst
du dich, auch bei titulierten Forderung (mit Vollstreckungsbescheid) auf die
Haftungsbeschränkung von Minderjährigen berufen. Das bedeutet im Klartext,
dass bei Eintritt in die Volljährigkeit nur eine Haftung mit dem zu diesem exakten
Zeitpunkt bestehenden pfändbaren Vermögen besteht. D.h. alles was am Tag
deiner Volljährigkeit bei dir pfändbar gewesen wäre, wäre das, was du den
Gläubigern schuldest. Was ein halbes Jahr später pfändbar wäre, nicht mehr.
Ich weiß nicht was du für ein Einkommen hast. Wenn dein Einkommen gering ist,
unter 990 Euro, würde ich an deiner Stelle einen Beratungsschein für eine
kostenlose Rechtsberatung besorgen und zum Anwalt gehen. Den
Beratungsschein erhältst du bei deinem zuständigen Amtsgericht (am Wohnort
zuständig).
Falls du die Anspruchsvoraussetzungen für eine Beratungsschein nicht erfüllst
(kein niedriges Einkommen, kein Hartz IV), wende dich am besten an eine
Schuldnerberatungsstelle oder auch Verbraucherberatung. Erstere kostet nichts,
zweitere ist preisgünstig.
Du kannst natürlich auch vorher ansetzen und mit deinen Eltern ein ernstes Wort
sprechen. Sage ihnen, welche Probleme du jetzt mit dem hast, was sie mit dir
gemacht haben. Mach ihnen ein richtig schlechtes Gewissen, sie haben es absolut
verdient. Fordere sie auf, die Forderungen als eigene anzuerkennen und sie zu
bezahlen. Wenn Eltern so etwas machen, ist meistens eine eigene
Überschuldungsgeschichte vorhanden. D.h. sie haben deinen Namen benutzt, weil
ihr eigener zu belastet war und sie nichts mehr gekriegt haben. Trotzdem kein
Grund, dich in Schwierigkeiten zu bringen.
Viele Grüße
Micha